
Gestern wurde einmal mehr deutlich, dass die Altparteienfront, angeführt von der CDU, alles versucht, um die Demokratie in Thüringen zu umgehen. Während sich die AfD stets an die Geschäftsordnung und das thüringische Geschäftsordnungsgesetz hält, planen CDU und Co., die Regeln zu ihren Gunsten zu ändern. Dabei ist die Lage klar: Die aktuelle Geschäftsordnung sieht vor, dass der Posten des Landtagspräsidenten der stärksten Partei, also der AfD, zusteht. Doch statt dies zu akzeptieren, versuchen die Altparteien, die Geschäftsordnung noch vor der Wahl des Landtagspräsidenten zu ändern.
Das Problem? Das ist rechtlich gar nicht möglich! Der Landtag muss erst konstituiert werden, bevor eine Geschäftsordnungsänderung überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Diese Konstituierung ist jedoch erst nach der Wahl des Landtagspräsidenten abgeschlossen. Bis dahin gilt die bestehende Geschäftsordnung – und daran hält sich die AfD!
Die gestrige Landtagssitzung und ihr Scheitern hat deutlich gezeigt, dass die selbsternannten „Demokraten“ keine Hemmungen haben, Regeln zu brechen, um ihren Machtverlust zu verhindern. Doch die AfD steht als stärkste Kraft fest für den Willen der Mehrheit der Bürger, die sie gewählt haben und für die Einhaltung demokratischer Grundsätze. So kann dem Urteil des von der CDU in letzter Verzweiflung angerufenen Verfassungsgerichtes entspannt entgegengesehen werden. Morgen soll es in Thüringen weitergehen.
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Kontakt:
Markus Walbrunn
Abgeordneter des Bayerischen Landtags
Ehrenamtlicher Stadtrat der Landeshauptstadt München
Email: markus.walbrunn@afd-landtag.bayern