Anträge und Anfragen

21. August  2026 | Anfrage

Wie viele der bundesweit nur vier abgeschobenen Syrer wurden vom Freistaat
abgeschoben?

Anfrage vom 22. Juni 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe in meiner Anfrage an die bayerische Staatsregierung nachgefragt, wie viele der seit 2013 bundesweit lediglich vier abgeschobenen syrischen Straftäter tatsächlich aus dem Freistaat Bayern stammen. Dabei verlangte ich eine detaillierte Aufschlüsselung nach Datum, konkretem Wohnort in Bayern und den jeweiligen Straftatbeständen. Zusätzlich bat ich um die Angabe der Gesamtkosten für die von Bayern geförderten „freiwilligen Rückführungen“ – inklusive einer Unterteilung des landeseigenen Rückkehrprogramms und des Beitrags zum Bundes‑Länder‑Programm REAG/GARP – sowie um die Zahl der syrischen Staatsangehörigen, die nach einer gescheiterten Abschiebung oder trotz bestehender Ausreisepflicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.

Ich habe außerdem klar gestellt, dass die Informationen nicht nur der Transparenz dienen, sondern auch für die parlamentarische Kontrolle relevant sind. Deshalb bestand meine Bitte darin, dass die Bundesregierung die Daten nach Möglichkeit mit nachvollziehbaren Quellen und, wo nötig, mit einer Erläuterung zu eventuellen Datenlücken liefert, damit ich das Ergebnis meiner Anfrage fundiert im Landtag darstellen kann.

Die Staatsregierung antwortete, dass unter den im Dezember 2025 und Januar 2026 nach Syrien abgeschobenen Personen keinerlei Personen aus dem Zuständigkeitsbereich der bayerischen Ausländerbehörden waren – demnach gibt es in Bayern keinerlei Abschiebungen, die zu den vier bundesweit erfassten Fällen gehören. Damit fehlt jede Aufschlüsselung nach Datum, Wohnort oder Straftaten, weil keine entsprechenden Fälle existieren.

Bezüglich der finanziellen Aspekte teilte das Innenministerium mit, dass im Jahr 2025 insgesamt 3 115 Ausländer aus Bayern freiwillig ausgereist sind, davon 657 syrische Staatsangehörige, und dass dafür bayerische Haushaltsmittel in Höhe von 2 025 031,25 Euro verwendet wurden. Ein genauer Anteil dieser Mittel, der speziell den Syrern zugerechnet werden kann, sei jedoch aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands zur Ermittlung nicht ermittelbar. Auf die Frage nach Einbürgerungen gab die Regierung an, dass ein Anspruch nur bei Vorliegen eines qualifizierten Aufenthaltsrechts besteht und dass Daten zu Einbürgerungen nach gescheiterten Abschiebungen statistisch nicht erfasst werden; entsprechende Informationen liegen somit nicht vor.

21. August  2026 | Anfrage

Bedeutung deutscher Volkslieder an bayerischen Schulen

Anfrage vom 22. Juni 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe in meiner schriftlichen Anfrage die bayerische Staatsregierung klargestellt, dass
ich mir Sorgen über den fortschreitenden Rückgang des Unterrichts klassischer Volkslieder an bayerischen Schulen mache. Deshalb habe ich nachgefragt, in welcher Form und in welchen Fächern – insbesondere Musik‑ und Deutschunterricht – das kulturell wertvolle Volksliedgut, überlieferte Sagen und weitere deutsche Kulturgüter noch gelehrt werden, welche Inhalte dabei verbindlich vorgeschrieben sind und wie die praktische Umsetzung aussieht.
Zusätzlich wollte ich wissen, wie stark die Lehrpläne flexibilisiert sind, ob und welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte zu bayerischer bzw. deutscher Volksmusik bestehen, wie viele Lehrende diese Angebote in den letzten fünf Jahren genutzt haben, wie häufig Schulen Sing‑ bzw. Liederabende, Schulfeste oder Projekttage zu regionalen Sagen veranstalten und ob es entsprechende Statistiken gibt, sowie welchen Einfluss die seit 2024/2025 zulässige Flexibilisierung der Musikstunden auf die Vermittlung von Volksliedern hat – insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Lehrermangel.

Die Staatsregierung hat meine Fragen zum größten Teil zusammengefasst beantwortet: Sie betont, dass Volkslieder verbindlich im Fach Musik (und ergänzend im Deutsch‑, Heimat‑ und Sachunterricht) verankert sind und sowohl in Grundschulen als auch in allen weiterführenden Schularten thematisiert werden, unter anderem im LehrplanPLUS.
Praktische Unterstützung erfolgt über ein Online‑Portal zu Dialekten und regionaler Kultur sowie didaktisches Material der Landeskoordinierungsstelle Musik; Fortbildungen werden u. a. an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen angeboten, an denen seit 2021 rund 1 970 Lehrkräfte teilgenommen haben. Zur Flexibilisierung der Musikstundentafel wird erklärt, dass Grundschulen seit dem Schuljahr 2024/2025
eigenverantwortlich ein‑ oder zweistündig unterrichten können, dies jedoch keinen negativen Einfluss auf die verpflichtende Vermittlung von Volksliedern habe. Zahlen zu Schulveranstaltungen oder zur konkreten Umsetzung an einzelnen Schulen liegen der Regierung nicht vor, da eine flächendeckende Erhebung als unverhältnismäßiger Aufwand
angesehen wird.

21. August  2026 | Anfrage

Fragen zu schulischen Pride-Veranstaltungen an staatlichen Schulen in Bayern
am Beispiel der angekündigten „Pride Week“ am Gymnasium Grünwald vom
22. bis 26. Juni 2026

Anfrage vom 15. Juni 2026, gestellt von den Abgeordneten der AfD Florian Köhler,Oskar Lipp, Johannes Meier, Markus Walbrunn

Wir haben eine umfangreiche schriftliche Anfrage gestellt, die sich auf die geplante „Pride Week“ am Gymnasium Grünwald vom 22. bis 26. Juni 2026 bezieht. In der Anfrage fordern wir detaillierte Auskünfte darüber, welche Informationen die Staatsregierung bereits über Inhalt, Ablauf, Zielsetzung und beteiligte Akteure der Veranstaltung hatte, wann und durch wen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erstmals informiert wurde und welche konkreten Materialien, Kurzfilme, Plakate, Giveaways und sonstigen Begleitmaßnahmen zum Einsatz kommen sollen. Weiterhin verlangen wir Angaben zu externen Organisationen, Finanzmitteln, Genehmigungen sowie zur Einhaltung des schulischen Neutralitätsgebots, des Beutelsbacher Konsenses (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot) und zu den Eltern- und Schülerrechten, insbesondere hinsichtlich Informationspflichten, Einsichtsmöglichkeiten, Befreiungsansprüchen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen und zu bereits erfolgten Beschwerden seit dem Schuljahr 2020/2021.

Die Staatsregierung hat in ihrer Antwort klargestellt, dass Schulen in Bayern grundsätzlich eigenverantwortlich außerschulische Veranstaltungen wie die „Pride Week“ organisieren und dass hierfür keine vorherige Anzeige oder Genehmigung beim Ministerium erforderlich ist; daher liegen dem Ministerium keine Detailinformationen vor. Sie betont, dass die Veranstaltung mit dem verfassungsrechtlich verankerten Bildungsauftrag zur ganzheitlichen Persönlichkeitsbildung, den Richtlinien für Familien- und Sexualerziehung sowie der „Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung“ vereinbar sei und dass sie die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses respektiere. Hinsichtlich Elterninformation und -beteiligung wird genannt, dass Schulen eine angemessene Information über Inhalte und sensible Themen geben müssen, jedoch kein allgemeines Auskunftsrecht über sämtliche Materialien besteht. Für Befreiungen von einzelnen Programmpunkten oder der gesamten Veranstaltung gibt es kein förmliches Verfahren, da die Teilnahme freiwillig ist. Schließlich teilt die Staatsregierung mit, dass keine konkreten Daten zu ähnlichen Veranstaltungen oder Beschwerden vorliegen und dass aus der „Pride Week“ keine weiterführenden Konsequenzen für künftige Vorgaben abgeleitet werden.

21. August  2026 | Anfrage

Auswirkungen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Klimaszenarien auf
Lehrpläne und Schulbücher in Bayern

Anfrage vom 22. Juni 2026, gestellt von den Abgeordneten der AfD Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm

Wir haben in unserer schriftlichen Anfrage vom 22. Juni 2026 dargelegt, dass die jüngsten wissenschaftlichen Neubewertungen extrem hoher Klimaszenarien – insbesondere des „Worst‑Case‑Szenarios“ SSP5‑8.5 bzw. RCP8.5 – diese als kaum wahrscheinliche Grenzfälle darstellen. Deshalb wollten wir wissen, welche Klimaszenarien derzeit in den bayerischen Lehrplänen und  den dafür zugelassenen Schulbüchern behandelt werden und in welchem Umfang die genannten Extrem‑Szenarien noch Erwähnung finden. Weiterhin haben wir gefragt, ob die Staatsregierung Kenntnis davon hat, dass sich die wissenschaftliche Bewertung dieser Szenarien in den letzten Jahren verändert hat, und welche Konsequenzen sich daraus für die schulische Darstellung des Klimawandels ergeben.

Zusätzlich forderten wir Auskunft darüber, ob Lehrpläne, Handreichungen für Lehrkräfte und das Prüfverfahren für Schulbücher regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie den aktuellen Stand der Klimaforschung wiedergeben, und ob aufgrund neuer Erkenntnisse Anpassungen geplant sind. Schließlich wollten wir wissen, wie im Unterricht zwischen wahrscheinlichen, möglichen und rein hypothetischen Extrem‑ bzw. Grenzszenarien unterschieden wird und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um eine ausgewogene und wissenschaftlich aktuelle Darstellung der Klimaforschung an bayerischen Schulen zu gewährleisten.

Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie für Umwelt und Verbraucherschutz teilten uns mit, dass der kompetenzorientierte LehrplanPLUS das Thema anthropogener Klimawandel umfassend behandelt, jedoch keine konkreten Verweise auf die Szenarien SSP5‑8.5 oder RCP8.5 enthält. Statt einzelner Szenarien liegt der Fokus darauf, dass Schülerinnen und Schüler lernen, Daten, Modelle und deren Aussagekraft kritisch zu prüfen. Die aktuellen Erkenntnisse des IPCC zeigen, dass die früheren Hoch‑Emissionspfade nicht mehr als realistisch gelten, weil reale Emissionen eher mittleren Szenarien entsprechen und erneuerbare Energien schneller wachsen als erwartet.

Bezüglich der Qualitätssicherung erklärte die Regierung, dass Lehrpläne, Schulbücher und offizielle Handreichungen kontinuierlich auf fachliche Richtigkeit und Aktualität geprüft werden: Schulbücher durch ein verpflichtendes Begutachtungsverfahren, Lehrpläne durch das laufende Weiterentwicklungsprogramm des LehrplanPLUS. Die Auswahl von Lernmitteln liegt letztlich bei den Lehrkräften und Schulen, die dabei die Vorgaben des LehrplanPLUS berücksichtigen. Durch diese Mechanismen und die kompetenzorientierte Ausrichtung soll sichergestellt sein, dass im Unterricht zwischen wahrscheinlichen, möglichen und rein hypothetischen Szenarien unterschieden wird und eine ausgewogene, wissenschaftlich fundierte Darstellung des Klimawandels erfolgt.

17. August  2026 | Anfrage

Krankheitstage Lehrer in Bayern 2025

Anfrage vom 22. Juni 2026, gestellt vom den Abgeordneten der AfD  Markus Walbrunn

Ich habe eine Anfrage an die Staatsregierung gerichtet, weil die Gesundheit der Lehrkräfte in Bayern bislang nicht ausreichend datengestützt dokumentiert ist. Ich bat um detaillierte Kennzahlen zu Krankenstandsquoten und durchschnittlichen Fehltagen pro Lehrkraft für die Jahre 2022‑2025, differenziert nach Schulart, Regierungsbezirk, Altersgruppe, Voll‑ bzw. Teilzeitbeschäftigung sowie nach den Hauptursachengruppen (psychische, muskuloskelettale und Atemwegserkrankungen). Weiter verlangte ich Angaben zu Langzeitausfällen (> 31 Tage) im Jahr 2025, zu kumulierten Krankheitsdauern von mehr als einem Jahr in den letzten fünf Jahren und zur Anzahl ausgefallener Unterrichtsstunden von 2023‑2025. Ergänzend fragte ich nach der Häufigkeit von Gefährdungsbeurteilungen und betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM) sowie nach einem Vergleich der Lehrergesundheit in Bayern mit den Bundesländern Nordrhein‑Westfalen, Sachsen und Baden‑Württemberg. Schließlich wollte ich wissen, welche konkreten Daten und Indikatoren das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nutzt, um Überlastungseffekte durch Inklusion, Migration, Digitalisierung und Bürokratie zu erfassen, und welche nachweislich wirksamen Maßnahmen zur Reduktion von Fehlzeiten bereits existieren.

In der Antwort, erteilt vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus in Abstimmung mit dem Finanz‑ und Heimatministerium, wurde zunächst betont, dass die Sicherstellung des Unterrichts ein vorrangiges Ziel sei und dass Langzeit‑ und Vertretungsausfälle über mobile und integrierte Reserven sowie flexible schulinterne Regelungen abgefedert werden. Die Regierung verwies darauf, dass konkrete Zahlen zu Krankenstandsquoten, Fehltagen und Ursachen aus Datenschutz‑ und personalrechtlichen Gründen nicht erhoben werden; stattdessen können allgemeine Fehlzeiten‑Berichte und die Publikation „Bayerns Schulen in Zahlen“ herangezogen werden, die jedoch nur relative Anteile und keinen detaillierten Ursachen‑Breakdown enthalten. Angaben zu ausgefallenen Unterrichtsstunden werden nur als prozentuale Quoten aus Stichproben bereitgestellt, nicht als absolute Zahlen. Ebenso gibt es keine systematischen Erhebungen zu Gefährdungsbeurteilungen oder BEM, da diese Aufgaben in der Verantwortung der Schulleitungen liegen; notwendige Informationen und Vorlagen werden von AMIS‑Bayern zur Verfügung gestellt.

Bezüglich der Bewertung der Lehrergesundheit erklärte das Ministerium, dass bislang keine eigenen Kennzahlen zum Vergleich mit anderen Bundesländern erhoben werden. Die Auswirkungen von Inklusion, Migration, Digitalisierung und Bürokratie auf die Belastung der Lehrkräfte werden ebenfalls nicht systematisch erfasst, sodass keine quantitativen Vergleichsdaten vorliegen. Allerdings verwies die Regierung auf das Programm „LehrKraftStärken“ und das Netzwerk der Staatlichen Schulberatung, das mit rund 500 Beratungslehrkräften, 1 800 Lehrkräften und 1 200 Schulpsychologen präventive und unterstützende Angebote für die mentale Gesundheit der Lehrkräfte bereitstellt. Diese Maßnahmen werden als zentrale Aktivitäten zur Entlastung und Förderung der Lehrergesundheit dargestellt, ohne jedoch durch statistische Analysen ihre Wirksamkeit nachzuweisen.

17. August  2026 | Anfrage

Verwendung von Literatur in „Leichter Sprache“ bzw. „Einfacher Sprache“ an
Bayerns Schulen

Anfrage vom 15. Juni 2026, gestellt von den Abgeordneten der AfD Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm

Wir haben eine Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt, um umfassende Auskünfte über den aktuellen Einsatz von Literatur in „Leichter Sprache“ bzw. „Einfacher Sprache“ an bayerischen staatlichen Schulen zu erhalten. Konkret fordern wir Aufschlüsselungen, welche Schulen – differenziert nach Regierungsbezirk, Schulart und Jahrgangsstufe – solche vereinfachten Literaturausgaben nutzen, welche Titel, Autoren, Verlage und Ausgaben dort zum Einsatz kommen und wie häufig sie an Gymnasien verwendet werden. Außerdem soll geklärt werden, ob diese Werke verpflichtende Lektüre, ergänzendes Material oder freiwillige Förder‑ bzw. Nachteilsausgleichsangebote darstellen und ob das Ministerium offizielle Empfehlungen, Handreichungen, Lehrplanvorgaben, Fortbildungsangebote oder sonstige Leitlinien zum Thema bereitstellt.

Weiterhin verlangen wir von der Staatsregierung Informationen zu den pädagogischen Zielsetzungen dieser Maßnahmen, zu bekannten Wirkungen auf Lesekompetenz, Textverständnis und die Fähigkeit, sich mit Originaltexten auseinanderzusetzen, sowie zu den wissenschaftlichen Studien oder Evaluationen, die diese Wirkungen belegen. Abschließend bitten wir um eine Auskunft, ob die Staatsregierung beabsichtigt, den Einsatz von Literatur in „Leichter Sprache“ künftig auszuweiten, einzuschränken oder unverändert zu lassen – und wenn ja, aus welchen Gründen und in welchem Umfang.

In der Antwort teilt man uns mit, dass zu den geforderten Detaildaten (Schulart, Regierungsbezirk, Jahrgangsstufe, verwendete Titel etc.) keine systematischen Erhebungen vorliegen. Eine flächendeckende Befragung aller rund 6.200 staatlichen Schulen sei aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht durchgeführt worden. In den jeweiligen Lehrplänen ist festgeschrieben, dass die Auswahl der zu lesenden Texte – auch ggf. in vereinfachter Form – im pädagogischen Ermessen der einzelnen Lehrkräfte liegt; verbindliche Vorgaben zu konkreten Titeln oder zu einem verpflichtenden Einsatz von Literatur in „Leichter Sprache“ existieren nicht.

Insbesondere an Gymnasien sei die Verwendung von vereinfachten Ausgaben klassischer Literatur unüblich, da die Oberstufen‑Lehrpläne das eigenständige Erarbeiten von Originaltexten verlangen. Auch für Realschulen, Mittelschulen, Berufliche Ober‑ bzw. Fachoberschulen und Wirtschaftsschulen gilt, dass vereinfachte Fassungen nur als optionales Hilfsmittel nach Lehrkräfte­urteil eingesetzt werden dürfen und nicht als Pflichtlektüre. Das Ministerium verfügt weder über eigene Empfehlungen, Handreichungen oder Fortbildungsangebote zum Thema, noch über Studien oder Evaluationen, die Wirkungen solcher Maßnahmen auf Lesekompetenz oder Textverständnis belegen. Schließlich gibt es derzeit keine planmäßigen Vorhaben, den Einsatz von Literatur in „Leichter Sprache“ an bayerischen Schulen zu erweitern oder einzuschränken.

04. August  2026 | Anfrage

Leistungsunterschiede zwischen Jungen und Mädchen im bayerischen Schulsystem

Anfrage vom 21. Juni 2026, gestellt von den Abgeordneten der AfD Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm

Wir haben eine umfangreiche Anfrage an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt, weil aktuelle Bildungsstudien immer wieder auf deutliche Leistungsunterschiede zwischen Jungen und Mädchen im bayerischen Schulsystem hinweisen. Wir forderten deshalb detaillierte Zahlen zur Entwicklung der schulischen Leistungen beider Geschlechter in den letzten zehn Jahren – insgesamt, in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den landesweiten Vergleichsarbeiten – und wollten zudem Auskunft darüber, wie sich die schulischen Laufbahnen (Übergänge auf weiterführende Schularten, Klassenwiederholungen und vorzeitige Schulabbrüche ohne Abschluss) entwickelt haben.

Weiterhin verlangten wir statistische Aufschlüsselungen der erreichten Schulabschlüsse (qualifizierter Mittelschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschul‑ und Allgemeine Hochschulreife) nach Geschlecht, Angaben zu geschlechtsspezifischen Unterschieden bei den staatlichen Abschlussprüfungen (Notendurchschnitte, Bestehens‑ und Durchfallquoten, Ergebnisse nach Fach) sowie eine Analyse der Ursachen dieser Unterschiede (schulische, außerschulische und Lern‑/Sozialisationseffekte). Abschließend baten wir um eine Übersicht über die in den vergangenen zehn Jahren von der Staatsregierung ergriffenen Maßnahmen zur Reduktion geschlechtsspezifischer Leistungsunterschiede, um Evaluationsergebnisse dieser Maßnahmen und um die Einschätzung des weiteren Handlungsbedarfs.

Das Ministerium teilte uns mit, dass für die meisten unserer Anfragen nur sehr begrenzte Daten vorliegen. Im Rahmen des „Amtlichen Schuldaten‑Verfahrens“ werden keine Noten‑ oder leistungsbezogenen Daten erfasst; geschlechtsspezifische Ergebnisse von Vergleichsarbeiten werden nicht erhoben, sodass keine separaten Zahlen zu den Kompetenzen von Jungen und Mädchen bereitgestellt werden können. Wo vorhandene Daten existieren, etwa zu den Übertrittsquoten von der Grundschule in die weiterführenden Schularten, verweist das Ministerium auf eine Reihe früherer Anfragen anderer Abgeordneter, deren Antworten bereits die gewünschten Zahlen für die jeweiligen Schuljahre enthalten.

Zu den Abschlussquoten, Wiederholungsquoten und Prüfungsresultaten liefert das Ministerium umfangreiche Tabellen (Anlagen 1‑3), aus denen ersichtlich ist, dass die Notendurchschnitte von Mädchen und Jungen im Allgemeinen sehr nahe beieinander liegen, die Bestehensquoten jedoch bei manchen Schulformen leichte Unterschiede aufweisen. Auf die Ursachenfrage wird verwiesen, dass Leistungsunterschiede multifaktoriell und nicht auf einzelne Ursachen zurückzuführen sind; das Ministerium nennt ein breites Spektrum an bereits bestehenden Förderprogrammen (Start‑Chance‑Programm, PISA‑Offensive, MINT‑Förderungen, gendersensible Lehrerfortbildungen usw.) und betont, dass diese bereits die Chancengleichheit unterstützen. Schließlich erklärt das Ministerium, dass es derzeit keine eigenen Evaluationen zu gezielten geschlechtsspezifischen Maßnahmen gibt und dass keine neuen politischen Initiativen zur Ausweitung oder Einschränkung bestehender Programme geplant sind; der aktuelle Handlungs‑ und Förderrahmen soll weitergeführt werden.

03. August  2026 | Anfrage

Änderungen beim Integrationsverfahren Polizei

Anfrage vom 02. Juni 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe eine Anfrage zum Integrationsverfahren der Polizei (IGVP) gestellt, weil mir aus einer Mitteilung der Staatsregierung unklare Informationen zu den geplanten Änderungen vorliegen. Ich verlangte zunächst eine vollständige Auflistung aller Maßnahmen, die im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des IGVP geplant, bereits umgesetzt oder noch in Vorbereitung sind, und bat um die zugehörigen Konzept‑ oder Neufassungspapiere. Weiterhin wollte ich wissen, zu welchen konkreten Zeitpunkten die Überarbeitung – angeblich im Sinne einer Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung – begonnen wurde, um den zeitlichen Rahmen besser nachvollziehen zu können.

Zusätzlich habe ich nachgefragt, ob im Zuge dieser Anpassungen Daten gelöscht werden und welche Vorgehensweise bei den bereits von Polizeibeamten aufwendig erfassten Katalogfeldern angewendet wird. Dabei ging es mir insbesondere um die Sicherheit, dass der angestrebte Bürokratieabbau nicht zu einem Verlust von bereits eingegebenen, aber noch notwendigen Informationen führt. Schließlich bat ich um eine Bestätigung, dass sämtliche Daten, die für den Polizeibetrieb essentiell sind, erhalten bleiben und nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben gelöscht werden.

Das Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration erklärte, dass die aktuelle Überarbeitung des IGVP primär durch die notwendige technische Migration von der bisherigen SAP‑CRM‑Plattform auf die neue SAP‑S/4HANA‑Architektur bedingt ist. Diese technologische Umstellung dient der Zukunftsfähigkeit und Stabilität des Systems und beinhaltet ausschließlich Änderungen, die sich aus gesetzlichen Vorgaben, der länderübergreifenden Zusammenarbeit im P20‑Programm oder polizeifachlichen Erfordernissen ergeben; es wurden keine eigenständigen Konzepte zur „Verfahrensvereinfachung und Entbürokratisierung“ erarbeitet, weshalb keine entsprechenden Dokumente vorliegen.

Bezüglich der Datenverarbeitung teilte das Ministerium mit, dass Daten nur im Rahmen des regulären, datenschutzrechtlich geforderten Aussonderungsprozesses gelöscht werden. Eine darüber hinausgehende Löschung im Zuge der Systemumstellung findet nicht statt. Die bereits angelegten Katalogfelder werden kontinuierlich weiterentwickelt und harmonisiert, jedoch nicht entfernt; Änderungen erfolgen nach festgelegten Prozessschritten und in Abstimmung mit den Polizeiverantwortlichen, sodass alle für die Polizeiarbeit notwendigen Angaben erhalten bleiben. Es gibt also weder Datenverlust noch einen Abbau von bereits erfassten Informationen durch die angestrebte Modernisierung.

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20. Juli  2026 | Anfrage

Ludwigstraße und Wirtschaft, Sicherheit

Anfrage vom 08. Mai 2026, gestellt von den Abgeordneten der AfD Markus Striedl, Daniel Halemba, Markus Walbrunn

Wir haben eine Anfrage gestellt, weil die geplante Umgestaltung der Münchner Ludwigstraße aus unserer Sicht erhebliche Risiken für den motorisierten Individualverkehr, den Einzelhandel, die Hotellerie, die Gastronomie und traditionelle Veranstaltungen wie den Trachten‑ und Schützenzug des Oktoberfests birgt. Wir baten die Staatsregierung, zunächst zu prüfen, ob sie die Einschätzung teilt, dass eine jahrelange Großbaustelle dem gesamten Umfeld – insbesondere den ansässigen Geschäften und dem kulturellen Ensemble – massiven Schaden zufügen würde. Weiterhin forderten wir eine Bewertung der zu erwartenden verkehrstechnischen Folgen für den Berufsverkehr und für das erhöhte Verkehrsaufkommen während des Oktoberfests sowie die Vorlage belastbarer Verkehrsprognosen.

Des Weiteren stellten wir konkrete Fragen zu den möglichen negativen Auswirkungen der Fahrspurreduktion auf die Gewerbetreibenden zwischen Brienner Straße und Oskar‑von‑Miller‑Ring, auf Einbußen der Hotellerie und Gastronomie durch fehlende Park‑ und Lademöglichkeiten und auf die Nutzungseinschränkungen für die beteiligten Staatsministerien. Wir wollten wissen, welche Bedenken und Einwände die Staatsregierung bereits im Beteiligungsverfahren geäußert hat, ob alternative Routen für den Traditionsumzug geprüft wurden und ob eine volkswirtschaftliche Studie zum Projekt vorliegt. Zusätzlich baten wir um eine Einschätzung, ob die neu geschaffenen Aufenthaltsbereiche sozial‑ und sicherheitspolitisch problematisch werden könnten und wie das Sicherheitskonzept des Münchner Staates bei potenziellen Terroranschlägen, Vandalismus und einer veränderten Polizeipräsenz aussehen soll.

Die Ministerien teilten uns mit, dass die Ludwigstraße eine Gemeindestraße ist, die vollständig in der Baulast und Zuständigkeit der Landeshauptstadt München liegt. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat daher keinen Einfluss auf die kommunalen Planungen und betont, dass das Projekt sich noch im frühen Planungsstadium befindet; ein Realisierungswettbewerb ist zwar abgeschlossen, aber konkrete Auswirkungen können erst nach Abschluss der weiteren Planungs‑ und Prüfungsphasen verlässlich eingeschätzt werden. Belastbare Verkehrsprognosen, Abschätzungen zu Gewerbe‑ und Hotellerieeinbußen sowie zu Sicherheitsaspekten liegen derzeit nicht vor, weil die erforderlichen Daten und Analysen noch nicht erstellt worden sind.

Die Landesregierung verwies darauf, dass die Stadt München verpflichtet ist, die Interessen der Anlieger und Betroffenen im Planungsverfahren zu berücksichtigen und bereits Anwohner sowie Interessenvertreter in den Realisierungswettbewerb einbezogen hat. Weitere Planungsphasen sollen unter Einbeziehung aller Betroffenen fortgeführt werden. Somit werden weder konkrete Bedenken noch alternative Routen für den Trachten‑ und Schützenzug benannt, noch liegen Studien zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen vor; ein entsprechender Auftrag sei noch nicht erfolgt. Hinsichtlich der Sicherheitsfragen betonte das Ministerium, dass Sicherheitskonzepte und Maßnahmen, etwa zum Schutz vor Vandalismus oder Terroranschlägen, ebenfalls erst nach Abschluss der Planungsarbeiten entwickelt und in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden festgelegt werden.

29. Juni  2026 | Anfrage

Staatsangehörigkeit bayerischer Gefängnisinsassen 2025

Anfrage vom 19. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe in meiner Anfrage die zunehmende Zahl ausländischer Gefangener in bayerischen Justizvollzugsanstalten zum Anlass genommen, um detaillierte Zahlen für das Jahr 2025 zu erhalten. Konkret wollte ich wissen, wie viele Menschen am 31. Dezember 2025 in den einzelnen JVA, insbesondere in München, sowie in Sonderformen wie Abschiebehafteinrichtungen inhaftiert waren und wie sich diese Zahl nach Staatsangehörigkeit aufteilte – ausschließlich ausländisch, ausschließlich deutsch und mit doppelter Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus forderte ich Angaben zum historischen Wandel der Anteile deutscher und nichtdeutscher Strafgefangener, zu den jährlichen Kosten der Unterbringung nach Staatsangehörigkeit, zu den Straftaten, die innerhalb der JVA begangen wurden, sowie zu den häufigsten Vornamen deutscher Insassen.

Zusätzlich bat ich um Aufschlüsselungen zu allen Formen des Freiheitsentzugs (Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft, Abschiebungshaft, Maßregelvollzug) zum Stichtag 31. Dezember 2025, ebenfalls differenziert nach Staatsangehörigkeit, und um die Zahl der Insassen, die seit Haftbeginn verdächtigt wurden, innerhalb der Haft welche Delikte begangen haben und ob dabei ein Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Tatverdächtigen bestand. Ziel meiner Anfrage war es, ein umfassendes Bild der demographischen und finanziellen Situation der bayerischen Gefängnisse zu erhalten und damit die Diskussion über die Kosten und die Integration ausländischer Straftäter zu informieren.

Die Bayerische Staatsregierung hat meine Fragen zu den Insassenzahlen (1.1‑1.3) in einer einzigen Tabelle beantwortet, aus der hervorgeht, dass am 31. Dezember 2025 insgesamt 9 806 Gefangene in den JVA untergebracht waren; davon 5 000 ausschließlich ausländische und 349 mit doppelter Staatsangehörigkeit. Die Auflistung umfasst alle Einrichtungen, inklusive der beiden Abschiebungshafteinrichtungen in Eichstätt (29 Gefangene) und Hof (95 Gefangene), die ausschließlich ausländische Personen beherbergen. Für die Frage 2.1, ob rein deutsche Insassen ursprünglich eine andere Staatsangehörigkeit hatten, liegen keine Daten vor; die Entwicklung der Anteile deutscher und nichtdeutscher Strafgefangener (2.2) wird dagegen in einer eigenen Tabelle von 2023 bis 2025 dargestellt, wobei der Anteil nichtdeutscher Gefangener im Jahr 2025 bei rund 46 % liegt.

Bei den Kosten (3.1‑3.2) wurde mitgeteilt, dass die Gesamtausgaben für die Unterbringung 2025 696 Millionen Euro betrugen, diese jedoch nicht nach Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden; die rein ausländischen Kosten können demnach nicht ermittelt werden. Einzelne Budgetposten für den Maßregelvollzug (ca. 445,5 Mio. €) und die kombinierte Transit‑ und Abschiebungshafteinrichtung am Flughafen München (≈ 0,53 Mio. €) wurden genannt, jedoch ohne Aufschlüsselung nach Herkunft. Die Behörde konnte zu den Tatverdächtigen in den JVA (4.1‑4.2) und zu den häufigsten Vornamen deutscher Insassen (6) ebenfalls keine Statistik liefern. Schließlich wurden die Zahlen zu allen Formen des Freiheitsentzugs (5.1‑5.3) in einer weiteren Tabelle präsentiert: insgesamt 9 811 Personen, davon 5 005 nur ausländische und 349 mit doppelter Staatsbürgerschaft, wobei die Aufschlüsselung nach Haftart (Freiheitsstrafe, Untersuchungshaft, Abschiebungshaft, Sonstige) ebenfalls enthalten ist. Damit gibt die Regierung einen großen Teil der gewünschten Daten, lässt jedoch bei mehreren Fragen – insbesondere zu doppelter Staatsangehörigkeit bei deutschen Insassen, zu Straftaten im Gefängnis und zu Vornamen – weiterhin Lücken.

23. Juni  2026 | Anfrage

Anzahl der Einbürgerungen Januar bis März 2026

Anfrage vom 10. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe im März 2026 beim Bayerischen Landtag nach konkreten Zahlen zu den Einbürgerungen im Freistaat Bayern gefragt. Zunächst wollte ich wissen, wie viele Personen von Januar bis März 2026 eingebürgert wurden – natürlich anhand der Arbeitsstatistik des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – und bat um die vollständigen Jahresdaten, die der Regierung bereits vorliegen. Weiterhin verlangte ich Auskunft über die Maßnahmen, die die bayerische Staatsregierung ergriffen hat, um Betrugsfälle zu verhindern, die insbesondere gefälschte Sprachzertifikate betreffen, und ob es darüber hinaus Initiativen im Bundesrat gibt, die auf Bundesebene für mehr Sicherheit sorgen.

Zusätzlich habe ich nach den konkreten Reaktionen auf die jüngsten öffentlich gewordenen Betrugsfälle – insbesondere den Passbetrugsring, der von der Bayerischen Landespolizei in Nürnberg aufgedeckt wurde – gefragt. Dabei ging es mir um die Frage, ob Rücknahmeverfahren eingeleitet wurden (und wie viele bereits gestartet bzw. maximal zu erwarten sind), um die Zahl der seit dem 07.10.2025 zurückgenommenen Einbürgerungen, um die jährlichen Rücknahmen vor 2020 und um die bislang nicht erhobenen Zahlen zu Personen, die seit 2014 illegal nach Deutschland gelangt sind, obwohl sie bereits in Bayern eingebürgert wurden. Ziel meiner Anfrage war es, das Ausmaß von Fehlentscheidungen im Einbürgerungsprozess zu erfassen und zu prüfen, ob die Staatsregierung ihren verfassungsgemäßen Verpflichtungen gerecht wird.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mir die gewünschten Einbürgerungszahlen für das erste Quartal 2026 mitgeteilt: 4 795 Einbürgerungen im Januar, 5 353 im Februar und 5 499 im März. Die Regierung hat außerdem dargelegt, dass sie die Einbürgerungsbehörden regelmäßig zu gefälschten Dokumenten sensibilisiert, insbesondere zu manipulierten Sprachzertifikaten, und konkrete Prüfmechanismen wie das Scannen von QR‑Codes und persönliche Vorsprachen eingeführt hat. Auf Bundesebene hat Bayern in der Ständigen Konferenz der Innenminister im Dezember 2025 für eine Erhöhung der Manipulationssicherheit bei Einbürgerungstests geworben und durch ein Gesetz vom 22. Dezember 2025 eine Sperrfrist (§ 35a StAG) etabliert, die bei arglistiger Täuschung eine Einbürgerung ausschließt. Außerdem hat Bayern in den Sitzungen der Innenminister (März 2026) eine Berichtsbitte an das Bundesinnenministerium unterstützt, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu prüfen.

Bezüglich der Rücknahmen und des Passbetrugsrings wurde erklärt, dass Rücknahmeverfahren nur geprüft werden, sobald ein Bezug zu den Einbürgerungsbehörden festgestellt wird; eine konkrete Zahl bereits eingeleiteter Verfahren ließe sich noch nicht nennen, weil die Ermittlungen laufend sind. Vom 07.10.2025 bis zum 27.01.2026 wurden 33 Einbürgerungen zurückgenommen; ältere Rücknahmen liegen nur ab 2007 vor, mit jährlichen Zahlen von 12 bis 22 Rücknahmen, wobei eine Erfassung vor 2007 nicht existiert. Auf die Frage nach illegal nach Deutschland gelangten, seit 2014 eingebürgerten Personen hat die Behörde keine statistischen Daten vorliegen, da dafür keine Erhebung erfolgt. Damit liefert die Regierung umfangreiche Antworten zu den quantitativen Vorgängen, zu den getroffenen Präventionsmaßnahmen und zu den noch offenen Punkten der Rücknahmeverfahren.

23. Juni  2026 | Anfrage

BaSiS in München: Details zu Sprachstandserhebung

Anfrage vom 14. April 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe im April 2026 beim Bayerischen Landtag eine detaillierte Informationsanfrage zur ersten verpflichtenden Sprachstandserhebung (BaSiS) in München gestellt. Dabei ging es mir zunächst um alle statistischen Befunde, die über die reine Zahl getesteter Kinder und die Bestehensquoten hinausgehen – also etwa Zusammenhänge zwischen Testresultaten und den Erhebungsvariablen „Umfeld“ bzw. „Familiensprache“. Weiter verlangte ich die genauen Teilnahmezahlen am schulischen Vorkurs Deutsch 240 für die beiden Schuljahre 2024/25 und 2025/26, damit ich die Entwicklungsdynamik beurteilen kann. Zusätzlich wollte ich wissen, wie stark die Kategorien „Umfeld“ und „Familiensprache“ mit dem Bestehen des Tests korrelieren und dies tabellarisch nach Häufigkeit aufgeschlüsselt erhalten.

In einem weiteren Teil meiner Anfrage forderte ich Daten zu den Migrationsmerkmalen von eingeschulten Kindern in den drei größten bayerischen Städten – München, Nürnberg und Augsburg – also Angaben zu Staatsangehörigkeit, Geburtsland und Muttersprache. Ich bat zudem um eine Schätzung, in welchem Verhältnis die in der Amtlichen Schulstatistik erfasste Muttersprache zu den tatsächlich im Haushalt gesprochenen Alltagssprachen steht, und verlangte einen Abgleich mit den Erfahrungen aus der Erhebung der Familiensprachen. Abschließend bat ich um die Zuzugsjahre der eingeschulten Kinder, aufgeschlüsselt nach Eingliederungsjahrgang (2020/21, 2024/25, 2025/26) und Geburtsland, um die Migrationstrends besser nachverfolgen zu können.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilte mir mit, dass für die Sprachstandserhebung 2025 keine weiterführenden statistischen Auswertungen auf Ebene der Landeshauptstadt München vorliegen – es existieren lediglich die reinen Teilnehmerzahlen und Bestehensquoten. Für den schulischen Vorkurs Deutsch 240 nannte das Ministerium die konkreten Teilnahmezahlen: 5 211 Kinder im Schuljahr 2024/25 und 6 021 Kinder im Schuljahr 2025/26. Zu den Zusammenhängen von „Umfeld“ und „Familiensprache“ mit den Testergebnissen konnte keine regionalisierte Auswertung bereitgestellt werden, sodass keine tabellarischen Korrelationen für München vorliegen.

Bezüglich der Migrationsmerkmale legte die Regierung Tabellen vor, in denen die absoluten und prozentualen Anteile von Schulanfängern mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, nichtdeutschem Geburtsland und nichtdeutscher Muttersprache für München (57,1 % mit Migrationshintergrund, davon 56,2 % mit nichtdeutscher Muttersprache), Nürnberg (63,5 % bzw. 62,7 %) und Augsburg (61,3 % bzw. 60,6 %) ausgewiesen sind. Auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen erfasster Muttersprache und tatsächlich im Haushalt gesprochenen Alltagssprachen wurde hingewiesen, dass BaSiS lediglich die Kategorien „deutsch“, „gemischt“ und „andere“ nutzt, während die Amtliche Schulstatistik nur „deutsch“ bzw. „nichtdeutsch“ unterscheidet – eine ergänzende Erhebung zu Haushaltssprachen liegt nicht vor.

Schließlich erhielt ich umfassende Tabellen zu den Zuzugsjahren der migrierten Schulanfänger in München für die Jahrgänge 2020/21, 2024/25 und 2025/26. Diese Dokumente enthalten für jedes Geburtsland eine Aufschlüsselung, in welchem Kalenderjahr die Kinder nach Deutschland zugezogen sind, sodass ich die Migrationstendenzen nach Herkunftsland und Zuzugszeitpunkt exakt nachvollziehen kann. Damit stellt die Staatsregierung die Kerninformationen zu meiner Anfrage bereit, lässt jedoch die gewünschten Detailanalysen zu „Umfeld“ und „Familiensprache“ sowie einen Vergleich zu tatsächlich gesprochenen Haushaltssprachen offen.

23. Juni  2026 | Anfrage

Bildungs- und Leistungsunterschiede zwischen städtischem und ländlichem
Raum

Anfrage vom 11. Februar 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

In meiner Anfrage forderte ich von der bayerischen Staatsregierung eine umfassende Statistik zu den schulischen Leistungs- und Bildungsunterschieden zwischen städtischen und ländlichen Regionen. Ich wollte zunächst den durchschnittlichen Notendurchschnitt des qualifizierten Mittelschulabschlusses (QMS) für das Schuljahr 2024/2025, aufgeschlüsselt nach Gemeindegrößen (unter 20 000, 20 000‑100 000 und über 100 000 Einwohner) und für ganz Bayern. Darüber hinaus verlangte ich die Notendurchschnitte der fünf besten und fünf schlechtesten Schulen inklusive Ort und Migrationsanteil, sowie die Fachdurchschnitte (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) nach denselben Gemeindegrößen.

Weitergehend verlangte ich Angaben zu den Erfolgsquoten und Durchfallquoten des QMS, zum erfolgreichen Mittelschulabschluss, zum mittleren Schulabschluss (Realschule), zu den entsprechenden Fächern und zu den Abschlüssen in den einzelnen Regierungsbezirken. Außerdem sollte die gleiche Aufschlüsselung für das Abitur an Gymnasien, für die Fachoberschulen (FOS) und Berufsoberschulen (BOS) erfolgen, inklusive Best‑ und Schlechtest‑Schulen, Migrationsanteile, Geschlechterunterschiede, Entwicklungen im Vergleich zu den Vorjahren und, ganz zentral, den Einfluss des Migrationshintergrunds auf Noten und Durchfallquoten. Abschließend wollte ich wissen, ob und welche konkreten Maßnahmen die Staatsregierung plant, um die Leistungsunterschiede zwischen Stadt und Land zu verringern, mit Angaben zu Zeitplan und Budget.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat in seiner Antwort von 15. Mai 2026 zunächst klargestellt, dass für einige der geforderten Punkte – insbesondere die Korrelationen zwischen den BaSiS‑Kategorien „Umfeld“ bzw. „Familiensprache“ und den Prüfungsergebnissen – keine regionalisierten Daten vorliegen und daher keine Tabellen bereitgestellt werden können. Für die Gesamtnotendurchschnitte des QMS im Jahr 2025 gibt das Ministerium jedoch konkrete Werte: ein bayerweiter Durchschnitt von 2,52; 2,49 in Gemeinden < 20 000 Einwohner, 2,55 in Gemeinden 20 000‑100 000 und 2,56 in Gemeinden ≥ 100 000. Die Noten für die einzelnen Fächer (Deutsch 3,40 – 3,57, Mathematik 4,00 – 4,34, Englisch 2,82 – 2,93) wurden ebenfalls tabellarisch nach Gemeindegröße dargestellt.

Für die weiterführenden Abschlüsse (Mittlere‑Reife, Realschulabschluss, Wirtschaftsschule, Gymnasial‑Abitur, Fach‑ und Berufsoberschule) liefert die Regierung ebenfalls zahlreiche Tabellen: Notendurchschnitte nach Fach, Gemeindegröße, Geschlecht und Migrationsanteil, sowie Durchfallquoten für jedes Abschlussverfahren. Beispielsweise liegt die Nichtbestehensquote des QMS bei etwa 30,5 % (je nach Gemeindegröße zwischen 27,9 % und 35,7 %), während die Abitur‑Durchfallquote bayerweit bei 3,8 % liegt (Städte < 20 000 Einw.: 2,2 %). Die Anfrage nach den „besten“ und „schlechtesten“ Schulen wurde mit Tabellen zu Einzelschulgesamtnotendurchschnitten beantwortet, jedoch ohne konkrete Ortsnamen aus Datenschutzgründen. Hinsichtlich der geplanten Gegenmaßnahmen erklärt das Ministerium, dass aus den vorliegenden Daten kein signifikanter Leistungsunterschied zwischen städtischem und ländlichem Raum erkennbar sei; deshalb werden keine speziellen Programme, Zeitpläne oder Budgets zur Angleichung der Leistungen beschlossen. Stattdessen verweist es auf bereits vorhandene statistische Auswertungen aus den Vorjahren und betont, dass weitere differenzierte Analysen erst nach vollständiger Datenverfügbarkeit möglich seien.

02. Juni  2026 | Anfrage

Abschiebungen nach Afghanistan 2025/2026

Anfrage vom 19. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe die bayerische Staatsregierung aufgefordert, mir detaillierte Zahlen zu den Abschiebungen afghanischer Straftäter und ausreisepflichtiger Migranten zu liefern, weil ich befürchte, dass die bisherige Praxis weder wirksam noch rechtsstaatlich tragfähig ist. Konkret wollte ich wissen, wie viele der 81 im Jahr 2025 und 20 im Jahr 2026 nach Afghanistan abgeschobenen afghanischen Straftäter in die Zuständigkeit des Freistaates fielen, wie viele von ihnen ihre gesamte Strafe bereits verbüßt hatten und welchen Anteil der restlichen Täter mindestens ihrer Haftzeit bereits dargelegt haben. Weiterhin forderte ich Angaben darüber, ob und in welcher Höhe den Abschiebenden ein sogenanntes „Handgeld“ gezahlt wurde, sowie die Zahl der Personen, die seit 2020 nach einer Abschiebung wieder nach Bayern eingereist sind.

Zusätzlich erhob ich Fragen zu den noch geltenden Einreisesperren gegenüber ausgereisten bzw. abgeschobenen Asylmigranten, forderte eine Erklärung, wie die Staatsregierung die Nachhaltigkeit solcher Sperren sicherstellt, und kritisierte, dass Minister Joachim Hermann öffentlich von einer „Migrationswende“ spricht, obwohl er angeblich keine verlässlichen Kontrollen habe. Ich verlangte außerdem einen Plan, wie die Tausende afghanischer Personen ohne Aufenthaltsrecht im Freistaat künftig zurückgeführt werden sollen, und fragte, wann laut derzeitiger Planung das erste Mal mit mehr als 1 000 jährlichen Aufenthaltsbeendigungen bei Afghanen zu rechnen sei. Ziel war, ein transparentes Bild der Abschiebepraxis zu erhalten und die Regierung zu einer wirklichen, rechtskonformen Abschiebungspolitik zu zwingen.

 

Das Staatsministerium für Inneres, für Sport und Integration teilte mir mit, dass im Rahmen von Sammelchartermaßnahmen nach Kabul am 18. Juli 2025 15 und am 26. Februar 2026 drei afghanische Ausreisepflichtige aus bayerischer Zuständigkeit abgeschoben wurden; zusätzlich wurden bis 17. April 2026 weitere fünf Personen per Linienflug nach Kabul rückgeführt – insgesamt also 23 Abschiebungen, die in den von mir genannten Zahlen enthalten sind. Von diesen 23 Personen haben acht ihre gesamte Freiheitsstrafe verbüßt, sieben wurden nach Erreichen von zwei Dritteln ihrer Strafe, zwei nach Erreichen der Hälfte und zwei kurz vor Erreichen der Hälfte zurückgekehrt; die übrigen vier befinden sich in unbefristeter Unterbringung.

Bezüglich meiner weiteren Fragen verwies das Ministerium darauf, dass es nicht befugt sei, Auskünfte zu Handgeldern zu geben, weil diese Thematik nicht in die Zuständigkeit Bayerns fällt. Auf die Frage nach Wiedereinreisen seit 2020 und nach der Anzahl bestehender Einreisesperren wurde ebenfalls kein konkretes Ergebnis genannt; stattdessen wurde auf frühere Antworten des Ministeriums (z. B. vom 21. Oktober 2025) verwiesen, die keine neuen Daten liefern. Auch zu den kritisierten Aussagen des Ministers über eine „Migrationswende“ und zu geplanten Rückführungszahlen wurde keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, sondern erneut auf frühere Korrespondenz verwiesen. Hinsichtlich der Zukunftspläne sagte das Ministerium, dass keine mengenmäßigen Vorgaben für Rückführungen nach Afghanistan bestehen und aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Informationen zu künftigen Sammelchartermaßnahmen oder zu einem möglichen ersten Jahr mit über 1 000 Abschiebungen veröffentlicht werden können. Damit blieben meine Kernfragen weitgehend unbeantwortet, und die Regierung hat keine konkreten Zahlen oder Handlungspläne preisgegeben.

26. Mai  2026 | Anfrage

Schulstraftaten 2025

Anfrage vom 18. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe die bayerische Staatsregierung aufgefordert, mir ein vollständiges Bild der Straftaten an bayerischen Schulen im Jahr 2025 zu geben. Dazu wollte ich die reine Zahl der registrierten Straftaten, eine Aufschlüsselung nach Tatarten und Tatbestandsgruppen (absteigend nach Häufigkeit) sowie konkrete Zahlen zur Verbreitung von Waffen – insbesondere Messern – im schulischen Umfeld. Weiterhin fragte ich, in welchen Gemeinden und Regierungsbezirken diese Vorfälle stattfanden, welche Schulen als „Problemschulen“ galten, weil dort im Jahr 2025 verstärkte Maßnahmen wie Polizeipräsenz oder verstärkte Schulsozialarbeit ergriffen wurden, und wie die Kennzahlen für München im Vergleich zum gesamten Freistaat aussehen.

Im zweiten Teil meiner Anfrage stellte ich Fragen zu den Tatverdächtigen: Wie viele Personen wurden ermittelt, wie alt sie waren (unterteilt in < 14, 14‑18, 18‑21 und > 21 Jahre) und welche Delikte (Körperverletzung, Gewaltkriminalität, Raub, Messerangriffe) sie begangen hatten; wie viele Tatverdächtige keine Schüler, sondern Lehrer, weiteres Personal oder Dritte waren; welche Staatsangehörigkeiten sie hatten; und wie oft waren Opfer Schüler, Lehrer bzw. Dritte. Zusätzlich verlangte ich Angaben zu den Nationalitäten der Opfer, zu den Zahl der Messerangriffe (inklusive Bedrohung, Nötigung, Raub, KV), zu den Nationalitäten von Angreifern und Opfern, zur Vor‑bekanntheit der Tatverdächtigen bei früheren Schuldelikten und zur Zahl der Mehrfachtäter (mehr als eine bzw. mehr als drei Straftaten). Ziel war, durch detaillierte, nach Personen‑ und Ort‑Merkmalen differenzierte Statistiken die Sicherheit an Schulen zu beurteilen und mögliche Defizite in Prävention und Kontrolle zu identifizieren.

 

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Unterricht & Kultus sowie für Familie, Arbeit und Soziales) verwies auf die bereits 2024 veröffentlichten Daten zu Schulstraftaten (Drs. 19/1808) und stellte die meisten Informationen in mehreren Anlagen bereit. Nach Anlage 1 sind im Jahr 2025 insgesamt 69 Straftaten gegen das Waffengesetz an Schulen erfasst worden. Die Aufschlüsselung nach Tatarten und Tatbestandsgruppen ist in Anlage 1 tabellarisch dargestellt, während die räumliche Verteilung (Gemeinden, Regierungsbezirke) in Anlage 2 zu finden ist. Für München wurden separate Zahlen in Anlage 3 gegenüber dem Gesamtland abgegeben.

Zur Personendatenlage erklärte das Ministerium, dass keine zentrale Erfassung zur Verbreitung von Waffen an Schulen über die PKS‑Daten hinaus existiere; deshalb können keine weiterführenden Schätzungen gegeben werden. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen betrug 1 200 Personen; deren Altersverteilung und Zuordnung zu den Delikten (Körperverletzung, Gewaltkriminalität, Raub, Messerangriffe) ist in Anlage 4 zusammengefasst. Nicht‑Schüler‑Tatverdächtige (Lehrer, sonstiges Personal, Dritte) würden insgesamt 1 200 Personen umfassen, jedoch fehlt eine feinkörnige Differenzierung. Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen finden sich in Anlage 5.

Bezüglich der Opfer gab das Ministerium an, dass in 2 109 Fällen Schülerinnen bzw. Schüler als Opfer registriert wurden, 250 Lehrkräfte und 1 593 Personen, die weder Schüler noch Lehrer waren. Deutsche Opfer zählten 3 103, nichtdeutsche 1 358. Messerangriffe wurden mit 56 Fällen angegeben; davon waren 22 Angreifer deutsche und 35 nichtdeutsche, während die Opfer 49 deutscher und 25 nichtdeutscher Herkunft waren (Anlage 7).

Zur Frage der Vorbekanntheit von Tatverdächtigen und Mehrfachtätern verwies die Regierung darauf, dass eine detaillierte, jahresübergreifende Auswertung nur durch aufwändige Einzelfallprüfungen möglich sei und deshalb nicht im Rahmen einer schriftlichen Anfrage erbracht werden könne. Sie gab jedoch an, dass im Berichtsjahr 2025 787 Tatverdächtige mehr als eine Tat und 74 Tatverdächtige mehr als drei Taten begangen hatten. Abschließend wurde erklärt, dass keine zentrale Statistik zu „Problemschulen“ oder zu durchgeführten Präventionsmaßnahmen existiere und dass weitere Analysen wegen des hohen Aufwandes und der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchgeführt werden können.

18. Mai  2026 | Anfrage

Staatsbürgerlicher Hintergrund von Mehrfachtätern sowie deren Opfern in
Bayern 2025

Anfrage vom 19. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe die Staatsregierung gebeten, mir ein vollständiges Portrait der „Mehrfachtäter“ in Bayern für das Jahr 2025 zu liefern – also aller Tatverdächtigen, die mehr als eine nicht‑ausländerrechtliche Straftat begangen haben – und zwar differenziert nach Tatart, Häufigkeit und Herkunft. Konkret wollte ich wissen, wie viele Straftaten von Personen mit zwei, drei … bis zu sieben Straftaten bzw. von denjenigen mit sieben und mehr Taten verübt wurden, welche Straftaten das waren (nach dem Gliederungs‑Schema der Bayerischen Polizeilichen Kriminalstatistik), und welchen Anteil an diesen Tatverdächtigen eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte (inklusive Mehrfachstaatsangehörigkeit, soweit erfasst).

Darüber hinaus verlangte ich dieselben Kennzahlen für Einfachtäter (nur eine Straftat), die Zusammensetzung der Opfer (Anteil ausländischer bzw. deutscher Staatsangehöriger) und die Rechts­status‑Verteilung der Zuwanderer, die im jeweiligen Jahr eine oder mehrere Straftaten begangen haben (Asylbewerber, Duldung, unrechtmäßiger Aufenthalt usw.). Ebenso wollte ich wissen, wie viele Mehrfachtäter Ausreisepflichtige waren, wie viele in den letzten zehn Jahren eingebürgert wurden und wie vielen Aufenthaltsgestattungen erteilt wurden – also ein Gesamtbild, das sowohl die kriminelle Belastung als auch die Migrations‑ und Integrationspolitik in Bayern verknüpft.

 

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat meine Anfrage im Wesentlichen auf bereits veröffentlichte Daten aus der Vorjahresanfrage (Drs. 19/5956 vom 22. April 2025) verwiesen und die gewünschten Auswertungen in einer Reihe von Anlagen (Anlage 1 bis 16) bereitgestellt. Dort finden sich Tabellen zu den Gesamtzahlen der Straftaten von Mehrfachtätern, zu den jeweiligen Tatarten (nach PKS‑Gliederung) und zu den Anteilen ausländischer Staatsangehöriger – sowohl für Tatverdächtige mit mehr als einer Straftat, für Einfachtäter, für Täter mit zwei bis unter sieben Straftaten und für solche mit sieben und mehr Straftaten. Ebenso liegen in den Anlagen 7 – 12 Aufschlüsselungen der Opfer nach deutscher bzw. nichtdeutscher Staatsangehörigkeit vor, und in den Anlagen 13 – 16 werden die Rechtsstatus‑Verteilung der zuwandernden Straftäter (z. B. Asylbewerber, Duldungen) sowie Zahlen zu extremen Fallkategorien (mehr als 20 Straftaten) dargestellt.

Allerdings musste die Regierung an mehreren Stellen deutlich machen, dass bestimmte Detailinformationen nicht aus den vorhandenen Datenbanken extrahierbar sind. So können Mehrfachstaatsangehörigkeiten in der PKS nicht ausgewertet werden, und es gibt keine automatisierbare Erfassung von Ausreisepflichtigen, Einbürgerungen oder Aufenthaltsgestattungen unter den Mehrfachtätern – hierfür wäre eine umfangreiche, manuelle Aktenprüfung nötig, die nach Aussage des Ministeriums aus Gründen des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht geleistet werden kann. Ebenso wurden Fragen zu den genauen Zahlen von Ausreisepflichtigen und zu den konkreten Maßnahmen gegen Wiederholungstäter mit der Verweisung auf frühere Antworten und den Hinweis, dass keine zentralen Statistiken hierzu existieren, beantwortet. Damit liefert die Regierung zwar einen Teil der gewünschten Tabellen, lässt jedoch die meisten der besonders granularen und migrationsspezifischen Angaben aus – entweder weil die Daten nicht erhoben werden oder weil der Aufwand für eine Einzelfall‑auswertung als unverhältnismäßig angesehen wird.

18. Mai  2026 | Anfrage

Gruppenvergewaltigungen 2025

Anfrage vom 19. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe die Bayerische Staatsregierung um ein möglichst umfassendes statistisches Bild der Gruppenvergewaltigungen im Freistaat im Jahr 2025 gebeten. Dabei ging es mir zunächst um die reine Zahl der Fälle, die Aufklärungsquote und die räumliche Verteilung der Taten – ich wollte die betroffenen Gemeinden und Regierungsbezirke nach Häufigkeit sortiert sehen. Weiterhin war ich an der Zusammensetzung der Tatverdächtigen interessiert: welchen Anteil an den Tätern hatten ausländische Staatsangehörigkeiten (inklusive Mehrfachstaatsangehörigkeit), wie viele davon wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) als Zuwanderer erfasst, und wie sah die Altersstruktur aus.

Zusätzlich wollte ich wissen, in welchem Ausmaß Alkohol‑ bzw. Drogenkonsum bei den Tätern und bei den Opfern eine Rolle spielte, welche Nationalitäten die Opfer hatten (einschließlich des Anteils der Opfer, die als Zuwanderer gelten), und wie die Altersverteilung der Opfer aussah. Weitere Fragen betrafen die Vorgeschichte der Tatverdächtigen (vorherige Straftaten, Wiederholungstäter), den Status von Ausreisepflichtigen unter den Tätern, die Überrepräsentation von Nicht‑Deutschen im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil, die häufigsten Vornamen der Täter, den rechtlichen Aufenthaltsstatus (Asylbewerber, Duldung usw.) sowie die Zahl der in den letzten zehn Jahren eingebürgten oder mit einer Aufenthaltsgestattung versehenen Täter. Ziel war, die kriminellen Muster und das migrationspolitische Umfeld zu beleuchten, um daraus mögliche Präventions‑ und Strafverfolgungsmaßnahmen abzuleiten.

 

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (gemeinsam mit den Ministerien für Unterricht & Kultus sowie Familie, Arbeit & Soziales) verwies in der Antwort weitgehend auf bereits veröffentlichte Daten aus der Vorjahresanfrage (Drs. 19/7565 vom 19. August 2025). Sie stellte fest, dass im Jahr 2025 insgesamt 91 Fälle von Vergewaltigungen mit mehr als einem Tatverdächtigen in Bayern erfasst wurden; die Aufklärungsquote betrug 84,6 %. Die genaue geografische Verteilung (Gemeinden, Regierungsbezirke) ist in Anlage 1 dargelegt.

Bezüglich der Täter gab die Regierung an, dass 89 Tatverdächtige (58,2 % aller Tatverdächtigen) eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen; davon wurden 54 Personen nach der PKS‑Definition als Zuwanderer klassifiziert (vgl. Anlage 2). In 14 Fällen (15,4 %) standen sämtliche Täter unter Alkohol‑Einfluss, und in 10 Fällen (11,0 %) unter ausschließlichem Drogen‑Einfluss (Anlagen 3 – 4). Die Altersstruktur der (nicht‑deutschen) Tatverdächtigen und die Altersverteilung der Opfer sind zwar in Anlage 3 bzw. Anlage 4 enthalten, jedoch betonte das Ministerium, dass eine weiterführende Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Alter den verfügbaren Ressourcen nicht entspricht und nur durch eine aufwändige Einzelakte‑Auswertung möglich wäre.

Die Opferstatistik wird in Anlage 5 (Staatsangehörigkeit) und Anlage 6 (Zuwanderer‑Opfer) präsentiert: von den 91 Fällen waren 37 Opfer (40,7 %) unter Alkohol‑Einfluss und 18 Opfer (17,6 %) unter Drogeneinfluss. Tabellen zu den Vornamen der Täter, zum rechtlichen Aufenthaltsstatus der ausländischen Täter (Anlage 7) und zu den Nationalitäten der Täter sind ebenfalls beigefügt.

Für mehrere der weiterführenden Fragen – etwa die Vorgeschichte der Tatverdächtigen (vorherige Straftaten), die genaue Zahl der Ausreisepflichtigen unter den Tätern, die Anzahl der in den letzten zehn Jahren eingebürgten oder mit Aufenthaltsgestattung ausgestatteten Täter sowie die Berechnung einer genauen Überrepräsentations‑Quote – wurde jedoch erklärt, dass die PKS bzw. das Ausländerzentralregister keine entsprechenden Abfrage‑Parameter liefern. Eine Antwort würde eine umfangreiche manuelle Einzelfall‑Auswertung erfordern, die nach Einschätzung der Behörde unverhältnismäßig wäre. Deshalb konnten zu diesen Punkten keine quantitativen Angaben gemacht werden. insgesamt liefert die Regierung die Kernzahlen zu Fallzahl, Aufklärungsquote, Tatort, Täter‑ und Opfernationalität sowie zu Alkohol‑/Drogen‑Einfluss, lässt jedoch die tiefergehenden, personenbezogenen Analysen – insbesondere zu Wiederholungstätern, Rechtsstatus‑Entwicklung und Vornamen – offen.

18. Mai  2026 | Anfrage

Ausfälle, Verspätungen und Störungen der S-Bahn München im Jahr 2025

Anfrage vom 10. Februar 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, mir für das gesamte Kalenderjahr 2025 eine lückenlose Statistik zum Betrieb der S‑Bahn im Zuständigkeitsbereich des Münchner Verkehrs‑ und Tarifverbunds (MVV) zu liefern – weil bislang nur das erste Halbjahr veröffentlicht wurde. Im Kern wollte ich die monatliche Häufigkeit aller Störungen, die Zahl der komplett ausgefallenen Züge (inklusive der jeweiligen Ausfallursachen, unterschieden nach Bauarbeiten, Infrastruktur‑Problemen, externen Einflüssen, Fahrzeug‑ und Personalproblemen) und die genauen Verspätungszahlen (≥ 6 Minuten, < 6 Minuten, < 1 Minute) erhalten. Darüber hinaus verlangte ich detaillierte Angaben zu Störungen, die durch Personen im Gleis verursacht wurden (aufgeschlüsselt nach Gesamtnetz, Stammstrecke und Rest), deren prozentualer Anteil an allen Störungen sowie die dafür entstehenden Verspätungsminuten (Durchschnitt pro Tag).

Zusätzlich wollte ich die Bewertung der S‑Bahn München für 2025 aus Sicht der Staatsregierung, die aktuellen Prioritäten der Landesregierung für den S‑Bahn‑Betrieb und konkrete Informationen zu den Abläufen bei Notfalleinsätzen (Polizei‑ und Notarzteinsätze) erhalten, damit man beurteilen kann, wie stark solche Einsätze den Fahrplan beeinträchtigen und ob Verbesserungen geplant sind. All diese Daten sollten monatlich aufgeschlüsselt werden, damit ich die Entwicklung im Jahresvergleich und mögliche Trends in den Bereichen Ausfälle, Verspätungen und Störungen erkenne.

 

Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilte mir mit, dass es zu den reinen Störungszahlen (Frage 1) keine eigenen Daten gibt – die Landesregierung habe keinen Zugriff auf eine entsprechende Statistik. Stattdessen stellte sie eine Übersicht der Ausfallquoten (in Prozent) und der ausfallenden Zugkilometer für jedes Monat bereit (Januar 6,5 % / 122 416 km, Februar 6,1 % / 103 878 km … November 18,6 % / 339 582 km, Dezember 8,5 % / 158 709 km). Die Ursachen der Ausfälle wurden ebenfalls tabelliert: Bauarbeiten machten den größten Teil (zwischen 41 % und 82 % je Monat) aus, gefolgt von Infrastruktur‑Problemen, externen Einflüssen, Fahrzeug‑ und sonstigen Faktoren sowie Personal‑Ausfällen.

Zur Pünktlichkeit erklärte das Ministerium, dass lediglich prozentuale Angaben vorliegen: der Anteil der S‑Bahn‑Züge, die im jeweiligen Monat mindestens 6 Minuten verspätet waren, lag zwischen 5,5 % (Mai) und 19,5 % (Oktober); alle Züge mit unter 6 Minuten Verspätung werden in der Statistik als pünktlich gewertet, sodass keine gesonderten Zahlen dazu vorliegen. Auf die Fragen zu Einsätzen von Polizei oder Notärzten, zu Störungen durch Personen im Gleis und zu den daraus resultierenden Verspätungsminuten konnte das Ministerium ebenfalls nicht konkret antworten, weil diese Daten nicht in der Datenbank der DB InfraGO AG („Zugkilometer‑Statistik“) ausgewiesen werden.

Für die Bewertung der S‑Bahn verwarf die Regierung ihre eigene Stellungnahme und verwies stattdessen auf die Pressemitteilung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) vom 1. April 2026, in der der zuständige Verkehrsminister Christian Bernreiter und die BEG‑Geschäftsführerin Bärbel Fuchs die aktuelle Lage kommentierten. Hinsichtlich der Prioritäten erklärte das Ministerium, dass die Verbesserung der Betriebsqualität und die präventive Instandhaltung des Netzes (z. B. durch bessere Koordination von Baumaßnahmen und Ersatzverkehren) oberste Priorität haben. Darüber hinaus soll die DB InfraGO AG in Zusammenarbeit mit der neuen Führung der S‑Bahn (ab Mai 2026) die Infrastruktur modernisieren und das Ersatzverkehrs‑Konzept im Rahmen des Programms „Bahnausbau Region München“ weiterentwickeln. Damit bleibt das Kernanliegen – detaillierte, monatlich differenzierte Zahlen zu Störungen, Ausfällen und Verspätungen – nur partiell beantwortet, während viele der spezifischeren Detailfragen unbeantwortet blieben

18. Mai  2026 | Anfrage

Bericht zur Islamisierung anlässlich des Ramadan

Anfrage vom 10. März  2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten, mir zu schildern, ob und in welchem Umfang an bayerischen Schulen während des Ramadans nicht‑fastende Schülerinnen und Schüler aufgefordert werden, religiöse Vorschriften zu befolgen oder ihr Verhalten an das Fasten der muslimischen Mitschüler anzupassen – und wenn ja, welche konkreten Fälle bereits bekannt sind. Außerdem wollte ich wissen, warum es bislang keine systematische Erfassung solcher Vorfälle gibt, welche Maßnahmen die Landesregierung gegen Druck seitens von Mitschülern, Lehrkräften oder schulischen Regelungen ergreift und ob es zentrale Leitlinien gibt, die nicht‑fastende Kinder ausdrücklich vor Verzichtsdruck (z. B. beim Essen oder Trinken) schützen.

Weiterhin forderte ich Zahlen zu dokumentierten Vorfällen, in denen nicht‑fastende Kinder am Essen oder Trinken gehindert wurden, Angaben zur Ahndung und zu organisatorischen Anpassungen (Pausenzeiten, Sportunterricht) während des Ramadans, sowie deren mögliche Nachteile für die nicht‑fastende Mehrheit. Ich verlangte Aufschluss darüber, wie viele Befreiungen oder Sonderregelungen für muslimische Schülerinnen und Schüler (z. B. sportliche Befreiungen) in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 erteilt wurden, ob diese zu einer Ungleichbehandlung führen und ob sie landesweit geregelt oder von den einzelnen Schulen autonom beschlossen werden. Schließlich wollte ich wissen, wie das Ministerium in seinen Publikationen (z. B. Leitfäden auf www.schule‑in‑bayern.de) mit dem Thema umgeht, warum dort häufig die Rücksichtnahme auf Fastende betont wird, ob die Regierung plant, klare Vorgaben zu erlassen, die jeglichen Druck auf nicht‑fastende Schülerinnen und Schüler verbieten, und ob ein umfassender Bericht an den Landtag über den Umgang mit dem Ramadan an bayerischen Schulen erstellt werden soll.

 

Das Ministerium teilte mir mit, dass ihm keinerlei konkrete Fälle bekannt sind, in denen an bayerischen Schulen nicht‑fastende Schülerinnen und Schüler während des Ramadans zur Einhaltung religiöser Vorschriften gedrängt wurden, und dass keine systematische Abfrage solcher Vorfälle erfolgt – ein Vorgehen sei wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands für die Schulen nicht vorgesehen. Da laut Ministerium bislang keine Vorfälle gemeldet wurden, sehe man derzeit keinen Anlass, allgemeine Schutz‑ oder Leitlinien zu erarbeiten; alle bestehenden Regelungen zum Umgang mit religiöser Vielfalt beruhen auf dem allgemeinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu Toleranz, friedlicher Gesinnung und Achtung der Grundrechte.

Weiterhin erklärte das Ministerium, dass es an bayerischen Schulen keine Sonderregelungen zum Ramadan gebe: Pausenzeiten, Sport oder Unterricht werden regulär gestaltet, wobei einzelne Schulen im Einzelfall auf Wunsch von Eltern und Schülerinnen und Schülern Anpassungen vornehmen können (z. B. Verzicht auf Leistungserhebungen im Ausdauersport). Es liege keine landesweite Statistik über Befreiungen oder Sonderregelungen für muslimische Kinder vor; solche Entscheidungen treffe die jeweilige Schulleitung. Das Ministerium verwies zudem auf frühere Anfragen, in denen bereits dargelegt wurde, dass schulische Materialien die Religionsfreiheit aller Schüler berücksichtigen, ohne explizit einseitige Anweisungen zum Verzicht für Nicht‑Fastende zu geben. Schließlich betonte das Ministerium, dass aktuell kein Beschluss zur Vorlage eines gesonderten Berichts über den Ramadan an bayerischen Schulen besteht, weil nach seiner Einschätzung keine problematischen Entwicklungen vorliegen, die einer gesonderten Aufbereitung bedürfen.

18. Mai  2026 | Anfrage

Sprachkenntnisse eingeschulter Kinder im Schuljahr 2025/2026

Anfrage vom 18. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe das Ministerium für Unterricht und Kultus aufgefordert, mir ein aktuelles, vollständiges Bild der Herkunft und Sprachkompetenz der im Schuljahr 2025/2026 in Bayern – und speziell in München – eingeschulten Erstklässler zu liefern. Ich verlangte Zahlen zu den insgesamt eingeschulten Kindern, aufgeschlüsselt nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, sowie die zehn häufigsten ausländischen Nationalitäten (inklusive eines „Sonstige‑“‑Summes). Zudem wollte ich wissen, wie viele dieser Kinder nicht‑deutsche Muttersprachen besitzen, welche die zehn häufigsten nicht‑deutschen Muttersprachen sind und welchen prozentualen Anteil sie an allen Einschulungen ausmachen.

Weiterhin bat ich um Angaben zu den Ergebnissen der verpflichtenden Sprachstandserhebung (BaSiS) im Kalenderjahr 2025: wie viele Kinder nach der Prüfung den Besuch eines Förderkurses empfohlen bekamen, wie viele Einschulungen deshalb zurückgestellt wurden (gesondert für Grundschulen und Förderzentren) und welche Staatsangehörigkeiten die Kinder hatten, die nach einer Rückstellung schließlich doch eingeschult wurden. Alle diese Daten sollten sowohl für den Freistaat Bayern insgesamt als auch für die Landeshauptstadt München separat ausgewiesen werden, damit ich die Entwicklung von Migrations‑ und Sprachintegration im Bildungsbereich nachverfolgen kann.

 

Das Ministerium teilte mit, dass im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 129 161 Kinder in Bayern eingeschult wurden, davon 109 561 Deutsche (84,8 %) und 19 600 mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (15,2 %). In München waren es 13 011 Einschulungen, 10 311 Deutsche (79,2 %) und 2 700 Nichtdeutsche (20,8 %). Die häufigsten ausländischen Nationalitäten in Bayern waren Ukraine, Rumänien, Syrien, Kroatien, Afghanistan, Polen, Kosovo, Bosnien‑Herzegowina, Bulgarien und Ungarn; in München standen Kroatien, Ukraine, Indien, Rumänien, Bosnien‑Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Italien, Nigeria und Irak an erster Stelle.

Bezüglich der Muttersprache gaben sie an, dass 40 797 bayerische Erstklässler (31,6 %) und 7 315 Münchner Erstklässler (56,2 %) eine nicht‑deutsche Muttersprache haben. Für die BaSiS‑Erhebung wurden nur Daten aus dem Vorjahr (2024/2025) genannt: 56,3 % der getesteten Kinder in Bayern und 60,6 % in München wiesen einen Förderbedarf auf. Zurückstellungen bis 1. Oktober 2025 betrafen 7 490 Grundschüler und 865 Förderzentren in Bayern sowie 792 Grundschüler und 35 Förderzentren in München. Schließlich wurden die Kinder, die nach einer Zurückstellung eingeschult wurden, nach Staatsangehörigkeit aufgeführt – in Bayern 72,6 % Deutsche (der Rest überwiegend Ukraine, Syrien, Rumänien usw.) und in München 67,2 % Deutsche (der Rest vor allem Ukraine, Bulgarien, Rumänien usw.). Weitere Detailfragen, etwa zu den zehn häufigsten fremdsprachigen Muttersprachen oder zu BaSiS‑Zahlen für 2025, blieben unbeantwortet und verwiesen auf frühere Anfragen.

16. März  2026 | Anfrage

Sprachförderung und Kindertagesstätten

Anfrage vom 18. März 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

Ich habe das Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie das Ministerium für Unterricht und Kultus aufgefordert, mir zu erläutern, wie die bayerische Staatsregierung die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund steuert und kontrolliert. Konkret wollte ich wissen, welche Evaluations‑ und Qualitäts‑instrumente zur Prüfung der Wirksamkeit von Sprachfördermaßnahmen (z. B. Vorkurs Deutsch 240) eingesetzt werden und wie sichergestellt wird, dass durch Mehrfachanmeldungen von Kindern keine freien Plätze blockiert werden. Außerdem verlangte ich eine Aufschlüsselung aller Kosten, die in den letzten fünf Jahren für die verschiedenen Förderangebote – staatlich, privat, gefördert oder kooperativ – angefallen sind, sowie eine Übersicht über das gesamte Förderportfolio in Bayern.

Im weiteren Teil der Anfrage habe ich nach harten Kennzahlen für den Vorkurs Deutsch 240 im Schuljahr 2024/2025 gefragt (Anzahl der Kurse und Teilnehmenden bundesweit und für die Landeshauptstadt), nach der Priorität des Sprachunterrichts in Kindertageseinrichtungen gegenüber den regulären Vorschulstunden, nach möglichen personellen Überschneidungen, nach der Gefahr von Unterdeckung oder Ausfällen im Vorschulbetrieb und nach der Möglichkeit einer Ausweitung der Vorschulstunden. Darüber hinaus wollte ich wissen, wie oft der Vorschulunterricht in München 2024 / 2025 ausgefallen ist, in wie vielen Kita‑Gruppen Kinder mit deutscher Muttersprache eine Minderheit bilden und welche demografischen Trends (Rückgang deutschsprachiger Kinder) von der Regierung oder kooperierenden Instituten erwartet werden. Ziel war, ein transparentes Bild von Bedarf, Finanzierung und organisatorischen Problemen der Sprachförderung zu erhalten, um gegebenenfalls politische Gegen‑maßnahmen zu begründen.

 

Das Ministerium erklärte, dass die Sprachförderung in Kitas aufgrund des BayKiBiG gesetzlich verankert ist und deshalb nicht gesondert evaluiert wird – die Leistungen werden über den Vorkurs Deutsch 240 in Kleingruppen erbracht, die Platzvergabe erfolgt über die Sprengelgrundschule, sodass Mehrfachanmeldungen ausgeschlossen sind. Die Finanzierung erfolgt über einen Buchungszeitfaktor (0,1 € für Kinder beider nicht‑deutscher Eltern, 0,4 € wenn ein Elternteil deutschsprachig ist); detaillierte Jahres‑auf‑Jahres‑Kosten nach einzelnen Fördermaßnahmen werden nicht ausgewiesen.

Im Schuljahr 2024/2025 gab es bundesweit 4 328 Vorkurse mit 39 300 Teilnehmenden, in München 400 Kurse mit 5 211 Teilnehmenden. Sprachunterricht in Kitas hat keinen gesetzlichen Vorrang vor Vorschulstunden, und es gibt keine verpflichtenden Vorschulstunden in Kitas, weshalb keine Angaben zu personellen Überschneidungen oder zu Ausfällen vorliegen. Die Behörde machte deutlich, dass keine statistischen Erhebungen zu Kita‑Gruppenzusammensetzungen (Minderheit deutschsprachiger Kinder) oder zu demografischen Entwicklungen existieren; Mehrsprachigkeit und Multikulturalität werden stattdessen als Chance gesehen, ohne konkrete Zahlen zu liefern.

16. März  2026 | Anfrage

Ausländerstatistik 2025 und Fragen zur Perpetuierung von „Flucht“-Migration

Anfrage vom 15. Januar 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

In meiner Anfrage habe ich die Staatsregierung zu der Ausländerstatistik für Bayern zum Stand 31.12.2025 sowie zu Fragen rund um Mehrstaatigkeit, Asylzuwanderung, mögliche verschleierte Migration, Rückführungen und den Umgang mit irregulärer Migration befragt. Ich wollte unter anderem wissen, wie viele ausländische Staatsangehörige in Bayern gemeldet waren, auf welche Statistiken sich die Staatsregierung bei doppelten Staatsangehörigkeiten stützt, wie sie den weiteren Anstieg von Mehrstaatigkeit bewertet und wie sie die hohe Zahl türkischer Asylbewerber sowie mögliche falsche Herkunftsangaben im Asylverfahren einschätzt.

In der Antwort teilt mir die Staatsregierung mit, dass zum 31.12.2025 insgesamt 2.387.141 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Bayern im Ausländerzentralregister erfasst waren; die größten Gruppen stellen Ukrainer, Rumänen und Türken. Zudem verweist sie bei Mehrstaatigkeit und bei den Gründen von Asylverfahren weitgehend auf Bundeszuständigkeiten, insbesondere auf das BAMF, lehnt die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit politisch ab und erklärt, ihr lägen keine Erkenntnisse über eine „verschleierte Migration“ aus Syrien vor. Bei den Rückführungen weist sie den Vorwurf mangelnder Konsequenz zurück und betont, dass 2025 in Bayern 3.649 Rückführungen sowie 15.764 freiwillige Ausreisen erfolgt seien; außerdem bekenne sie sich zur weiteren Begrenzung irregulärer Migration durch Maßnahmen wie Grenzkontrollen, Zurückweisungen, Bezahlkarte und Einschränkungen beim Familiennachzug.

16. März  2026 | Anfrage

Einbürgerungen 2025

Anfrage vom 15. Januar 2026, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

In dieser Anfrage habe ich die Bayerische Staatsregierung zu den Einbürgerungszahlen im Jahr 2025 befragt. Ich wollte wissen, wie viele Einbürgerungen laut der internen Arbeitsstatistik des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration insgesamt in Bayern vorgenommen wurden, und bat darum, alle bekannten Daten beizufügen sowie den voraussichtlichen Termin einer detaillierteren Statistik zu nennen. Darüber hinaus habe ich gefragt, welche Maßnahmen die Staatsregierung gegen Betrugsfälle bei Einbürgerungen – insbesondere mit gefälschten Sprachzertifikaten – bereits erfolgreich umgesetzt hat und ob es Bundesratsinitiativen zur Einwirkung auf die Bundesebene gab. Schließlich habe ich die Einbürgerungszahlen speziell für die Landeshauptstadt München erfragt.

Die Staatsregierung teilte mit, dass im Jahr 2025 insgesamt 61.568 Personen in Bayern eingebürgert wurden; eine offizielle Statistik des Landesamts für Statistik soll Anfang Mai 2026 veröffentlicht werden. Für München nannte sie eine Zahl von 7.593 Einbürgerungen. Hinsichtlich Betrugsbekämpfung erklärte die Staatsregierung, dass Einbürgerungsbehörden regelmäßig über im Umlauf befindliche Urkundenfälschungen informiert werden, QR-Codes zur Verifikation gescannt und Fälschungen zur Anzeige gebracht werden; bei der Urkundenübergabe sei zudem stets eine persönliche Vorsprache mit erneuter Sprachprüfung vorgeschrieben. Auf Bundesebene setzte sich Bayern in der Innenministerkonferenz im Dezember 2025 erfolgreich für mehr Fälschungssicherheit bei Einbürgerungstests ein, was in ein Gesetz vom 22.12.2025 mündete, das mit § 35a StAG eine Sperrfrist und den Ausschluss von der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung oder falschen Angaben vorsieht.

02. März  2026 | Anfrage

Abwanderung von Lehrkräften aus dem bayerischen Schuldienst in die freie
Wirtschaft

Anfrage vom 02. Dezember 2025, gestellt von den Abgeordneten der AfD Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm

In dieser gemeinsamen Anfrage haben wir die Staatsregierung zur Abwanderung von Lehrkräften aus dem bayerischen Schuldienst befragt. Wir wollten wissen, wie viele Lehrkräfte in den Schuljahren 2020/2021 bis 2024/2025 den Schuldienst verlassen haben – aufgeschlüsselt nach Schulart, Altersgruppe, Geschlecht und Regierungsbezirk – und aus welchen Gründen dies geschah. Darüber hinaus habe ich gefragt, welche Maßnahmen die Staatsregierung ergriffen hat, um Lehrkräfte zu halten, ob regelmäßige Zufriedenheitsbefragungen unter Lehrkräften durchgeführt werden, wie Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern und EU-Staaten dasteht und welche konkreten Pläne es gibt, den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten – einschließlich Bürokratieabbau und finanzieller Anreize..

Die Staatsregierung legte detaillierte Tabellen zu den Ruhestandseintritten verbeamteter Lehrkräfte vor; demnach traten jährlich zwischen rund 2.267 (2024/25) und 2.676 (2020/21) Lehrkräfte in den Ruhestand, wobei Frauen stets deutlich in der Überzahl waren und Dienstunfähigkeit mit einem Durchschnittsalter von teils unter 55 Jahren einen erheblichen Anteil ausmachte. Zu Ausstiegsbefragungen, Vergleichsdaten mit anderen Bundesländern und EU-weiten Daten erklärte die Staatsregierung, dass ihr dazu keine Erkenntnisse vorliegen und entsprechende Befragungen weder durchgeführt werden noch geplant sind. Als Maßnahmen zur Lehrkräftebindung verwies sie auf die Anhebung der Gehälter für Grund- und Mittelschullehrkräfte auf A 13, laufende Entbürokratisierungsinitiativen der Kultusministerin Anna Stolz, ein Beratungsnetzwerk für Lehramtsinteressierte sowie Lehramtsbotschafter und Social-Media-Kampagnen zur Gewinnung neuer Lehrkräfte; spezifische Sonderzulagen oder Boni für den Verbleib im Dienst sind hingegen nicht vorgesehen.

12. Februar  2026 | Anfrage

Versagen bei Grenzschutz und Abschiebung? Der Fall des Würzburger Messermörders und Konsequenzen für Bayerns Sicherheit

Anfrage vom 03. November 2025, gestellt von den Abgeordneten der AfD Jörg Baumann, Markus Walbrunn, Richard Graupner, Florian Köhler

In meiner gemeinsam mit den Kollegen eingereichten Anfrage vom 3. November 2025 haben wir die Staatsregierung mit dem Fall des Würzburger Messerangriffs von 2021 konfrontiert, bei dem ein somalischer Staatsangehöriger drei Frauen tötete und weiterhin in einer Psychiatrie untergebracht ist, da eine Abschiebung laut Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft München als zu riskant eingestuft wird. Ich habe nach den genauen Kosten der psychiatrischen Unterbringung, der Wirksamkeit des Grenzschutzes und dem Risiko einer Wiedereinreise nach einer Abschiebung gefragt. Darüber hinaus wollten wir wissen, welche Maßnahmen gegen künftige vergleichbare Vorfälle geplant sind, warum die Abschiebung trotz Widerrufs des Schutzstatus nicht vollzogen wurde, welche Alternativen zur Unterbringung in Deutschland geprüft wurden und welche politische Verantwortung die Staatsregierung für das von uns als Versagen bezeichnete Vorgehen übernimmt.

Die Staatsregierung erklärte, dass individuelle Kosten für einzelne Personen nicht ermittelt werden können; als Orientierungswert nannte sie den durchschnittlichen Tagessatz der Maßregelvollzugseinrichtung Lohr am Main, der von 272 Euro (2021) auf prognostizierte 357 Euro (2025) gestiegen ist. Die Abschiebung des Täters unterbleibt demnach, weil ein Sachverständigengutachten eine hohe Wahrscheinlichkeit der Wiedereinreise und erneuter schwerster Straftaten festgestellt hat; eine Überstellung nach Somalia scheiterte zudem daran, dass Somalia die Vollstreckungshilfe eingestellt hat und dort keine geeigneten psychiatrischen Einrichtungen existieren. Den Vorwurf eines Behördenversagens wies die Staatsregierung ausdrücklich zurück, betonte die hervorragende Sicherheitslage Bayerns im bundesweiten Vergleich und verwies auf bestehende Maßnahmen wie Grenzkontrollen, Schleierfahndung, die Task Force Straftäter beim Landesamt für Asyl und Rückführungen sowie eine interministerielle Arbeitsgruppe zur besseren Verhinderung von Gewalttaten durch psychisch Kranke; zudem setzt sie sich auf Bundesebene kontinuierlich für eine konsequentere Migrationspolitik ein.

20. Oktober 2025 | Anfrage

Lochhausener Kriminalitätsstatistik

Anfrage vom 12. August 2025, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Markus Walbrunn

In meiner Anfrage habe ich die Staatsregierung zu detaillierten Kriminalitätsstatistiken für Lochhausen, den Münchner Stadtbezirk 22 und Gröbenzell seit 2014 befragt. Ich forderte jährliche Aufschlüsselungen nach Deliktschlüsseln, absolute Zahlen, Häufigkeitszahlen pro 1.000 Einwohner und Aufklärungsquoten, um die Auswirkungen der verstärkten Zuwanderung und der geplanten Erweiterung von Flüchtlingsunterkünften um weitere 300 Plätze in Lochhausen transparent zu machen. Besonders wichtig war mir dabei die Erfassung der Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen und der Anteil von Zuwanderern im Sinne des BKA-Lagebilds „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“, da Anwohner von zunehmenden Belastungen durch Einbrüche und andere Delikte berichten.

Zusätzlich habe ich nach kriminalitätsbezogenen Notrufen, Polizeieinsätzen und sicherheitsrelevanten Vorfällen in und um Asylunterkünfte gefragt sowie nach Abschiebungszahlen aus diesen Einrichtungen. Mein Ziel war es, mögliche statistische Korrelationen zwischen der Präsenz von Flüchtlingsunterkünften und der lokalen Kriminalitätsentwicklung aufzudecken und Erkenntnisse über weitere Belastungen wie Immobilienwertverlust oder soziale Konflikte zu erhalten. Abschließend fragte ich nach geplanten Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Belastungen und warum die Staatsregierung gegebenenfalls keine entsprechenden Untersuchungen durchführt.

Die Antwort ist durchzogen von Ausflüchten und Datenverweigerung. Für Lochhausen und den Stadtbezirk 22 behauptet die Staatsregierung, dass aufgrund bundeseinheitlicher Richtlinien keine Auswertungen unterhalb der Gemeindeebene möglich seien – eine fadenscheinige Begründung, die ich als bewusste Verschleierung interpretiere. Für Gröbenzell verweist sie lediglich auf Anlagen, ohne die Daten hier transparent darzustellen. Bei den entscheidenden Fragen zu Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen in Lochhausen wird auf die unmögliche Beantwortung verwiesen, während für Gröbenzell wieder nur auf Anlagen hingewiesen wird.

Besonders empörend finde ich, dass bei Fragen zu Notrufen, Polizeieinsätzen und sicherheitsrelevanten Vorfällen die Regierung sich hinter angeblich fehlenden Daten, abgelaufenen Speicherfristen oder „unverhältnismäßigem Aufwand“ versteckt – eine klare Verletzung meines parlamentarischen Fragerechts. Die Behauptung, es lägen keine Erkenntnisse über Korrelationen zwischen Flüchtlingsunterkünften und Kriminalität vor und es gebe keine grundsätzlichen Belastungen für Anwohner, widerspricht den Erfahrungen vor Ort eklatant. Diese systematische Intransparenz nährt meinen Verdacht, dass die Staatsregierung die tatsächlichen Auswirkungen der Migrationspolitik auf die Sicherheitslage bewusst verschleiert.

20. Oktober 2025 | Anfrage

Finanzierung und Unterstützung der Internationalen Wochen gegen Rassismus
in München durch den Freistaat III

Anfrage vom 17. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Jörg Baumann, Florian Köhler, Markus Walbrunn

In unserer Anfrage vom haben wir die Bayerische Staatsregierung zur problematischen Ausgrenzungspolitik bei den Internationalen Wochen gegen Rassismus in München befragt. Zentral war unsere Forderung nach einer klaren Definition der Begriffe „BIPoC“, „indigen“ und „People of Colour“, die zunehmend zur systematischen Ausgrenzung der weißen deutschen Mehrheitsbevölkerung verwendet werden. Wir hinterfragten kritisch die staatliche Unterstützung des „Diversity Cafés“, das explizit „alle People of Colour über 27 Jahre“ einlädt und damit weiße Menschen über 27 Jahre diskriminierend ausschließt. Besonders brisant: Diese rassistische Veranstaltung wird vom Polizeipräsidium München und staatlichen Museen unterstützt.

Unsere Anfrage zielte darauf ab, die verfassungswidrige Doppelmoral aufzudecken: Während der Staat vorgibt, Rassismus zu bekämpfen, fördert er gleichzeitig Veranstaltungen, die Deutsche aufgrund ihrer Hautfarbe ausgrenzen. Wir forderten eine klare Abgrenzung zwischen „Rassismus“ und „Weißenhass“, verlangten Auskunft über die Maßnahmen gegen anti-weiße Diskriminierung und hinterfragten die Verfassungsmäßigkeit solcher Ausschlussveranstaltungen. Konkret wollten wir die Fördersummen für das Diversity Café der Jahre 2022-2024 erfahren, die Rolle der Fachstelle für Demokratie aufdecken und weitere Organisationen identifizieren, die mit Staatsgeld anti-deutsche Apartheid-Veranstaltungen durchführen.

Die Antwort der Staatsregierung ist ein Meisterwerk der Verschleierung und offenbart die ideologische Verblendung der Regierung. Bei den Definitionen von „BIPoC“ und „People of Colour“ versteckt sich die Regierung feige hinter schwammigen Formulierungen wie „Selbstbezeichnungen“ und „keine einheitliche Definition“ – ein erbärmlicher Versuch, die rassistische Ausgrenzung weißer Deutscher zu ignorieren. Die dreiste Behauptung, das Polizeipräsidium München hätte das Diversity Café nicht unterstützt, obwohl es nachweislich Teilnehmer der Veranstaltungen war, zeigt die systematische Vogel-Strauß-Politik der Staatsregierung.

Besonders perfide ist die pseudo-wissenschaftliche Rechtfertigung des anti-weißen Rassismus: Die Regierung erklärt allen Ernstes, „weiß“ sei eine „soziale Kategorie“ und weiße Deutsche könnten per Definition keinen Rassismus erfahren, weil sie „von den Strukturen profitieren“ – eine marxistische Ideologie, die Deutsche zu Menschen zweiter Klasse degradiert. Die wiederholte Behauptung, man habe „keine Informationen“ zu Fördersummen, teilnehmenden Organisationen und geplanten Veranstaltungen, ist eine skandalöse Verweigerung der parlamentarischen Kontrolle. Entweder die Regierung verschleiert bewusst die Verwendung von Steuergeldern für anti-deutsche Veranstaltungen, oder sie hat völlig die Kontrolle über die Mittelverwendung verloren. Die Tatsache, dass die Regierung nicht einmal weiß (oder nicht sagen will), welche Organisationen mit Staatsgeld Deutsche diskriminieren, beweist die völlige Kapitulation vor der woken Ideologie.

20. Oktober 2025 | Anfrage

Finanzierung und Unterstützung der Internationalen Wochen gegen Rassismus
in München durch den Freistaat II

Anfrage vom 17. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Jörg Baumann, Florian Köhler, Markus Walbrunn

In unserer Anfrage haben wir die problematische Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit parteinahen Stiftungen bei den Internationalen Wochen gegen Rassismus in München thematisiert. Besonders kritisch hinterfragten wir die Kooperation des Freistaats Bayern mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung, einer Organisation, die der Linkspartei nahesteht und deren ideologische Ausrichtung wir als höchst bedenklich einstufen. Wir wollten wissen, nach welchen Kriterien das Polizeipräsidium München seine Kooperationspartner auswählt und wie die politische Neutralität der Polizei bei solchen ideologisch aufgeladenen Veranstaltungen gewährleistet werden kann.

Konkret forderten wir vollständige Transparenz über die finanziellen und organisatorischen Mittel, die der Freistaat für diese fragwürdige Zusammenarbeit bereitgestellt hat. Zusätzlich verlangten wir eine umfassende Auflistung aller parteinahen Stiftungen und Organisationen, die seit 2022 an den Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligt waren – sei es als Unterstützer, Veranstalter oder Teilnehmer. Diese Informationen sind essentiell, um die politische Einflussnahme auf staatliche Institutionen durch linke Organisationen aufzudecken und die Verwendung von Steuergeldern für ideologische Zwecke zu kontrollieren.

Die Antwort der Staatsregierung ist ein Paradebeispiel für Intransparenz und wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die wiederholte Behauptung, man habe „keine Informationen“ zur Zusammenarbeit mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung, ist entweder ein Zeichen völliger Inkompetenz oder bewusster Verschleierung. Die Staatsregierung versteckt sich hinter der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München und weigert sich, Verantwortung für die Aktivitäten staatlicher Stellen zu übernehmen. Besonders fragwürdig ist die Aussage, die Rosa-Luxemburg-Stiftung sei kein Kooperationspartner des Polizeipräsidiums München – eine semantische Spitzfindigkeit, die die tatsächliche Verflechtung verschleiern soll.

Die Behauptung, die Polizei beteilige sich nur mit einer „internen Ausstellung in der Polizeikantine“, wirkt wie eine nachträgliche Schutzbehauptung und widerspricht der öffentlichen Darstellung der Veranstaltung. Die Tatsache, dass neben der Rosa-Luxemburg-Stiftung auch die grünen-nahe Petra-Kelly-Stiftung seit Jahren beteiligt ist, zeigt die einseitige politische Ausrichtung dieser angeblich neutralen Anti-Rassismus-Wochen. Die Staatsregierung kann oder will nicht erklären, warum ausschließlich linke und grüne Stiftungen involviert sind, während konservative oder patriotische Stimmen systematisch ausgeschlossen werden. Diese Informationsverweigerung ist ein Skandal und zeigt, dass die Staatsregierung entweder die Kontrolle über die Verwendung von Steuergeldern verloren hat oder bewusst die parlamentarische Kontrolle sabotiert.

 

20. Oktober 2025 | Anfrage

Finanzierung und Unterstützung der Internationalen Wochen gegen Rassismus
in München durch den Freistaat I

Anfrage vom 17. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Jörg Baumann, Florian Köhler, Markus Walbrunn

In unserer Anfrage haben wir die Bayerische Staatsregierung umfassend zur Finanzierung und Unterstützung der Internationalen Wochen gegen Rassismus in München seit 2022 befragt. Wir wollten Transparenz über die direkten und indirekten finanziellen Beiträge des Freistaats Bayern schaffen, die Beteiligung kommunaler Spender mit konkreten Beträgen erfassen sowie das Gesamtbudget der Veranstaltungen und dessen Verteilung auf einzelne Events dokumentiert bekommen. Zusätzlich fragten wir nach den erfassten Besucherzahlen, um die tatsächliche Reichweite und Relevanz dieser mit öffentlichen Mitteln unterstützten Veranstaltungen bewerten zu können.

Im zweiten Teil unserer Anfrage konzentrierten wir uns auf die Rolle staatlicher Institutionen, insbesondere der vom Freistaat unterstützten Museen und des Polizeipräsidiums München. Wir forderten Aufklärung über deren finanzielle und organisatorische Beiträge, die erforderlichen Genehmigungen für solche politischen Veranstaltungen sowie die Prüfmechanismen zur Sicherstellung der Neutralitätspflicht des Freistaats. Besonderes Augenmerk legten wir auf die Ausstellung „Menschenwürde schützen – Vielfalt respektieren“ des Polizeipräsidiums München, deren Kosten, Besucherzahlen und mögliche Evaluation wir hinterfragten. Zudem wollten wir die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln, die Kontrollmechanismen zur Mittelverwendung und die Rolle der Fachstelle für Demokratie der Landeshauptstadt München geklärt wissen.

Die Antwort der Staatsregierung zeigt eine systematische Verweigerung der geforderten Transparenz und ist von ausweichenden Formulierungen geprägt. Zu unserer zentralen Frage nach der finanziellen Beteiligung des Freistaats behauptete die Regierung schlicht, es seien keine Beiträge bekannt, da es sich um eine Veranstaltung der Landeshauptstadt handle – eine Antwort, die angesichts der nachweislichen Beteiligung staatlicher Museen und des Polizeipräsidiums unglaubwürdig erscheint. Bei den Fragen zu kommunalen Spendern, Gesamtbudget und Budgetverteilung versteckte sich die Regierung hinter dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und behauptete, keine Erkenntnisse zu haben und diese seien auch nicht relevant für die Rechtsaufsicht – eine inakzeptable Ausrede für mangelnde Kontrolle öffentlicher Mittel.

Besonders besorgniserregend ist die oberflächliche Behandlung der Neutralitätspflicht: Die Regierung verwies lediglich auf allgemeine beamtenrechtliche Vorschriften, ohne konkrete Prüfmechanismen zu nennen. Die Angaben zur Ausstellung des Polizeipräsidiums sind geradezu dilettantisch: Kosten von „etwa 500 Euro“ (ohne abschließende Abrechnung), ungenaue Besucherzahlen („zwischen 900 bis ca. 1100“ wöchentlich in der Kantine) und das Eingeständnis, dass keine formalisierte Evaluation stattgefunden hat, sondern nur „ausschließlich positives Feedback“ vorliege. Diese Antworten offenbaren eine unprofessionelle Herangehensweise an die Verwendung öffentlicher Ressourcen und werfen die Frage auf, ob hier bewusst Informationen zurückgehalten werden, um die wahren Ausmaße der staatlichen Unterstützung für diese ideologisch aufgeladenen Veranstaltungen zu verschleiern.

13. Oktober 2025 | Anfrage

ÖPNV in Oberbayern

Anfrage vom 26. August 2025, gestellt von dem Abgeordneten der AfD Andreas Winhart, Franz Bergmüller, Rene Dierkes, Christin Gmelch, Oskar Lipp, Benjamin Nolte, Markus Walbrunn, Martin Huber

Wir haben in unserer Anfrage die Bayerische Staatsregierung zu zentralen Aspekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Oberbayern befragt, um Transparenz über finanzielle Belastungen und Leistungen zu schaffen. Konkret forderten wir eine detaillierte Auflistung der Defizite, die Kommunen in Oberbayern von 2010 bis 2025 ausgleichen mussten, gegliedert nach Jahr, Kommune und Höhe, sowie eine Übersicht über Kommunen, die in diesem Zeitraum Gewinne mit dem ÖPNV erzielt haben. Ergänzend fragten wir nach der Bewertung des grenzüberschreitenden ÖPNV innerhalb Oberbayerns zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie über die Grenze zur Republik Österreich, um Schwachstellen in der Vernetzung aufzudecken und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

In einem weiteren Schwerpunkt richteten wir unsere Anfrage auf die Unterstützungsmaßnahmen der Staatsregierung, indem wir eine Auflistung der Initiativen zur Verbesserung des ÖPNV für Kommunen verlangten, inklusive Organisation, Finanzhöhe und Jahr, sowie eine detaillierte Übersicht über Förderungen nach Initiative, Ziel und Jahr. Abschließend fragten wir nach der Bewertung der Nutzung des Deutschlandtickets (ehemals 49-Euro-Ticket) für die Schülerbeförderung und ob das 365-Euro-Ticket in den Jahren 2026 bis 2028 zu den bisherigen Konditionen fortgeführt wird, da dies direkte Auswirkungen auf die Kommunen und Bürger hat und wir eine langfristige Planungssicherheit einfordern.

In der Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr werden unsere Fragen 1 und 2 nicht mit Daten hinterlegt: Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen ÖPNV liege im eigenen Wirkungskreis von Landkreisen und kreisfreien Städten; der Freistaat erhebe keine Zahlen zu kommunalen Defiziten oder Gewinnen. Den grenzüberschreitenden ÖPNV über Aufgabenträgergrenzen hinweg – sowohl zwischen Landkreisen/kreisfreien Städten als auch Richtung Österreich – bewertet die Staatsregierung pauschal positiv, ohne Detailindikatoren oder Beispiele anzuführen.

Zu Initiativen und Förderungen verweist die Staatsregierung auf die Zuständigkeit der Aufgabenträger und auf umfassende finanzielle Unterstützung durch verschiedene Programme; konkrete Maßnahmen und Summen seien den verlinkten Jahresbilanzen, den Haushaltsrechnungen sowie den Haushaltsplänen (insbesondere Einzelplan 09) zu entnehmen. Seit Herbst 2023 stehe das Team „Nachhaltige Mobilität“ bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als praxisnahe Unterstützung zur Verfügung. Die Nutzung des Deutschlandtickets in der Schülerbeförderung bewertet sie als kommunale Entscheidung im Rahmen von § 3 der Schülerbeförderungsverordnung; eine eigenständige Bewertung nimmt sie nicht vor. Zur Fortführung des 365‑Euro‑Tickets 2026–2028 erfolgt keine Festlegung: Die Ticketlandschaft werde laufend evaluiert und das System der Schülerbeförderung derzeit umfassend überprüft; der Prozess sei noch nicht abgeschlossen.

22. September 2025 | Anfrage

Passverweigerung

Anfrage vom 18. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner Anfrage zur Passverweigerung wollte ich wissen, wie viele Abschiebungen in Bayern 2024 daran gescheitert sind, dass die betreffenden Personen keinen Pass oder keine beschaffbaren Reisedokumente vorlegen konnten – und aus welchen Ländern diese Fälle hauptsächlich stammen. Mein Ziel war, die Ausmaße des Problems und die Folgen für die öffentliche Sicherheit transparent zu machen. Zudem fragte ich speziell nach, wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen als gefährlich oder strafauffällig gelten, sowie nach der Zahl und Art der Straftaten, die nach gescheiterten Abschiebungen im Land begangen wurden. Weiter wollte ich wissen, welche Initiativen die Staatsregierung auf Bundesebene ergriffen hat, um Rücknahmeabkommen mit schwierigen Herkunftsstaaten (wie der Türkei) zu forcieren oder visapflichtige Prozesse zu beschleunigen, ob es Ideen für Sanktionen gegen unkooperative Staaten gibt und inwiefern bayerisch geförderte NGOs (z. B. Flüchtlingsräte) die Passbeschaffung oder Abschiebung aktiv verhindern. Darüber hinaus stellte ich Fragen zur Fördermittelkontrolle, zur landesinternen Verteilung von Ausreisepflichtigen, zu praktischen Sanktionsvorschlägen, zum Sicherungsrisiko, und zur Frage, welche Dokumente am häufigsten fehlen und welche Rolle Fälschungen spielen.

Die Antwort der Staatsregierung war insgesamt sehr ausweichend und verwies in vielen Punkten auf fehlende Daten oder unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Zwar wurde mir mitgeteilt, dass zum Stichtag 31.12.2024 insgesamt 6.745 Personen in Bayern mit Duldung wegen fehlender Reisedokumente oder ungeklärter Identität lebten und eine ausführliche Aufschlüsselung der Herkunftsländer in der Anlage beigefügt, doch weitere Details zu Gefährlichkeit, Straffälligkeit oder nachträglichen Delikten dieser Gruppe wurden nicht geliefert, weil solche Daten statistisch nicht erfasst würden. Auch zu meinen Fragen zu Bundesinitiativen erklärte die Staatsregierung, dass Rückübernahmeabkommen wie mit der Türkei schon auf EU-Ebene bestehen und einzelne Staaten die Ausstellung von Pässen nicht beeinflussen könnten. Zu angeblich unterstützenden NGOs hieß es, man habe keine Erkenntnisse über entsprechende Beratungen oder staatliche Mittelverwendung gegen Abschiebung. Fördermittelprüfungen erfolgten zwar formal, aber ohne Details zu Überwachungsmechanismen. Bei den Maßnahmen zur Sanktionierung von Identitätsverweigerern wird auf laufende Bundesratsinitiativen verwiesen. Das Risiko für die öffentliche Sicherheit durch solche Fälle schätzt die Staatsregierung grundsätzlich als gering ein und betont bestehende Sicherheitsstrukturen. Als größtes Abschiebehindernis wird der fehlende Reisepass genannt andere dokumentenbezogene Probleme oder Fälschungen werden nicht umfassend statistisch aufgearbeitet. Viele meiner gezielten Nachfragen, insbesondere zu Konsequenzen für Passverweigerung und zur Rolle externer Akteure, blieben damit unbeantwortet.

22. September 2025 | Anfrage

Ausgaben für den Kampf gegen Extremismus, für Demokratie und NGOs 2025

Anfrage vom 08. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner schriftlichen Anfrage wollte ich von der Staatsregierung detailliert wissen, welche Summen im Jahr 2024 aus dem Landeshaushalt für Extremismusbekämpfung, Demokratieförderung und verwandte Präventionsmaßnahmen ausgegeben wurden. Es war mir wichtig, absolute und prozentuale Angaben zu erhalten und die Ausgaben nach den Schwerpunkten „gegen Linksextremismus“, „gegen Rechts­extremismus“, „gegen Islamismus“ usw. aufgeschlüsselt zu bekommen. Zusätzlich wollte ich genau wissen, welche Organisationen und Programme im Bereich Extremismusbekämpfung öffentliche Gelder erhalten haben, wobei mich besonders die konkrete Fördersumme, der Zweck und die Art der Empfänger interessierte. Ich fragte zudem nach der Öffentlichkeitsarbeit, Mittelflüssen an Kommunen, rechtsaufsichtlichen Maßnahmen, dem Umgang mit problematischen NGO-Strukturen und nach Verschneidungen mit Szenetreffs sowie deren Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Schließlich bat ich um eine Übersicht über alle nichtstaatlichen, nichtkommunalen Einrichtungen, die 2024 Mittel erhalten haben.

Die Antwort der Staatsregierung blieb für viele meiner konkreten Detailfragen vage oder verwies auf den zu hohen Aufwand für eine vollständige statistische Auswertung. Zwar wurde betont, Bayern gehe ressortübergreifend und ganzheitlich gegen jede Form von Extremismus vor und verwies auf bestehende Aktionspläne, aber eine differenzierte Auflistung von Ausgaben nach Art des Extremismus (z.B. „gegen Links“ oder „gegen Islamismus“) könne man nicht automatisiert liefern die Begriffe seien zudem zu unscharf. Für Details zu Förderprogrammen, Empfängern und Summen verwies die Regierung auf bereits verlinkte Antworten oder Haushaltspläne. Angaben zu Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder Weiterleitungen an Kommunen wurden auf die einschlägigen Haushaltsgruppen reduziert eigene Daten zu Prüf- und Aufsichtsmaßnahmen existieren nicht oder würden einen unverhältnismäßigen Rechercheaufwand bedeuten. Bezüglich mutmaßlicher Verflechtung von linken Gruppierungen, Jugendring oder Szenetreffs verweigerte die Staatsregierung eine politische oder juristische Bewertung und verwies bezüglich Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz auf den gesetzlichen Auftrag, wonach etwa firm oder a.i.d.a. keinen Beobachtungsauftrag erfüllen. Mein Anliegen nach Transparenz, Kontrolle und differenzierter Mittelzuweisung blieb somit, was die Auskünfte betrifft, weitgehend unerfüllt.

15. September 2025 | Anfrage

Olympia in München

Anfrage vom 18. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In meiner schriftlichen Anfrage habe ich die Staatsregierung zu verschiedenen Aspekten der geplanten Bewerbung Münchens um die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 befragt. Besonders interessierte mich, welche konkreten Planungen es im Fall eines Zuschlags bereits gibt – etwa, wie mit Blick auf Erfahrungen wie bei der EM weitere Reputationsschäden durch schlechte Infrastruktur vermieden werden sollen, welche Infrastrukturprojekte als notwendig erachtet werden und wie deren fristgerechter Abschluss sichergestellt wird. Ich wollte außerdem wissen, mit welchen Gesamt- und Einzelkosten für Bewerbung und Durchführung gerechnet wird, wie die Finanzierung zwischen Bund, Land und Stadt vorgesehen ist und wie die Beteiligung des Umlandes und die Begrenzung etwaiger Belastungen geplant ist. Weitere Punkte meiner Anfrage drehten sich um die wirtschaftlichen Chancen für Bayern und München, Einbindung von Tourismus, Gastronomie, Vereinen und Unternehmen, Konzepte für Nachhaltigkeit bei Bauten und Sportstätten, Maßnahmen für die Sicherheit der olympischen Spiele sowie die Auswertung vergangener Großereignisse und mögliche Kooperationen mit wissenschaftlichen Einrichtungen.

In der Antwort der Staatsregierung wurde darauf verwiesen, dass sich die Olympiabewerbung noch in einer sehr frühen konzeptionellen Phase befindet, sodass derzeit viele Detailplanungen, konkrete Konzepte und Kostenangaben noch nicht vorliegen. Die Staatsregierung betonte, dass der Ausbau der Infrastruktur, wie etwa bei öffentlichem Nahverkehr und Wohnungsbau, durch die Olympia-Bewerbung zwar beschleunigt werden solle, aber konkrete Projekte aktuell noch nicht benannt werden können. Zu den Kosten wurde erklärt, dass sich die Budgets in die operative Ausrichtung und langfristige strukturelle Maßnahmen unterteilen, aber belastbare Zahlen oder detaillierte Finanzierungspläne erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein werden.
Auch zu den weiteren, von mir gestellten Fragen stellte die Staatsregierung klar, dass betroffene Kommunen und der Freistaat in einem strukturierten Verfahren eingebunden würden und dass nachhaltige Nutzung bestehender Sportstätten geplant sei, nähere Angaben aber noch nicht möglich seien. Zu Sicherheitskonzepten, beteiligten Behörden und bisherigen Erfahrungen werde erst zu einem späteren Zeitpunkt informiert, sobald die Bewerbungsphase weiter vorangeschritten sei. Wissenschaftliche Kooperationen bestünden aktuell ebenfalls noch nicht. Die meisten offenen Punkte meiner Anfrage werden also mit dem Hinweis auf die derzeit laufende Konzeptphase auf spätere Zeitpunkte vertröstet.

08. September 2025 | Anfrage

Sicherheit im Bahnhofsviertel und Alten Botanischen Garten in München

Anfrage vom 07. Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In meiner Anfrage zur Sicherheit im Bahnhofsviertel und im Alten Botanischen Garten in München wollte ich genau wissen, wie sich die Sicherheitslage an diesen relevanten Orten seit 2014 entwickelt hat und welche konkreten Verbesserungen seit April 2024 tatsächlich durchgeführte Maßnahmen bewirkt haben. Dabei habe ich insbesondere nach einer nachvollziehbaren, zahlenbasierten Bewertung gefragt, die den Einfluss einzelner Maßnahmen auf die Kriminalitätsentwicklung sichtbar macht. Außerdem erkundigte ich mich nach Trends bei Ausweichbewegungen von Kriminellen und wollte wissen, wie es um die Kriminalitätslage in anderen Brennpunkten steht, ob es Verdrängungseffekte gibt, und welche Rolle die Infrastruktur – wie Versorgungstunnel – spielt. Besonders interessiert hat mich auch, warum umfassende Maßnahmen erst 2024 erstgriffen wurden, sowie der mögliche Zusammenhang zwischen Migration und Sicherheitslage. Abschließend fragte ich nach dem Zeitpunkt einer öffentlichen Evaluierung der Offensive „Sichere Bahnhöfe“.

Die Antwort der Staatsregierung fiel zum Großteil ausweichend und allgemein aus: Sie verwies darauf, dass detailierte Auswertungen auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wegen der geografischen Zuordnungen nur begrenzt möglich seien und kein direkter Bezug auf einzelne Grünanlagen wie den Alten Botanischen Garten gezogen werden könne. Stattdessen wurde betont, dass die Sicherheitslage laufend durch Polizei und Behörden bewertet werde und eine Taskforce seit 2024 vielfältige Maßnahmen wie bessere Beleuchtung, Videoüberwachung, Verbote und mehr Polizeipräsenz umgesetzt habe, die zu Verbesserungen geführt hätten. Genau beziffern, wie viele Delikte dadurch verhindert wurden, könne man aber nicht. Zu Verdrängungseffekten oder zur Täterstruktur wurden keine konkreten Zahlen oder Zusammenhänge genannt, Analysen zur Rolle von Migration wurden mangels empirischer Studien abgelehnt. Insgesamt gibt es regelmäßig einen Jahres-Sicherheitsreport, eine besondere öffentliche Evaluierung der „Offensive sichere Bahnhöfe“ ist weiterhin offen.

01. September 2025 | Anfrage

„Bündniskanzler“ Habeck-Projektion am Siegestor

Anfrage vom 23. Januar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner Anfrage zur „Bündniskanzler“-Projektion am Siegestor wollte ich die Staatsregierung dazu bringen, Stellung zu einer offenbar unerlaubten Wahlkampfaktion zu nehmen, bei der ein großflächiges Habeck-Wahlkampfmotiv auf ein historisches Denkmal projiziert wurde. Mir ging es darum zu erfahren, wie diese mutmaßliche Sondernutzung ohne Genehmigung rechtlich bewertet wird, wie der genaue Ablauf war und ob ähnliche Fälle bereits vorgekommen sind. Außerdem fragte ich gezielt nach den möglichen Rechtsverstößen aus Sicht des Denkmalschutzes, des Straßen- und Wegerechts sowie nach möglichen Verstößen gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die Konsequenzen und das Vorgehen im Hinblick auf Wahlkampffairness und Einhaltung selbstauferlegter politischer Standards interessierten mich. Schließlich wollte ich wissen, ob Ermittlungen gegen die Verantwortlichen oder Auftraggeber aufgenommen wurden und wie die Staatsregierung grundsätzlich weiter vorgeht.

Die Antwort der Staatsregierung blieb in vielen Punkten zurückhaltend und verwies auf die laufende Zuständigkeit der Stadt München beziehungsweise der zuständigen Behörden. Laut Kenntnis der Regierung fand die Projektion am 3. Januar abends statt, wurde polizeilich aufgrund fehlender Genehmigung sofort unterbunden und die Promoterin vor Ort erfasst, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Für weiterführende statistische Vergleiche zu ähnlichen Vorfällen fehle eine valide Daten- oder Recherchegrundlage. Hinsichtlich Denkmalschutz und Straßenrecht verwies man darauf, dass mögliche Verstöße in die Zuständigkeit der Kommune fallen und bei Bedarf mit Bußgeldern geahndet würden. Verstöße gegen das UWG sah die Staatsregierung nicht, da es sich um politische und keine geschäftlichen Handlungen handle. Ob eingegangene Selbstverpflichtungen für einen fairen Wahlkampf berührt wurden, wollte die Staatsregierung nicht bewerten. Weitere Schritte, insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Maßnahmen, lägen bei den zuständigen Verfolgungsbehörden, die den Vorgang prüfen und verfolgen.

25. August 2025 | Anfrage

Einbürgerungen trotz unklarer Identität der Antragsteller in Bayern und München

Anfrage vom 20. Juni 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In meiner Anfrage habe ich mich an die Staatsregierung gewandt, um umfassende Informationen über Einbürgerungen in Bayern und München seit 2015 zu erhalten, insbesondere in Fällen, in denen die Identität der Antragsteller unklar war. Ich habe gezielt nach detaillierten Zahlen gefragt, wie viele Personen ohne offizielle Ausweisdokumente ihres Herkunftsstaates oder mit dem Geburtsdatum 1. Januar eingebürgert wurden, und wollte eine Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsangehörigkeit, auch speziell für Einbürgerungen auf Basis des § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Zudem habe ich nach Daten zu abgelehnten oder eingestellten Einbürgerungsverfahren aufgrund von Identitätszweifeln gefragt und wollte wissen, ob es nachträgliche Überprüfungsmöglichkeiten gibt.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Anfrage lag auf der Häufigkeit von Rücknahmeverfahren gemäß § 35 StAG, sowohl landesweit als auch in München, inklusive deren Erfolgsquote, mit detaillierter Aufschlüsselung nach Jahr und Staatsangehörigkeit. Außerdem interessierte mich, wie unklare Identitäten aus vorherigen Asylverfahren die Einbürgerungsentscheidung beeinflussen, welche Prüfverfahren bei fehlenden Dokumenten angewendet werden und ob Behördenmitarbeiter spezielle Schulungen für den Umgang mit mutmaßlich gefälschten Papieren oder Personen ohne Identitätsnachweis erhalten. Mein Ziel war es, volle Transparenz über die Praxis der Einbürgerung bei unklarer Identität zu schaffen.

Die Antwort der Staatsregierung vom 24. Juli 2025 war für mich in vielerlei Hinsicht enttäuschend, da sie auf die meisten meiner statistischen Fragen keine konkreten Daten liefern konnte. Sie erklärte, dass keine Zahlen zu Einbürgerungen ohne offizielle Ausweisdokumente, mit dem Geburtsdatum 1. Januar oder zu abgelehnten bzw. eingestellten Verfahren aufgrund von Identitätszweifeln vorliegen, weil solche Erhebungen nicht durchgeführt werden. Auch zu Rücknahmeverfahren gemäß § 35 StAG, sowohl in Bayern als auch in München, gab es keine Angaben, da entsprechende Statistiken fehlen. Damit blieben meine zentralen Anliegen nach quantitativen Daten und detaillierter Aufschlüsselung völlig unbeantwortet.

Immerhin wurde mir mitgeteilt, dass die Klärung der Identität eine unabdingbare Voraussetzung für eine Einbürgerung ist und ein Antrag abgelehnt wird, wenn diese nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Ein Stufenmodell zur Identitätsprüfung wurde erläutert, das alternative Nachweise wie amtliche Urkunden oder Zeugenaussagen zulässt, wenn Pässe fehlen, und es wurde darauf hingewiesen, dass nachträgliche Zweifel durch strafrechtliche Ermittlungen gemäß § 42 StAG überprüft werden können. Dennoch bleibt für mich unbefriedigend, dass die Staatsregierung auf meine detaillierten Fragen zu Zahlen und konkreten Fällen keine Antworten liefern konnte, was meine Absicht, Transparenz über Einbürgerungen bei unklarer Identität zu schaffen, erheblich einschränkt.

19. August 2025 | Anfrage

Gruppenvergewaltigungen in Bayern 2024

Anfrage vom 14. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner Anfrage zu Gruppenvergewaltigungen in Bayern im Jahr 2024 wollte ich von der Staatsregierung umfassende und differenzierte Informationen zur Entwicklung und zum Hintergrund dieser besonders schweren Straftaten erhalten. Ich fragte zunächst nach der genauen Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Gruppenvergewaltigungen, nach deren Aufklärungsquote und nach einer Aufschlüsselung der Tatorte – sortiert nach Gemeinden und deren prozentualem Anteil. Um ein genaueres Bild der Tatdynamik zu erlangen, wollte ich wissen, welche Staatsangehörigkeiten die beteiligten Tatverdächtigen hatten, wie viele als Zuwanderer erfasst wurden, wie häufig Alkohol- oder Drogeneinfluss vorlag, und wie sich das Alter der Täter und der Opfer gestaltet. Außerdem fragte ich nach dem staatsbürgerlichen Hintergrund und dem Zuwandererstatus der Opfer, nach dem Zusammenhang von Alkoholeinfluss und Rauschmitteln bei Opfern, sowie nach weiteren demographischen und strafrechtlichen Parametern, die in einer Vielzahl von Anlagen detailliert dargelegt werden sollten.

Die Staatsregierung beantwortete meine Anfrage auf Grundlage der bundeseinheitlichen PKS und machte deutlich, dass der Begriff „Gruppenvergewaltigung“ rechtlich nicht eindeutig definiert sei. Daher wurden alle Vergewaltigungen mit mehr als einem Tatverdächtigen statistisch ausgewertet. Für das Jahr 2024 wurden in Bayern 80 solcher Fälle mit einer Aufklärungsquote von 57,5 Prozent registriert. Die Details zu Tatorten, Staatsangehörigkeiten, Altersstruktur, Zuwandererstatus, Alkoholeinfluss und häufigen Opfern wurde anhand ausführlicher Tabellen und Anlagen geliefert. Danach stellten deutsche Tatverdächtige zwar die Hälfte, zugleich waren auch viele Verdächtige aus Afghanistan, dem Irak, Tunesien und weiteren Nationen darunter 17 Tatverdächtige wurden als Zuwanderer kategorisiert. Es zeigte sich, dass in einem Fünftel der Fälle alle Täter unter Alkoholeinfluss standen, bei 8,8 Prozent standen alle Täter unter Drogeneinfluss. Auch zum Hintergrund und Alter der Opfer sowie zu deren Zuwandererstatus lagen differenzierte Zahlen vor. 

19. August 2025 | Anfrage

Demonstrationsdatenbank und Gegendemonstrationen

Anfrage vom 25. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner schriftlichen Anfrage habe ich die Staatsregierung aufgefordert, transparent zu machen, wie viele Daten und welche Art von Versammlungen und Gegendemonstrationen die Bayerische Polizei in einem sogenannten Demo-Register erfasst. Ich wollte wissen, wie viele Einträge es dort gibt, welche Kategorien und Schlagworte, wie etwa „gegen CDU/CSU“, dort verwendet werden und wie oft – insbesondere im Zusammenhang mit regierungskritischen oder „gegen Rechts“ gerichteten Protesten. Darüber hinaus habe ich nach dem Zweck, der Rechtsgrundlage und dem praktischen Einsatz dieser Datenbank gefragt, sowie nach den Kriterien der Einsatz- und Ressourcenplanung bei Versammlungen. Der zweite Schwerpunkt meiner Anfrage betraf Zahlen und Kosten zu „Gegendemonstrationen“, insbesondere in Bayern und München, und die Frage, welche Polizeisysteme statistische Auswertungen ermöglichen. Außerdem habe ich kritisch nach Unterstützungsleistungen durch städtisch geförderte Organisationen gefragt, die sich gegen Veranstaltungen Dritter richten.

Die Antwort der Staatsregierung war in vielen Bereichen sehr zurückhaltend und verweist teils ausdrücklich auf Geheimhaltung: Für einige zentrale Fragen, etwa zur Betriebsweise und zu den verwendeten Verschlagwortungen im Demo-Register, wurden die Antworten nur als „Verschlusssache“ (VS) hinterlegt und damit nicht öffentlich gemacht. Mir wurde mitgeteilt, dass das Register seit 2023 existiert, zum Stichtag 15.5.2025 insgesamt 331.379 Datensätze umfasst, deren überwiegender Teil sich allerdings nicht auf Versammlungen, sondern auch auf andere polizeiliche Einsätze bezieht. Eine detaillierte tabellarische Aufschlüsselung oder Auswertung wurde mit dem Verweis auf den extremen Aufwand sowie Datenschutz und Rechtsgrundlagen abgelehnt. Auch zu Schlagworten gab es nur die Zahl: Das Schlagwort „gegen CDU/CSU“ findet sich aktuell 54-mal. Die Einsatzplanung richte sich immer nach einer individuellen Gefahreneinschätzung. Zahlen zu „Gegendemonstrationen“, Personal-, Material- und Kosteneinsatz sowie Details zum IT-Einsatz oder zu Unterstützungsleistungen städtischer Organisationen wurden als nicht automatisiert auswertbar bezeichnet und verweigert. Viele Details bleiben somit im Dunkeln – auf meine Fragen nach Transparenz und Kontrollierbarkeit des polizeilichen Handelns hat die Staatsregierung nur sehr lückenhafte und defensive Antworten gegeben.

11. August 2025 | Anfrage

Einsicht in die Protokolle des Münchner Stabes für außergewöhnliche Ereignisse Corona

Anfrage vom 27. Mai 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner Anfrage habe ich nach Transparenz und Zugangsmöglichkeiten bezüglich der 194 nichtöffentlichen Sitzungen des Münchner Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Corona während der Pandemie gefragt. Mir war wichtig zu erfahren, was genau in den Protokollen dieses Krisengremiums dokumentiert ist und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Bürger Einsicht in diese Protokolle zu erhalten – gerade auch, weil die Landeshauptstadt München Einsicht bislang verweigert hat und auf das Katastrophenschutzgesetz verweist. Zusätzlich wollte ich wissen, weshalb Beratungen zu staatlichen Corona-Maßnahmen nicht vollständig – auch nicht teilweise anonymisiert – veröffentlicht werden.

Darüber hinaus habe ich die Staatsregierung nach den konkreten Auskunfts- und Einsichtsrechten von Bürgern zu staatlichen Corona-Maßnahmen gefragt, nach der Praxis und Anzahl der beantworteten Auskunftsersuchen in den letzten fünf Jahren und nach den rechtlichen Grundlagen, die diese Informationsansprüche regeln. Ich thematisierte, ob es Lücken zwischen der städtischen Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München und den Landesregeln gibt und fragte nach, ob für die Coronamaßnahmen ein systematischer Evaluationsprozess existiert und wie ggf. die Ergebnisse veröffentlicht werden.

Die Staatsregierung antwortete, dass die Protokolle des SAE Corona eine kommunale Angelegenheit seien und ihr daher weder vorlägen noch Einblick in deren konkrete Inhalte bestünde. Sie betonte, dass die Vertraulichkeit dieser Unterlagen wegen operativer, einsatztaktischer Überlegungen, Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen notwendig sein könne. Über die Freigabe von Protokollen oder die Reichweite der städtischen Informationsfreiheitssatzung entscheide allein die Landeshauptstadt München die Staatsregierung habe darauf keinen Einfluss.

Hinsichtlich der Informationsrechte der Bürger verwies die Staatsregierung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen (v.a. Art. 29 BayVwVfG und Art. 39 BayDSG), die bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht oder Auskunft ermöglichen, jedoch durch schutzwürdige öffentliche oder private Belange eingeschränkt werden können. Genaue Zahlen zur Anzahl der Auskunftsersuchen lägen nicht zentral vor, da diese an viele Ressorts gerichtet werden – eine Auswertung wäre unverhältnismäßig. Die Staatsregierung sieht die kommunalen Informationsfreiheitssatzungen als Ergänzung zur Landesregelung, nicht als Gegensatz. Ein systematischer Evaluationsprozess der Coronamaßnahmen wurde zumindest für den Bereich der finanziellen Prüfungen durch den Obersten Rechnungshof bejaht. Auch habe der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, verwaltungsgerichtliche Urteile ausgewertet und Maßnahmen nach Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmen nachbereitet, wobei konkrete Veröffentlichungspraxis aber unklar bleibt.

11. August 2025 | Anfrage

Transparente Darstellung der Arbeit des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse

Anfrage vom 13. Dezember 2024, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Mit meiner schriftlichen Anfrage habe ich nach Transparenz und Zugangsmöglichkeiten bezüglich der 194 nichtöffentlichen Sitzungen des Münchner Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Corona während der Pandemie gefragt. Mir war wichtig zu erfahren, was genau in den Protokollen dieses Krisengremiums dokumentiert ist und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um als Bürger Einsicht in diese Protokolle zu erhalten – gerade auch, weil die Landeshauptstadt München Einsicht bislang verweigert hat und auf das Katastrophenschutzgesetz verweist. Zusätzlich wollte ich wissen, weshalb Beratungen zu staatlichen Corona-Maßnahmen nicht vollständig – auch nicht teilweise anonymisiert – veröffentlicht werden.

Darüber hinaus habe ich die Staatsregierung nach den konkreten Auskunfts- und Einsichtsrechten von Bürgern zu staatlichen Corona-Maßnahmen gefragt, nach der Praxis und Anzahl der beantworteten Auskunftsersuchen in den letzten fünf Jahren und nach den rechtlichen Grundlagen, die diese Informationsansprüche regeln. Ich thematisierte, ob es Lücken zwischen der städtischen Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München und den Landesregeln gibt und fragte nach, ob für die Coronamaßnahmen ein systematischer Evaluationsprozess existiert und wie ggf. die Ergebnisse veröffentlicht werden.

Die Staatsregierung antwortete, dass die Protokolle des SAE Corona eine kommunale Angelegenheit seien und ihr daher weder vorlägen noch Einblick in deren konkrete Inhalte bestünde. Sie betonte, dass die Vertraulichkeit dieser Unterlagen wegen operativer, einsatztaktischer Überlegungen, Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen notwendig sein könne. Über die Freigabe von Protokollen oder die Reichweite der städtischen Informationsfreiheitssatzung entscheide allein die Landeshauptstadt München die Staatsregierung habe darauf keinen Einfluss.

Hinsichtlich der Informationsrechte der Bürger verwies die Staatsregierung auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen (v.a. Art. 29 BayVwVfG und Art. 39 BayDSG), die bei berechtigtem Interesse Akteneinsicht oder Auskunft ermöglichen, jedoch durch schutzwürdige öffentliche oder private Belange eingeschränkt werden können. Genaue Zahlen zur Anzahl der Auskunftsersuchen lägen nicht zentral vor, da diese an viele Ressorts gerichtet werden – eine Auswertung wäre unverhältnismäßig. Die Staatsregierung sieht die kommunalen Informationsfreiheitssatzungen als Ergänzung zur Landesregelung, nicht als Gegensatz. Ein systematischer Evaluationsprozess der Coronamaßnahmen wurde zumindest für den Bereich der finanziellen Prüfungen durch den Obersten Rechnungshof bejaht. Auch habe der Landtag einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, verwaltungsgerichtliche Urteile ausgewertet und Maßnahmen nach Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmen nachbereitet, wobei konkrete Veröffentlichungspraxis aber unklar bleibt.

28. Juli 2025 | Anfrage

Mittagsessensverpflegung in staatlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen in Bayern

Anfrage vom 12. Mai 2025, gestellt von den Abgeordneten Ramona Storm (AfD), Oskar Atzinger (AfD), Markus Walbrunn (AfD), Franz Schmid (AfD), Elena Roon (AfD)

Die Anfrage behandelt die Verpflegung mit Mittagsessen in staatlichen Kindertageseinrichtungen und Schulen in Bayern. Es geht um die Anzahl der Einrichtungen, die Verpflegung anbieten, sowie über Fördermöglichkeiten zur Mittagsessensverpflegung. Weiterhin werden Fragen zur Angebotsvielfalt von Fleischgerichten thematisiert, insbesondere zu Schweine- und Halal-Fleisch. Die Zukunftspläne zur Anpassung der Verpflegung, einschließlich potenzieller Umstellungen auf vegetarische Optionen, werden ebenfalls diskutiert. Der Text schließt mit der Frage, ob es bereits Einrichtungen gibt, die ihre Verpflegung entsprechend geändert haben.

Das Staatsministerium antwortet: Die Bereitstellung der Mittagsverpflegung in bayerischen Kindertageseinrichtungen und Schulen ist primär die Verantwortung der jeweiligen Träger. Im Jahr 2024 wurde in 9311 der 10398 Kindertageseinrichtungen eine Mittagsverpflegung angeboten. Fördermöglichkeiten bestehen im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen. Der Freistaat Bayern beteiligt sich direkt nicht an der Finanzierung dieser Verpflegungskosten. Es bestehen keine Pläne, das Angebot in Kindertagesstätten und Schulen in Bezug auf die Verpflegung, einschließlich der Anbieten von Schweine- oder Halal-Fleisch, zu ändern. Vegetarische Verpflegung ist derzeit nicht flächendeckend geplant.

21. Juli 2025 | Anfrage

Polizeieinsatz am 16. Februar 2025 in der Seidlstraße, München – Einschränkung
des Zugangs für Abgeordnete und Umgang mit linksextremen Blockaden am
Anschlagsort vom 13. Februar 2025

Anfrage vom 17. Februar 2025, gestellt von den Abgeordneten Matthias Vogler (AfD), Rene Dierkes (AfD), Markus Walbrunn (AfD), Franz Schmid (AfD)

Die Staatsregierung wird hinsichtlich eines Vorfalls am 16. Februar 2025 in München befragt. Hauptaugenmerk liegt auf der Rolle der Polizei bei der Kontrolle der Einsatzlage in der Seidlstraße, insbesondere im Zusammenhang mit einer Absperrung durch Linksextremisten. Wichtige Fragen betreffen die Verantwortlichkeiten innerhalb der Polizeiführung, die Weisungen durch höhere Dienststellen und den Einsatz der Polizeikräfte. Kritikpunkte umfassen den angeblichen Bruch von Recht und Gesetz vor Ort, die Ungleichbehandlung von Trauernden und Demonstranten sowie die rechtliche Grundlage für Polizeimaßnahmen. Die Anfrage sucht Klärung zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und möglichen Maßnahmen gegen Linksextremismus.

Das Staatsministerium antwortet: Am 16. Februar 2025 war der Polizeieinsatz in der Seidlstraße in München Teil des Sicherheitskonzepts für die Münchner Sicherheitskonferenz. Der Einsatz wurde vom Polizeivizepräsidenten des Polizeipräsidiums München geleitet, unterstützt von Kräften aus Berlin und der Bundespolizei. Eine als rechtmäßig erkannte Versammlung von Linksextremisten führte zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Bundestags- und Landtagsabgeordneten, denen alternative Orte zum Gedenken angeboten wurden. Alle polizeilichen Maßnahmen basierten auf dem Polizeiaufgabengesetz zur Gefahrenabwehr. Die Staatsregierung verneint Verstöße gegen geltendes Recht und verweist auf die Notwendigkeit des Schutzes friedlicher Versammlungen

21. Juli 2025 | Anfrage

Bombendrohungen an bayerischen Schulen

Anfrage vom 03. Juni 2025, gestellt von den Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD), Oskar Atzinger (AfD), Ramona Storm (AfD)

Die Anfrage behandelt folgende Themen:In Bayern kam es Ende Mai 2025 zu einer massiven Welle von Bombendrohungen gegen Schulen, allein am 26. Mai wurden über 40 Drohmails an verschiedene Schulen verschickt. Die Ermittlungen dazu laufen und es handelt sich um ein bundesweites Problem. Die Staatsregierung wird gebeten, Angaben zur Zahl und regionalen Verteilung der betroffenen Schulen, möglichen Urhebern oder deren Verbindungen, sowie einem möglichen Zusammenhang mit laufenden Prüfungen (insbesondere Abitur) zu machen. Zudem wird nach den konkreten Maßnahmen zum Schutz der Schulen und zur Beruhigung von Betroffenen gefragt, nach rechtlichen Konsequenzen für die Täter, sowie wie Schulen bei der Anzeige und Aufarbeitung unterstützt werden. Abschließend interessiert, wie die Staatsregierung künftig die Schulen besser gegen solche Bedrohungen schützen will

Das Staatsministerium äußert in der Antwort, dass die genaue Anzahl betroffener Schulen oder deren regionale Verteilung bei Bombendrohungen in Bayern nicht erfasst wird und eine manuelle Auswertung zu aufwendig sei. Das Kultusministerium erhebt ebenfalls keine spezifischen Daten.

Informationen zu möglichen Tätern oder Zusammenhängen mit Prüfungen gibt es nicht, da die Ermittlungen noch laufen. Polizeiliche Schutzmaßnahmen werden situativ getroffen.

Schulen müssen gemeinsam mit der Polizei Sicherheitskonzepte erarbeiten und können das Kriseninterventionsteam KIBBS nutzen. Strafrechtliche Konsequenzen für Drohungen werden nach Abschluss der Ermittlungen festgelegt.

Die Staatsregierung betont die wichtige Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sicherheitsbehörden, ergänzt durch Präventions- und Interventionsprogramme sowie Fortbildungen für Lehrkräfte.

30. Juni 2025 | Anfrage

Aufruf zum Verbot rechter Kleidung in Waging am See

Anfrage zum Plenum vom 02.Juli 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt folgende Frage:Die Schulleitung der Mittelschule Waging am See fordert Eltern auf, ihren Kindern das Tragen bestimmter Modemarken (wie Alpha Industries, Lonsdale, Fred Perry) zu verbieten, da diese mit rechtsextremen Haltungen in Verbindung gebracht werden. Kleidungsstücke, die mit linksextremen oder islamistischen Szenen assoziiert werden (wie Palästinensertücher), sind hingegen erlaubt, solange sie den Schulfrieden nicht stören. Vor diesem Hintergrund wird die Staatsregierung nach der Verhältnismäßigkeit und der Vereinbarkeit solcher Maßnahmen mit Grundrechten sowie nach allgemeinen rechtlichen Vorgaben und Leitlinien für Kleidungsvorschriften an Schulen gefragt. Außerdem wird um Auskunft gebeten, auf welcher Grundlage die genannten Verbote ausgesprochen wurden und wie dabei insbesondere die persönlichen Freiheitsrechte und der Gleichheitsgrundsatz der Schüler gewahrt werden sollen.

Die Staatsregierung berichtet in ihrer Antwort:

Dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) liegen keine detaillierten Informationen zu den im Antrag genannten Umständen vor, die zu einer Mitteilung an die Eltern der Schüler der Mittelschule Waging am See führten. Eine Stellungnahme der Schulleitung konnte nicht rechtzeitig eingeholt werden.

Im bayerischen Schulrecht gibt es keine spezifischen Vorschriften oder Leitlinien hinsichtlich der Kleidung, Frisuren, Kosmetik oder Schmuck, die Schüler in der Schule oder bei Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes tragen dürfen.

Weiterführende Informationen werden in der Antwort der Staatsregierung auf die Anfrage des Abgeordneten Stefan Löw der AfD am 24. Juni 2025, hinsichtlich „Kleidungsvorschriften an bayerischen Schulen“, behandelt (Drs. 19/7276).

30. Juni 2025 | Anfrage

Ausfälle, Verspätungen und Störungen der S-Bahn München im Jahr 2024

Anfrage vom 12. April 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt folgende Fragen: Wie stellte sich die Situation der S-Bahn München bezüglich Störungen, Ausfällen und Verspätungen im Jahr 2024 dar, und welche Ursachen und Maßnahmen sieht die Staatsregierung im Zusammenhang mit diesen Beeinträchtigungen? Zusätzlich interessiert, wie die Staatsregierung Einsätze wie Polizei- und Notarzteinsätze besser steuern möchte, was unter „behördlicher Anordnung“ verstanden wird und wie sich der Anteil sowie die Auswirkung von Vorfällen durch Fremdeinwirkung, insbesondere durch Personen im Gleis, entwickelt hat. Schließlich steht die Bewertung der S-Bahn München und die zukünftige Prioritätensetzung im Mittelpunkt.

Die Staatsregierung berichtet in ihrer Antwort: Im Jahr 2024 kam es bei der S-Bahn München weiterhin zu vielen Störungen, Ausfällen und Verspätungen. Die Zahl der Störfälle verteilte sich über das Jahr hinweg relativ gleichmäßig, wobei externe Einflüsse und Bauarbeiten als häufigste Ursachen auftraten. Die Ausfallquote schwankte stark und erreichte im Januar einen Höchstwert von 23,6 Prozent, ansonsten bewegte sie sich aber meist zwischen 4,6 und 16,2 Prozent. Hauptgründe für die Ausfälle waren Bauarbeiten, äußere Einflüsse (z.B. Personen im Gleis) und Infrastrukturschäden. Verspätungen traten häufig auf: Über 113.000 Züge hatten Verspätungen von mindestens sechs Minuten, während etwa 249.000 Züge unter sechs Minuten verspätet waren.

Vorfälle wie Polizei- oder Notfalleinsätze werden laut Antwort nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit abgearbeitet, um Gleisblockaden möglichst zu vermeiden. Pilotprojekte wie First-Responder-Teams sollen Notarzteinsätze im Berufsverkehr weiter reduzieren. Die Kategorie „behördliche Anordnung“ umfasst zum Beispiel außerplanmäßige Sperrungen, Ermittlungen, Veranstaltungen, Bombenentschärfungen oder Polizeieinsätze. Störungen durch Fremdeinwirkung, gerade Personen im Gleis, machen weiterhin rund 5 Prozent aller Störungen aus und verursachen jährlich um die 32.000–36.000 Verspätungsminuten. Insgesamt zeigt sich die Staatsregierung unzufrieden mit der Qualität der S-Bahn, setzt jedoch verstärkt auf Infrastrukturmaßnahmen, engere Zusammenarbeit mit den Betreibern und optimierte Fahrgastinformationen. Sie strebt eine schnelle Sanierung und einen Ausbau des Netzes an, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

23. Juni 2025 | Anfrage

Digitalisierung an Schulen II

Anfrage vom 20. März 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt die Digitalisierung an bayerischen Schulen. Es wird nach Informationen zur verwendeten Software und Hardware, den Kosten und der IT-Infrastruktur an Schulen gefragt. Zudem interessiert Walbrunn die Regelungen zur Kompatibilität von Programmen sowie zur Fortbildung der Lehrkräfte. Ebenso werden Details zu Finanzierungsmodellen und zur Strategie der „Digitalen Schule der Zukunft“ nachgefragt.

Die Staatsregierung betont in ihrer Antwort, dass die konkrete Umsetzung und Ausstattung der Digitalisierung an Schulen überwiegend in der Verantwortung der kommunalen Schulaufwandsträger liegt. Entscheidungen über Auswahl, Beschaffung, Wartung und Finanzierung von Hard- und Software werden demnach lokal getroffen, weshalb viele Detaildaten – etwa zu einzelnen Kostenpunkten, eingesetzten Programmen oder spezifischen Dienstleistern – dezentral geführt und nicht zentral durch das Staatsministerium erfasst werden.

Der Staat unterstützt die Schulen durch zentrale Angebote wie die kostenfreie BayernCloud Schule, ein Medien- und KI-Budget sowie umfangreiche Fortbildungsprogramme. Allerdings werden viele für die Digitalisierung relevanten Informationen vor Ort organisiert, sodass die Landesregierung oftmals keine vollständigen oder einheitlichen Zahlen zu Ausstattung, Geräteeinsatz oder Mittelverwendung liefern kann. Die Antwort unterstreicht somit die starke Dezentralisierung und die geteilte Zuständigkeit zwischen Land und Kommunen im Bereich der digitalen Bildung in Bayern

13. Juni 2025 | Anfrage

Datenschutzrechtliche Fragen im Rahmen der Nutzung von Mobile-Device-Management-Systemen an Schulen

Anfrage vom 15. April 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete Marku stellt Fragen zur Nutzung von Mobile-Device-Management-Systemen (MDM) im Rahmen des Projekts „Digitale Schule der Zukunft“ (dSdZ). Die Anfrage umfasst verschiedene Aspekte, darunter die Kriterien für die Zulassung von MDM-Systemen, die Rolle der Schulaufwandsträger, die Verwendung und Speicherung von Daten sowie die Rechte der Eltern und Schüler.

Die Antwort berichtet die Auswahl und der Einsatz von Mobile-Device-Management-Systemen (MDM) im Rahmen der „Digitalen Schule der Zukunft“ liegt in der Verantwortung der jeweiligen Schule in Abstimmung mit dem Sachaufwandsträger und unter Beteiligung des Elternbeirats. Es gibt dabei keine vom Land zentral vorgegebene Empfehlungsliste für MDM-Systeme, sondern lediglich unterstützende Hinweise und Fortbildungsangebote. Die Konfiguration der Systeme ist so auszugestalten, dass der Datenschutz gewahrt bleibt und private Nutzung außerhalb des Unterrichts möglich ist.

Die am häufigsten genutzten MDM-Systeme werden genannt, technische und datenschutzrechtliche Mindestanforderungen werden individuell festgelegt. Eltern und Schüler müssen über Funktion und Datenverarbeitung informiert werden, und es existieren Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Beschwerde. Förderungen für Endgeräte sind grundsätzlich an die Einhaltung schulischer Kriterien – zu denen auch die MDM-Nutzung zählen kann – gebunden. Insgesamt liegt sowohl die Verantwortung für Datenschutz wie auch für die Anpassung an pädagogische Ziele dezentral bei den Schulen, das Kultusministerium unterstützt beratend, macht aber keine verpflichtenden Vorgaben

10. Juni 2025 | Anfrage

Stadtjugendring Ingolstadt II

Anfrage vom 04. April 2025, gestellt von den Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD), Oskar Lipp (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit der Durchführung von politischen Workshops durch den Stadtjugendring Ingolstadt. Besonderes Augenmerk wird auf die Zusammenarbeit mit der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung gelegt, insbesondere in einer Stadt, die bis vor Kurzem von der SPD geführt wurde. Die Anfrage hinterfragt die übliche Praxis im Freistaat Bayern, Angebote zur politischen Bildung durch parteinahe Stiftungen durchführen zu lassen und fordert die Staatsregierung auf, Informationen zu den Organisatoren der politischen Bildung in Bayern bereitzustellen

Die Staatsregierung gibt an, dass keine umfassenden Informationen zu allen Angeboten kommunaler Träger vorliegen. Auch ein detailliertes Bild der politischen Bildungsträger im Freistaat fehlt. Einige parteinahe Stiftungen, etwa acht, wurden benannt.

Der Bayerische Jugendring verzeichnet keine Kooperation mit der Hanns-Seidel-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung bei Workshops.

Fragen zur Auslegung der Begriffe „rechtes Gedankengut“ oder „Hass und Hetze“ und zum Fragerecht kommunaler Mandatsträger wurden nicht konkret beantwortet. Die Staatsregierung sieht keinen Änderungsbedarf in der Kommunalverfassung.

10. Juni 2025 | Anfrage

Hausdurchsuchungen

Anfrage vom 27. März 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete stellte eine Anfrage bezüglich der Erfassung von Hausdurchsuchungen in Bayern. Diese Anfrage ist eine Fortsetzung zu einem früheren Thema, das sich mit sogenannten Meinungsdelikten seit 2019 beschäftigt. Walbrunn interessiert sich konkret für die Anzahl und Erfassung der Durchsuchungen sowie für die Transparenz dieser Daten gegenüber der bayerischen Öffentlichkeit.

Die Staatsregierung betont, dass keine Geheimhaltung bezüglich der statistischen Erfassung von Hausdurchsuchungen beabsichtigt sei, aber die derzeitige Systematik eine zusätzliche Belastung darstellen würde. Auch wenn die Öffentlichkeit, Parlamentarier und Medien Interesse an der Transparenz solcher Daten bekundet haben, wird keine Notwendigkeit gesehen, diesen Anforderungen nachzukommen. Die potenziellen Gefahren durch Transparenz bei Eingriffen in die Grundrechte der Bürger wurden nicht ausführlich diskutiert, es wurde aber darauf verwiesen, dass solche Informationen nicht als geheim erachtet werden.

Insgesamt bleibt die Anfrage von Markus Walbrunn unbeantwortet, da die Staatsregierung sich auf formale und administrative Gründe für die Nichtbereitstellung der Informationen beruft. Dies wirft Fragen zur Transparenz und Gerechtigkeit bei der Datenweitergabe an Abgeordnete unterschiedlicher politischer Parteien auf.

26. Mai 2025 | Anfrage

Umsetzung der Art. 125 und 126 der Bayerischen Verfassung im Alltag von Kindern und Jugendlichen

Anfrage vom 17. März 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete stellte eine umfassende Anfrage zur Umsetzung der Artikel 125 und 126 der Bayerischen Verfassung in Bezug auf Familien und Kinderrechte. Er fragt nach der Unterstützung von Eltern in ihrer Erziehungspflicht, dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern, und dem Einfluss des Staates auf Erziehungsfragen. Weitere Themen sind die Wohnungspolitik für kinderreiche Familien, der Schutz von Kindern vor Ausbeutung und die Rolle der Gemeinden bei der Gesundung der Familie

Die Staatsregierung antwortet, dass die Themen Erziehungsrecht, Schutz und Förderung von Familien und Kindern sowohl im Landes- als auch vor allem im Bundesrecht geregelt sind. Bayern sieht seine Aufgabe insbesondere darin, Eltern durch eine Vielzahl an Unterstützungs- und Beratungsangeboten sowie gezielte Förderprogramme zu begleiten und das natürliche Erziehungsrecht zu wahren. Der Wille der Eltern steht bei Erziehungsfragen im Vordergrund, der Staat greift vor allem bei Gefährdung des Kindeswohls ein. Bei der Wohnraumpolitik wird auf besondere Bedürfnisse kinderreicher Familien geachtet und für die soziale Förderung von Familien stehen erhebliche Haushaltsmittel bereit. Schutzmaßnahmen zum Kinderschutz, zur Fürsorgeerziehung und zur Chancengleichheit werden durch Koordination verschiedener Behörden sowie durch Rechtsansprüche und gezielte Programme sichergestellt. 

20. Mai 2025 | Anfrage

Bildungslage in Bayern im Vergleich zwischen städtischem und ländlichem Raum

Anfrage vom 10. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete stellte eine detaillierte Anfrage zur Bildungs- und Betreuungssituation in Bayern im städtischen und ländlichen Kontext von 2010 bis 2024. Die Fragen umfassten Aspekte wie Klassenstärken, Migrationshintergründe der Schüler sowie die Anzahl der Fehltage. Zudem wurden Daten zu Betreuungsangeboten und Hortplätzen sowie zur Religionszugehörigkeit und dem Anteil von Ethik- und Religionsunterrichtsstunden angefragt.

Zusammenfassend reagiert das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf die gestellten Fragen. Die bereitgestellten Daten sind teilweise durch Verweise auf frühere Dokumentationen ergänzt. Es wird jedoch angemerkt, dass einige Daten, wie die Anzahl der Schüler ohne Betreuungsplätze oder der besuchten vorschulischen Einrichtungen, zentral nicht erfasst wurden.

12. Mai 2025 | Anfrage

Vorschriften für politische Aktivitäten von Abgeordneten an bayerischen Schulen

Anfrage zum Plenum am 13. Mai 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In dieser Anfrage erkundigt sich Markus Walbrunn (AfD) nach den Regelungen für die Einbeziehung von Abgeordneten und politischen Parteien im bayerischen Schulunterricht, insbesondere im Rahmen der politischen Bildung wie der Verfassungsviertelstunde.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt klar, dass gemäß Art. 84 Abs. 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) politische Werbung bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände unzulässig ist.

Informationen über die Umsetzung dieser Vorschrift, insbesondere hinsichtlich der Aktivitäten von Abgeordneten an Schulen, sind den Schulen bekannt. Weitere Details sind auf der Website des Staatsministeriums unter den rechtlichen Grundlagen abrufbar. Diese Bekanntmachungen und ministeriellen Schreiben stehen online zur Verfügung.

12. Mai 2025 | Anfrage

Nutzerdatenanfragen an soziale Medien in Bayern

Anfrage vom 21. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete stellte eine Anfrage zur Praxis der Behörden in Bayern hinsichtlich der Nutzung von sozialen Medien und dem Abruf von Nutzerdaten. Es wird betont, dass 78 % der Anfragen mit Meinungsäußerungen zu tun haben. Der Schutz der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz ist ein zentrales Thema.

Die Staatsregierung erklärte, dass alle Datenanfragen im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz erfolgen. Zuständig sind verschiedene bayerische Behörden, wie Staatsanwaltschaften und das Landesamt für Verfassungsschutz. Statistiken zu bestimmten Anfragen werden geführt, aber eine vollständige Beantwortung wäre zu aufwendig.

Die Staatsregierung weist die Vorwürfe staatlicher Zensur zurück.

05. Mai 2025 | Anfrage

Parteinahe politische Bildung durch den Stadtjugendring Ingolstadt

Anfrage vom 10. März 2025, gestellt von den Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD), Oskar Lipp (AfD)

In der Anfrage wird die Rolle parteinaher Organisationen bei der politischen Bildung in, Bayern hinterfragt. Im spezifischen Fall geht es um den Stadtjugendring Ingolstadt und das Programm „Demokratie stärken – Rechtsextremismus bekämpfen“. Die Anfrage stellt zahlreiche Fragen zur Rolle und den Kooperationen politischer Bildungsträger in Bayern, insbesondere die Verbindung von kommunalen Trägern und parteinahen Organisationen. Es wird weiter gefragt, wie die Pluralität des politischen Meinungsspektrums innerhalb von Schulungen gewährleistet wird und inwiefern politische Bildungseinrichtungen öffentliche Förderung erhalten.

Die Staatsregierung antwortet, dass es keine Belege dafür gibt, dass in Bayern kommunale Träger üblicherweise mit parteinahen Organisationen in der politischen Bildung zusammenarbeiten. Es werden Informationen zu Förderungen und zur Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und verschiedenen Akteuren gegeben. Begriffe wie „rechtes Gedankengut“ oder „rechte Parolen“ werden von der Staatsregierung nicht spezifiziert und es liegen auch keine detaillierten Informationen zu den Inhalten oder Methoden der Workshops zu Rechtsextremismus vor.

05. Mai 2025 | Anfrage

Asylbewerber und Asylberechtigte in Oberbayern und München

Anfrage vom 02. März 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt die Situation der Asylbewerber und Ausreisepflichtigen in Oberbayern und München. Gefragt wird nach der Anzahl der Asylbewerber, deren Herkunftsländern, Aufenthaltsstatus sowie der Unterbringungsformen.

Die Staatsregierung antwortet mit statistischen Angaben, verweist auf Datenschutz, methodische Hinweise und gibt einen Überblick über die Maßnahmen und bisherigen Schwierigkeiten, vor allem hinsichtlich Rückführungen und Kooperation mit Herkunftsländern. Ergänzend wird ausgeführt, wie und wo die Daten vorliegen und vermerkt, dass detaillierte Informationen teilweise nicht oder nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand verfügbar sind.

22. April 2025 | Anfrage

Fragen zur Staatsangehörigkeit bayerischer Gefängnisinsassen 2024

Anfrage vom 13. Januar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage beinhaltet Staatsangehörigkeit und Kosten der bayerischen Gefängnisinsassen im Jahr 2024. Die Anfrage der 19. Wahlperiode richtet sich an die Staatsregierung und besteht aus mehreren detaillierten Fragen, die sich unter anderem mit der Belegung und den Kosten der Justizvollzugsanstalten (JVA) befassen.

Mit Stichtag 31.12.2024 wurden 9.680 Insassen gezählt, davon 4.989 mit ausschließlich ausländischer und 285 mit doppelter Staatsangehörigkeit. Die Entwicklung der Häftlingszahlen von Juli 2023 bis Dezember 2024 zeigt einen leichten Anstieg der Insassen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Für 2024 fielen Kosten in Höhe von rund 680,4 Millionen Euro für die Unterbringung an. Zu Straftaten innerhalb der JVA liegen keine detaillierten Daten vor. Weitere Freiheitsentzüge in Bayern umfassen Untersuchungshaft, Abschiebungshaft und Maßregelvollzug, wobei keine Statistiken zur exakten Verteilung nach Staatsangehörigkeit verfügbar sind.

22. April 2025 | Anfrage

Straftaten an bayerischen Schulen 2024

Anfrage vom 29. Januar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage umfasste Themen wie die Anzahl und Art der Straftaten, Verbreitung von Waffen, Betroffenheit von Schülern und Lehrern sowie die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen und Opfer.

Die Staatsregierung konnte nicht alle Details bereitstellen und wies häufig auf externe Anlagen hin, um die vollständigen Informationen zu präsentieren.

Insgesamt zeigt die Anfrage, dass es trotz der umfangreichen Datenerhebung durch die Polizei Lücken in der Detailtiefe und Übersichtlichkeit der Informationen zu Straftaten an Schulen gibt. Die Staatsregierung ist bemüht, eine Balance zwischen der Verfügbarkeit von Daten und dem Aufwand ihrer Erhebung zu halten, während gleichzeitig dem parlamentarischen Fragerecht Rechnung getragen wird.

22. April 2025 | Anfrage

Staatsbürgerlicher Hintergrund von Mehrfachtätern sowie deren Opfern in
Bayern 2024

Anfrage vom  10. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit dem staatsbürgerlichen Hintergrund von Mehrfachtätern in Bayern für das Jahr 2024.

Die Fragen betreffen die Anzahl und Arten von Straftaten, die nicht im Kontext des Ausländerrechts stehen, begangen durch Tatverdächtige unterschiedlicher Straftathäufigkeit sowie deren Staatsangehörigkeit. Auch der Anteil der Opfer mit ausländischem und deutschem Hintergrund wird untersucht.

Die Antwort der Staatsregierung verweist hauptsächlich auf umfangreiche Tabellen („Anlagen“), in denen die konkreten Zahlen und Auswertungen zu finden sind, sowie auf frühere Antworten zu gleichlautenden Anfragen aus den Vorjahren. In den Anlagen werden die Ergebnisse detailliert aufgelistet. Die eigentlichen Detailzahlen sind im vorliegenden Dokument nicht abgedruckt, sondern online abrufbar.

22. April 2025 | Anfrage

Öffentliche Medienförderung in Bayern

Anfrage vom  21. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete Markus Walbrunn von der AfD stellte Fragen zur öffentlichen Medienförderung in Bayern an die Staatsregierung. Die Anfrage bezog sich auf die Höhe und Verteilung der Fördermittel an Medien in Bayern sowie auf mögliche Zuwendungen von Bundesregierung und ausländischen Organisationen wie der USAID seit 2014. Weiterhin wurden Regelungen zur Unabhängigkeit der Medien von staatlichem und parteilichem Einfluss hinterfragt.

Die Antworten der Staatskanzlei sind meist unverblümt und verweisen häufig auf andere Ebenen oder Institutionen wie die Bundesregierung oder die USAID. Rechtliche Bedingungen und Kriterien der Medienförderung werden nur allgemein umrissen, wobei auf journalistische Grundsätze und die Staatsferne verwiesen wird. Die Landeszentrale für neue Medien (BLM) wird als unabhängig und staatsfern beschrieben und soll eine Kontrolle ohne Parteieinfluss gewährleisten.

15. April 2025 | Anfrage

Angriffe auf Parteibüros und Politiker in Bayern 2024 und Plakatbeschädigungen

Anfrage vom  05. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage des Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD) behandelt Angriffe auf Parteibüros und Politiker in Bayern im Jahr 2024. Es werden Statistiken und Erkenntnisse zu politisch motivierten Straftaten erfragt, die nach PMK-links, PMK-rechts und nicht zuzuordnen kategorisiert sind.

Die Staatsregierung gibt an, dass im Jahr 2024 insgesamt 572 politisch motivierte Straftaten gegen Mandatsträger registriert wurden. Zudem werden Maßnahmen zur Gewährleistung des demokratischen Diskurses und der Meinungsfreiheit erläutert. Die Statistik zeigt, dass insbesondere die AfD häufiges Ziel von Attacken ist. Angriffe auf Wahlplakate und die Aktivitäten extremistischer Kräfte in Ballungsgebieten werden ebenfalls angesprochen. Die Anfrage hebt die Wichtigkeit der Sicherung eines freiheitlich-demokratischen Diskurses hervor.

15. April 2025 | Anfrage

Islamisierung Münchens und Bayerns

Anfrage vom  14. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die AfD-Abgeordnete Markus Walbrunn stellt der Staatsregierung Fragen zur Islamisierung Münchens und Bayerns, insbesondere in Bezug auf muslimische Feiertagsbegehungen und antimuslimischen Rassismus. Die Staatsregierung erklärt, dass die Entscheidung zur Beleuchtung öffentlicher Plätze muslimischen Feiertagen den Kommunen obliegt und diese als Zeichen von Toleranz und Akzeptanz bewertet werden. Die Regierung sieht keine Notwendigkeit zum Eingreifen im Rahmen der Rechtsaufsicht bei solchen kommunalen Entscheidungen.

Straftaten mit antimuslimischen Motiven wurden statistisch erfasst: In München gab es 51, bayernweit 213 Fälle. Islamistische Motivationen waren in München 40, bayernweit 186 Fälle. Der Regierung sind keine Fälle von Konvertierungsdruck an Schulen bekannt. Präventive Maßnahmen sollen das verhindern.

15. April 2025 | Anfrage

Gendervorgaben in Bayern und München sowie Durchsetzung des behördlichen Genderverbotes

Anfrage vom  14. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der bayrische Abgeordnete Markus Walbrunn von der AfD stellte Fragen zur Genderpolitik in Bayern, insbesondere zur Haltung der Staatsregierung und zur Durchsetzung des behördlichen Genderverbots..

Die Staatsregierung antwortete hauptsächlich mit Bezugnahme auf das Amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung, das Genderformen wie den Genderstern ablehnt. Die Allgemeine Geschäftsordnung (AGO) verbietet solche Sonderschreibungen für staatliche Behörden.

Das Verbot gilt jedoch nicht für Privatpersonen oder Kommunen wie München, denen nur eine Empfehlung gegeben werden kann. Der Unterricht an Schulen richtet sich nach dem offiziellen Regelwerk, und die Schulleiter wurden über Änderungen informiert.

15. April 2025 | Anfrage

Einbürgerungen in Bayern 2023 und 2024 sowie in München 2024

Anfrage vom  06. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage des Abgeordneten Markus Walbrunn der AfD bezieht sich auf Einbürgerungszahlen und -verfahren in Bayern und München.

Bis zum 31.12.2024 waren in Bayern noch 125.646 Verfahren anhängig. Im Jahr 2023 gab es 36.103 Einbürgerungen, während Zahlen für 2024 noch ausstehen. Im Jahr 2024 wurden in München 20.787 Anträge gestellt, von denen die meisten aus Irak, Türkei und Russland stammten. 6.767 Anträge wurden positiv beschieden, nur neun abgelehnt.

Ein wesentlicher Teil der Einbürgerungen erfolgte unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Insgesamt wurden 90.947 Anträge in Bayern für 2024 registriert, weit über der Schätzung von 55.000 bis 60.000. Aufgrund der Datenverfügbarkeit können vollständige Kosten- und Antragszahlen erst 2025 genau ermittelt werden.

15. April 2025 | Anfrage

Umsetzung von Art. 131 Bayerische Verfassung im Schulalltag

Anfrage vom  26. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete Markus Walbrunn (AfD) stellte am 26. Februar 2025 eine Anfrage zur Umsetzung von Art. 131 der Bayerischen Verfassung in bayerischen Schulen. Der Artikel behandelt Bildungs- und Erziehungsziele wie die Integration religiöser Werte, Verantwortungsbewusstsein und die Förderung bayerischer Heimatliebe.

Die Staatsregierung antwortete zusammengefasst, dass diese Ziele in den pädagogischen Konzepten des LehrplanPLUS integriert sind, ergänzt durch Handreichungen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB). Themenportale bieten zusätzliche Unterstützung für Lehrkräfte. Diese implementieren die Bildungsziele durch ihren Unterricht und die alltägliche pädagogische Arbeit.

11. April 2025 | Anfrage

Leistungsunterschiede an bayerischen Schulen 2024

Anfrage vom  14. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Walbrunn von der AfD vom 14.02.2025 beschäftigt sich mit den Leistungsunterschieden an bayerischen Schulen im Jahr 2024. Die Anfrage umfasst Fragen zu Notendurchschnitten bei verschiedenen Schulabschlüssen wie dem qualifizierten Mittelschulabschluss, dem mittleren Schulabschluss und dem Abitur in Bayern. Die Staatsregierung wurde gebeten, Daten nach der Gemeindegröße zu differenzieren sowie die Leistungen der besten und schlechtesten Schulen zu vergleichen.

In der Antwort des Staatsministeriums vom 10.03.2025 werden Durchschnittsnoten für das Jahr 2024 präsentiert. Bei der Erhebung wird teilweise ein neues elektronisches Verfahren (ASV/ASD) angewendet. Die Antworten verweisen zudem auf frühere Anfragen und geplante Erhebungsumstellungen..

07. April 2025 | Anfrage

Veränderungen im Cannabiskonsum ein Jahr nach der Teillegalisierung an bayerischen Schulen 

Anfrage zum Plenum am 09. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Der Abgeordnete Markus Walbrunn (AfD) erkundigte sich nach den Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz (KCanG) auf den Cannabismissbrauch an bayerischen Schulen, insbesondere in München, sowie nach den Maßnahmen der Staatsregierung zur Vorbeugung und Überwachung.

Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention teilte mit, dass derzeit noch keine validen Daten für eine Bewertung der Auswirkungen vorliegen erste aussagekräftige Daten und eine Zwischenbewertung werden frühestens im Herbst 2025 erwartet. Unabhängig davon setzt Bayern bereits verschiedene präventive Maßnahmen zur Aufklärung und Vorbeugung von Cannabiskonsum an Schulen und Hochschulen um, beispielsweise durch Workshops für Schüler und Peer-Projekte.

01. April 2025 | Anfrage

Ausländische Ärzte in Bayern und München 

Anfrage vom 10. Februar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Anfrage und Antwort zur Thematik ausländischer Ärzte in Bayern

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Integration und Anerkennung ausländischer Ärzte in Bayern, mit besonderem Augenmerk auf deren Herkunft, Muttersprache und Qualifikationen. Die Staatsregierung äußert sich zur Zulassungspraxis und den Herausforderungen bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Berichte über Sprachbarrieren und fachliche Defizite werden thematisiert. Daten zu Behandlungsfehlern liegen nicht systematisch vor; die Regierung stellt jedoch fest, dass etwaige sprachliche und fachliche Defizite vor der Berufszulassung ausgeglichen werden müssen.

Anhängend sind Statistiken zur Staatsbürgerschaft von Ärzten in Bayern und deren Anerkennungen zwischen 2020 und 2024.

 

01. April 2025 | Anfrage

Sprachkenntnisse eingeschulter Kinder im Schuljahr 2024/2025

Anfrage vom 05. Februarf 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Anfrage zur Herkunft und Sprachkompetenz von eingeschulten Kindern

Im Schuljahr 2024/2025 wurden in Bayern 131.827 Kinder eingeschult, davon hatten 15,4% eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, während es in München 21,1% waren.

In Bayern sprachen 31,6% der eingeschulten Kinder nicht Deutsch als Muttersprache, in München lag dieser Anteil bei 55,4%.

Häufige nichtdeutsche Staatsangehörigkeiten in Bayern waren unter anderem Ukraine, Rumänien und Syrien.

Es wurden 7.560 Einschulungen in Bayern zurückgestellt, in München 762. Es fehlen Daten über Förderkurs-Empfehlungen und sprachliche Überprüfungen.

Informationen zu den häufigsten Muttersprachen wurden nicht erfasst

 

31. März 2025 | Anfrage

Grundwortschatz Deutsch zum Plenum 01.04.2025

Anfrage vom 31. März 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Anfrage zum Grundwortschatz Deutsch in der Grundschule
Der Abgeordnete Markus Walbrunn (AfD) erkundigte sich bei der Staatsregierung nach der Festlegung des Umfangs des Grundwortschatzes Deutsch für die 4. Klasse im LehrplanPlus der Grundschule.

Die Antwort erläutert, dass dies gemäß Art. 45 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen geschieht.

Der Grundwortschatz umfasst häufig gebrauchte und geschriebene Wörter, die wichtig für das Gedächtnis sind, sowie Wörter, die regel- und kindbedeutsam sind. Die Auswahl orientiert sich an den Prinzipien der deutschen Rechtschreibung, um deren Regelmäßigkeiten zu vermitteln.

Zum Nachlesen sind die jeweiligen Listen für die Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 online verfügbar.

31. März 2025 | Anfrage

Abschiebungen aus Bayern im Jahr 2024 vom 31.03.2025

Anfrage vom 09. Januar 2025, gestellt von dem Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Es handelt sich um eine parlamentarische Anfrage und deren Beantwortung zu Abschiebungen aus Bayern im Jahr 2024. Die wichtigsten Zahlen zum Stand 31.12.2024:

  • 25.419 Personen waren in Bayern vollziehbar ausreisepflichtig, darunter 19.260 Geduldete. Viele dieser Duldungen bestehen aufgrund fehlender Reisedokumente, familiärer Bindungen, medizinischer oder sonstiger Gründe.
  • Im Jahr 2024 wurden 3.010 Abschiebungen erfolgreich durchgeführt, 3.440 Abschiebungen wurden storniert oder abgebrochen. Gründe für das Scheitern sind z.B. unbekannter Aufenthalt, rechtliche, medizinische oder sonstige tatsächliche Gründe.
  • 14.757 Personen reisten 2024 freiwillig aus Bayern aus.
  • Am häufigsten betroffen von der Ausreisepflicht waren Menschen aus dem Irak, Nigeria, Afghanistan, Türkei und Ukraine.
  • Die Zielländer der 2024 durchgeführten Abschiebungen waren u.a. Georgien, Österreich, Irak und Frankreich.
  • Ein erheblicher Teil der abgeschobenen Ausländer waren verurteilte Straftäter, z.B. 38,13 % (Stand 30.6.2024).
  • Herausforderungen und scheiternde Abschiebungen resultieren häufig aus Widerstand, medizinischen Gründen, unklarer Identität oder fehlenden Reisedokumenten.

Die Statistik wird durch mehrere Anlagen ergänzt, die detaillierte Aufschlüsselungen nach Nationalität, Duldungsgrund und Zielstaaten der Abschiebungen enthalten.

31. März 2025 | Anfrage

Bevorzugung von Schülern mit Migrationshintergrund bei der Notenvergabe vom 31.03.2025

Anfrage vom 24. Januar 2025, gestellt von den Abgeordneten Oskar Atzinger (AfD), Ramona Storm (AfD), Markus Walbrunn (AfD)

Anfrage und Antwort zur Notenvergabe an Schüler mit Migrationshintergrund

Die Anfrage von AfD-Abgeordneten bezog sich auf eine Studie, die nahelegt, dass Schüler mit Migrationshintergrund bei der Notenvergabe bevorzugt werden. Die bayerische Staatsregierung wurde nach Kenntnissen, statistischen Erhebungen und Maßnahmen bezüglich dieser Thematik gefragt.

In ihrer Antwort erklärt die Staatsregierung, dass keine konkreten Hinweise oder statistischen Daten zu einer Bevorzugung vorliegen. Verpflichtende Grundsätze zur Leistungsbewertung sollen Ungleichbehandlung ausschließen. Regelmäßige Lehrer-Fortbildungen sollen eine gerechte Bewertung sicherstellen. Weitere Maßnahmen zur Förderung, insbesondere der deutschen Sprache, unterstützen Schüler mit Migrationshintergrund. Beschwerden von deutschen Schülern oder Eltern über Ungleichbehandlung würden nicht vorliegen.

17. März 2025 | Anfrage

Razzia im Kreisverwaltungsreferat München am 11.03.2025

Anfrage vom 17. März 2025, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf eine Durchsuchung im Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) am 11. März 2025. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Bestechlichkeit, Bestechung und widerrechtlicher Ausstellung aufenthaltsrechtlicher Bescheinigungen. Betroffen sind fünf aktuelle und eine ehemalige KVR-Mitarbeitende sowie der Inhaber eines privaten Unternehmens, das Dienstleistungen im Bereich Einwanderung anbietet.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft den KVR-Beschäftigten vor, gegen Geldzahlungen unrechtmäßige Entscheidungen in Ausländerangelegenheiten getroffen zu haben. Der Dienstleister soll zudem gefälschte Dokumente beschafft und gezielt Zahlungen zur Einflussnahme auf Entscheidungen geleistet haben.

Die Ermittlungen begannen nach einer Strafanzeige der Stadt München im Mai 2024 und Hinweisen aus der Innenrevision. Am 11. März 2025 erfolgten Durchsuchungen sowie die Vollstreckung von vier Haftbefehlen, einer davon wurde später gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Zur Korruptionsprävention verweist die Staatsregierung auf die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR), die Vorgaben zu Transparenz, Personalrotation, Mehraugenprinzip, Kontrolle und Schulungen umfasst. Führungskräfte sind verpflichtet, Hinweisen konsequent nachzugehen und organisatorisch vorzubeugen.

10. März 2025 | Anfrage

Grundwortschatz Deutsch am Ende der Grundschule

Anfrage vom 10. März 2025, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf die Existenz eines verbindlichen Grundwortschatzes für Schüler am Ende der 4. Klasse in Bayern. Es wird gefragt, ob ein solcher existiert und, falls ja, wie viele Wörter er umfasst.

Die Staatsregierung bestätigt, dass im Bereich „Richtig schreiben“ des LehrplanPLUS Grundschule ein verbindlicher Grundwortschatz von 623 Wörtern festgelegt ist. Dieser Modellwortschatz beinhaltet Umlautungen, Verhärtungen, Flexions- und Präteritumsformen. Ergänzend existiert ein individueller Übungswortschatz, der an die Interessen, Bedürfnisse und den Entwicklungsstand der Schüler angepasst werden kann.

10. März 2025 | Anfrage

Straftaten und Polizeieinsätze in der Silvesternacht

Anfrage vom 03. Januar 2025, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die Straftaten und Polizeieinsätze in der Silvesternacht, insbesondere in München und Bayern. Es wird nach der Anzahl der Straftaten, ihrer Art und einem möglichen extremistischen Hintergrund gefragt. Zudem sollen die Opferzahlen, deren staatsbürgerlicher Hintergrund sowie der entstandene Sachschaden erfasst werden.

Ein besonderer Fokus liegt auf den Ausschreitungen auf der Wittelsbacherbrücke in München, bei denen rund 300 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Die Staatsregierung wird um eine Einschätzung gebeten, ob ein Zusammenhang mit dem linksextremen Szenetreff „Kafe Marat“ besteht und ob eine Beendigung der städtischen Förderung des Trägervereins in Betracht gezogen wird.

Weitere Fragen betreffen die Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte, verletzte Beamte sowie ermittelte Täter. Die Staatsregierung verweist auf einen Sonderlagebericht zur Silvesternacht 2024/2025, der als Grundlage für die Antworten dient. Viele Fragen können nicht vollständig beantwortet werden, da statistische Daten erst nach Abschluss des Berichtsjahres vorliegen.

10. März 2025 | Anfrage

Literalität in Bayern

Anfrage vom 08. Januar 2025, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die Literalität in Bayern im Kontext der LEO-Studie, die einen hohen Anteil von Menschen mit unzureichenden Lese- und Schreibfähigkeiten in Deutschland festgestellt hat. Es wird erfragt, welche Daten zur Bildungs- und Erwerbssituation von Menschen mit geringen Literalitätskompetenzen in Bayern vorliegen und ob es migrationspolitische Hintergründe für diese Defizite gibt.

Die Staatsregierung wird um eine Aufschlüsselung der Schulabschlüsse von ausländischen Staatsbürgern, Deutschen mit Migrationshintergrund und Deutschen ohne Migrationshintergrund seit dem Schuljahr 2014/2015 gebeten. Zudem werden Fragen zur regionalen Verteilung der Abschlüsse, den Staatsangehörigkeiten der Absolventen sowie zur Beschäftigungssituation gestellt.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Zahl der Menschen in Bayern mit unzureichenden Lese- und Schreibfähigkeiten, differenziert nach Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus. Die Staatsregierung verweist darauf, dass sie keine umfassenden Daten dazu erhebt und verweist auf externe Studien.

21. Februar 2025 | Anfrage

Anfrage zum Anschlag von München

In meiner Anfrage zum Plenum habe ich der Staatsregierung folgende drei Fragen gestellt:

1) Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Radikalisierung des mutmaßlich islamistischen Attentäters vom 13. Februar, auf eine Münchener Demonstration der Gewerkschaft
ver.di vor?
2) Wie konnte es zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen mutmaßlichen Islamisten kommen?
3) Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit in Bayern aufrecht zu erhalten und künftige Anschläge wie in
Aschaffenburg und München zu verhindern?

Die Antworten sprechen Bände. Kurzfassung: Man weiß so gut wie nichts, ist für nichts verantwortlich und man gedenkt auch entsprechend nichts über den bisherigen Rahmen hinaus zu machen.

14. Februar 2025 | Anfrage

Ramadan-Beleuchtung gegen „antimuslimischen Rassismus“

Anfrage vom 16. Dezember 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die Entscheidung des Münchner Stadtrats, anlässlich des Ramadans eine spezielle Beleuchtung in der Fußgängerzone der Landeshauptstadt München anzubringen. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Sichtbarkeit der muslimischen Gemeinschaft zu erhöhen und „antimuslimischem Rassismus“ entgegenzuwirken.

Die Staatsregierung wird gefragt, wie sie diese Entscheidung bewertet, insbesondere im Hinblick auf den Anteil der muslimischen Bevölkerung in München. Zudem wird erfragt, ob seitens des Freistaats ähnliche Illuminationen für nichtchristliche religiöse Feiertage geplant sind. Weiterhin werden Zahlen zu Straftaten mit „antimuslimischem Rassismus“ als Tatmotiv sowie zu islamistisch motivierten Straftaten in Bayern und München seit 2019 angefordert. Auch die Anzahl der als islamistische Gefährder eingestuften Personen in München und Oberbayern wird hinterfragt.

Die Staatsregierung verweist darauf, dass die Entscheidung für die Beleuchtung in der Verantwortung der Landeshauptstadt München liegt und nicht ihrer Aufsicht untersteht. Hinsichtlich der angeforderten Statistiken wird auf bestehende Erhebungen verwiesen, jedoch sind einige Antworten aus Geheimhaltungsgründen als Verschlusssache eingestuft.

3. Februar 2025 | Anfrage

Brand der Münchener Hundestaffel-Fahrzeuge

Anfrage vom 03. Februar 2025, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert den mutmaßlichen Brandanschlag auf 23 Spezialfahrzeuge der Münchener Hundestaffel. Gefragt wird nach einem möglichen Zusammenhang mit der Münchener Sicherheitskonferenz (MSC), nach bekannten linksextremen Strukturen in München sowie nach den Auswirkungen des Vorfalls auf die Einsatzfähigkeit der Hundestaffel und anderer beteiligter Einheiten.

Die Staatsregierung verweist auf laufende Ermittlungen des Staatsschutzes und der Generalstaatsanwaltschaft München, weshalb keine detaillierten Informationen bereitgestellt werden. Zu linksextremen Strukturen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2023 verwiesen, insbesondere auf das „Kafe Marat“ und andere Gruppierungen. Hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der Hundestaffel bestätigt die Staatsregierung, dass die zerstörten Fahrzeuge ersetzt werden, unter anderem mit Unterstützung aus Thüringen und Österreich. Es bestehen keine Einschränkungen für die bevorstehende Sicherheitskonferenz.

20. Januar 2025 | Anfrage

Abschiebungen aus Bayern im ersten Halbjahr 2024

Anfrage vom 16. November 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die Abschiebungen aus Bayern im ersten Halbjahr 2024. Gefragt wird nach der Anzahl geplanter, erfolgreicher und gescheiterter Abschiebungen, den Zielländern, sowie den Ursachen des Scheiterns. Im ersten Halbjahr 2024 wurden 3.068 Abschiebungen geplant, von denen 1.399 erfolgreich durchgeführt und 1.669 storniert oder abgebrochen wurden. Häufige Ursachen waren unbekannter Aufenthalt, rechtliche und medizinische Gründe sowie Widerstand.

Die Staatsregierung konnte keine detaillierten Kostenangaben machen, verweist jedoch auf bestehende Datenerfassungsgrenzen und Verwaltungsaufwände.

20. Januar 2025 | Anfrage

Meinungsdelikte in Bayern seit 2019

Anfrage vom 11. Juni 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert Meinungsdelikte in Bayern seit 2019. Gefragt wird nach Anzeigen, strafrechtlicher Verfolgung und Verurteilungen, insbesondere im Bereich Beleidigungen und Volksverhetzung, auch im Kontext von Social-Media-Plattformen. Ebenfalls wird die Arbeit der Meldestelle REspect! untersucht, inklusive ihrer finanziellen Förderung durch den Freistaat Bayern.

Die Staatsregierung verweist auf Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und erklärt, dass spezifische Informationen zu Ermittlungen und Verurteilungen aufgrund des hohen Rechercheaufwands nicht bereitgestellt werden können. Zahlen zu den übermittelten Meldungen und deren Ergebnissen werden aufgeführt.

6. Januar 2025 | Anfrage

Trans-Leitfaden der Landeshauptstadt München

Anfrage vom 01. Oktober 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf den Leitfaden „Trans*, intergeschlechtliche und non-binäre Schüler*innen an den Münchner Schulen“, der von der Landeshauptstadt München herausgegeben wurde. Es wird bemängelt, dass der Leitfaden nicht öffentlich zugänglich ist und offenbar nicht unter Einbeziehung aller relevanten Gruppen entstanden sei. Die Staatsregierung wird gefragt, ob vergleichbare Leitfäden an staatlichen Schulen existieren, ob diese öffentlich zugänglich sind und welche Haltung sie zu solchen Leitfäden einnimmt. Außerdem wird um eine Bewertung gebeten, wie Elternrechte, Mitschülerrechte und wissenschaftliche Standards im Leitfaden berücksichtigt werden.

Die Staatsregierung antwortet, dass sie nicht für städtische Leitfäden zuständig sei, aber Schulen verpflichtet sind, eine diskriminierungsfreie Umgebung zu schaffen. Es existiert ein Leitfaden für Schulpsychologen zum Umgang mit Geschlechtsdysphorie, der jedoch nicht öffentlich zugänglich ist. Die Staatsregierung sieht keine Zuständigkeit für die Veröffentlichung des Münchner Leitfadens und verweist auf bestehende Richtlinien für Familien- und Sexualerziehung in Bayern. Kosten für Maßnahmen im Bereich LSBTQI* seit 2019 wurden ebenfalls aufgeführt, darunter spezifische Projekte wie „Homologie mit Malte Anders“.

27. Dezember 2024 | Anfrage

Ordnungsmaßnahmen an bayerischen Schulen nach Artikel 86 BayEUG

Anfrage vom 22. Oktober 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt die Zunahme von Gewaltdelikten an Schulen und die Umsetzung von Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Es wird nach der Anzahl der verhängten und angefochtenen Ordnungsmaßnahmen im Schuljahr 2023/2024 gefragt, mit einer detaillierten Aufschlüsselung nach Bezirken und Maßnahmetypen.

Die Staatsregierung gibt an, dass keine zentralen Daten über die Verhängung oder Anfechtung von Ordnungsmaßnahmen vorliegen. Eine manuelle Auswertung der Schulakten von rund 1,3 Millionen Schülern sei nicht möglich. Stattdessen wird auf frühere Antworten zu ähnlichen Anfragen vom 08. und 15. Oktober 2024 verwiesen.

13. Dezember 2024 | Anfrage

Lehrermangel – Vorzeitiger Ruhestand sowie weitere systemimmanente Herausforderungen

Anfrage vom 22. Oktober 2024, gestellt von Oskar Atzinger, Markus Walbrunn und Ramona Storm (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf den Lehrermangel in Bayern, insbesondere auf die Gründe für vorzeitige Pensionierungen und Dienstunfähigkeit. Es wird gefragt, welche Maßnahmen die Staatsregierung plant, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben zu entlasten und junge Menschen für den Lehrberuf zu gewinnen. Weitere Themen sind die Auswirkungen des Lehrermangels auf Bildungsqualität und Schülerleistungen sowie die hohe Anzahl weiblicher Lehrkräfte.

Die Staatsregierung verweist auf Maßnahmen wie die Schaffung neuer Stellen für Lehrkräfte und Unterstützungspersonal, Bürokratieabbau und die Anhebung der Eingangsbesoldung. Es werden Strategien zur Nachwuchsgewinnung genannt, darunter Kampagnen wie „Zukunft prägen. Lehrer/-in werden!“ sowie Programme zur Förderung von Quereinsteigern. Langfristig sollen die Ausbildungskapazitäten weiter ausgebaut werden. Hinsichtlich der Geschlechterverteilung bei Lehrkräften sieht die Staatsregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da die Berufswahl frei ist und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie Frauen anzieht.

9. Dezember 2024 | Anfrage

Arbeitszeitkonten für bayerische Grundschullehrer

Anfrage vom 09. Dezember 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom November 2024, das Teile der Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte für unrechtmäßig erklärt hat. Gefragt wird, wie die Staatsregierung mit dem Urteil umgehen möchte, wie betroffene Lehrkräfte für die unrechtmäßige Anordnung der zusätzlichen Wochenstunde entschädigt werden sollen und welche Lehren für zukünftige Regelungen gezogen werden.

Die Staatsregierung plant, das Arbeitszeitkonto unter Berücksichtigung der gerichtlichen Hinweise neu aufzusetzen. Über mögliche Ausgleichsmaßnahmen wie Freizeitausgleich oder finanzielle Entschädigungen wird nach Fertigstellung des neuen Modells entschieden.

5. Dezember 2024 | Anfrage

Regierungsbezirk München

Anfrage vom 17. September 2024, gestellt von Andreas Winhart und Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt Pläne der Staatsregierung zur Schaffung eines eigenständigen „Regierungsbezirk München“ oder „Bezirk München“ als Herauslösung aus Oberbayern. Es wird nach zeitlichen Planungen, betroffenen Gebieten und möglichen Erweiterungen für andere große Städte wie Nürnberg gefragt.

Die Staatsregierung gibt an, dass dieses Vorhaben langfristig angelegt ist und bisher keine konkreten Planungen oder Austausche mit der Landeshauptstadt München, dem Landkreis oder Oberbayern stattgefunden haben, da andere Projekte, wie die Verlagerung von Arbeitsplätzen nach Ingolstadt und Rosenheim, priorisiert werden.

2. Dezember 2024 | Anfrage

Fortbildungsverpflichtung für bayerische Lehrkräfte

Anfrage vom 02. Dezember 2024, gestellt von Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage bezieht sich auf die Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte in Bayern. Es wird gefragt, warum Lehrkräfte nicht zu einer festen Mindestanzahl an Fortbildungsstunden pro Schuljahr verpflichtet sind, ob Änderungen geplant sind und welche disziplinarrechtlichen Maßnahmen bei Verweigerung dieser Verpflichtung möglich sind.

Die Staatsregierung verweist auf die bestehenden Regelungen, nach denen Lehrkräfte innerhalb von vier Jahren zwölf Fortbildungstage absolvieren müssen, von denen ein Drittel schulintern zu leisten ist. Änderungen dieser Regelungen sind nicht vorgesehen. Disziplinarmaßnahmen bei Verstößen richten sich nach dem Bayerischen Disziplinargesetz (BayDG), wobei Entscheidungen individuell getroffen werden.

11. November 2024 | Anfrage

Drastische Gewinneinbrüche bei BMW und Audi

Anfrage vom 11. November 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die ausgeprägten Gewinneinbrüche der bayerischen Automobilhersteller BMW AG und Audi AG. Es wird gefragt, wie die Staatsregierung den Automobilstandort Bayern stützen möchte, welche finanziellen Auswirkungen für den Freistaat und die Kommunen aufgrund der Gewinnrückgänge zu erwarten sind und wie viele Arbeitsplätze – auch in der Zuliefererindustrie – betroffen sein könnten, aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken.

Die Staatsregierung betont ihre Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugindustrie, wie Investitions- und Technologieförderprogramme sowie Transformationsnetzwerke. Gleichzeitig verweist sie auf die Verantwortung des Bundes und der EU für strukturelle Verbesserungen, z. B. bei Stromkosten und Abgaben. Detaillierte Schätzungen zu Steuerausfällen oder Arbeitsplatzverlusten werden aufgrund fehlender Daten und des Steuergeheimnisses nicht gegeben.

4. November 2024 | Anfrage

Verwendung von Lottoeinnahmen für Migrationsprojekte auch in Bayern?

Anfrage vom 04. November 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage richtet sich auf die Verwendung der Erlöse aus Glücksspieleinnahmen, die von der Staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung an den bayerischen Staatshaushalt abgeführt wurden, seit 2019. Es wird nach den Empfängern, konkret geförderten Projekten und den Mittelansätzen gefragt.

Die Staatsregierung erläutert, dass die Einnahmen gemäß § 10 Abs. 5 des Glücksspielstaatsvertrages zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, etwa in den Bereichen Sport, Kultur und Denkmalpflege, verwendet werden. Eine detaillierte Zuordnung der Mittel zu einzelnen Projekten ist aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips nicht möglich.

1. November 2024 | Anfrage

Fragen zu bayerischen Gefängnisinsassen und Freiheitsentziehungen

Anfrage vom 06. August 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit der Belegung und den Kosten der bayerischen Justizvollzugsanstalten sowie mit Freiheitsentziehungen im Allgemeinen. Sie fragt nach der Anzahl der Insassen zum Stichtag 30.06.2023, deren Staatsangehörigkeit und etwaigen Kosten der öffentlichen Hand seit 2014. Zusätzlich wird erfragt, wie viele Insassen nach Haftantritt Straftaten begingen und welche Delikte betroffen waren.

Die Staatsregierung wird auch um Zahlen zum Maßregelvollzug und zur Abschiebungshaft gebeten, sowie um Angaben zu inhaftierten Personen mit ursprünglich anderer Staatsangehörigkeit. In den Anlagen sind historische Daten zur Entwicklung der Insassen und Kostentabellen enthalten.

14. Oktober 2024 | Anfrage

Ordnungsmaßnahmen an bayerischen Schulen nach Art.86 BayEUG

Anfrage vom 14. Oktober 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage erkundigt sich nach der Anzahl der Ordnungsmaßnahmen, die im Schuljahr 2023/2024 gemäß Art. 86 BayEUG an staatlichen Schulen in Bayern und München verhängt wurden, und wie viele davon angefochten wurden. Es wird zudem nach den Ergebnissen der Anfechtungen gefragt.

Die Staatsregierung verweist auf ihre frühere Antwort zur gleichen Anfrage vom 08. Oktober 2024 und gibt keine neuen Daten an.

7. Oktober 2024 | Anfrage

Ordnungsmaßnahmen an Schulen in Bayern und München

Anfrage vom 07. Oktober 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert die Anzahl der Ordnungsmaßnahmen, die im letzten Schuljahr an Schulen in Bayern und München verhängt wurden, wie viele davon angefochten wurden und welche Erziehungsmaßnahmen vorab getroffen wurden. Es wird nach den Ergebnissen der Anfechtungen gefragt, ob diese erfolgreich waren oder die Maßnahmen bestehen blieben.

Die Staatsregierung gibt an, dass keine detaillierten Zahlen zur Verhängung und Anfechtung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vorliegen.

25. Juli 2024 | Anfrage

Schulwegsicherheit und Kosten der Schülerbeförderung in Bayern

Anfrage vom 25. Juli 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Sicherheit von Schulwegen sowie die Kosten der Schülerbeförderung in Bayern. Es wird nach Entfernungen zwischen Wohnort und Schule gefragt, sowohl für Schüler als auch für Lehrer und weiteres Schulpersonal. Zudem werden die Anzahl der Schüler mit einem Schulweg von über oder unter drei Kilometern und die Kosten für die Beförderung untersucht. Weitere Fragen betreffen die Nutzung von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, die Anzahl der Schulwegunfälle und Schulweghelfer, sowie mögliche Kosten für ein kostenloses Schülerticket für alle Schüler. Außerdem geht es um die Altersstruktur von Busfahrern und den Einsatz von Arbeitnehmern im Ruhestand für den Schülertransport. Schließlich wird erfragt, welche privaten Beförderungsunternehmen im Schulverkehr tätig sind und wie diese ausgewählt werden.

25. Juli 2024 | Anfrage

Fremdsprachen an bayerischen Schulen

Anfrage vom 25. Juli 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Rahmenbedingungen und das Angebot von Fremdsprachen an bayerischen Schulen. Sie fragt nach den Pflicht- und Wahlfremdsprachen, der Anzahl der Sprachen, die Schüler bis zum Schulabschluss lernen müssen, sowie den Kombinationsmöglichkeiten der Fremdsprachen. Weiter wird untersucht, wie viele Lehrer Fremdsprachen unterrichten, die ihrer Muttersprache entsprechen, und wie viele Lehrer die jeweilige Fremdsprache als Studienfach abgeschlossen haben. Auch die Rolle von Sprachintensivierungsmaßnahmen und die Gründe für Schulabgänge aufgrund von Fremdsprachennoten werden thematisiert.

10. Juli 2024 | Anfrage

Tätigkeit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus in den Jahren 2014 bis 2023

Anfrage vom 10. Juli 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage beleuchtet die Tätigkeit der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) von 2014 bis 2023. Es wird nach den jährlichen finanziellen Mitteln, dem Personalbestand und den Bildungs-, Beratungs- und Schulungsangeboten gefragt, die auf Extremismusformen wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und Reichsbürger abzielen. Zudem werden die Kooperationen der BIGE mit Verbänden, Vereinen und nicht-schulischen Organisationen untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Schülerworkshops, Lehrerfortbildungen und dem Aussteigerprogramm. Zusätzlich wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sowie das verfügbare Budget über die Jahre erfragt. Auch die Rolle der BIGE im Bereich der Prävention von Islamismus und auslandsbezogenem Extremismus sowie mögliche Effizienzsteigerungen durch eine Zusammenlegung mit anderen Programmen werden thematisiert.

2. Juli 2024 | Anfrage

Messerangriffe in Bayern und München seit 2022

Anfrage vom 02. Juli 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage beleuchtet die Entwicklung von Messerangriffen in Bayern und München von 2022 bis zum ersten Halbjahr 2024. Es wird nach der Anzahl der Vorfälle in den jeweiligen Jahren gefragt, wobei ein besonderer Fokus auf die Landeshauptstadt München und deren Stadtteile gelegt wird. Untersucht werden der staatsbürgerliche Hintergrund der Tatverdächtigen und Opfer, einschließlich Nationalität, doppelter Staatsbürgerschaften sowie der Frage, ob Asylanträge vorliegen. Zudem wird die Schwere der Verletzungen, die Art der Delikte und mögliche Zusammenhänge mit Migrationshintergründen der Täter erörtert.

Die Staatsregierung liefert hierzu Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, kann jedoch keine detaillierten Informationen auf Ebene der Stadtteile bereitstellen. Weiterhin werden die Vornamen der Täter und Opfer hinterfragt, wobei auf den Schutz personenbezogener Daten verwiesen wird. Die Delikte für 2022 und 2023 werden detailliert in den Anlagen aufgelistet.

21. Juni 2024 | Anfrage

Gruppenvergewaltigungen in Bayern seit 2014

Anfrage vom 21. Juni 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In dieser Anfrage wird die Zahl der Gruppenvergewaltigungen in Bayern seit 2014 erfasst. Es wird nach der Anzahl der Fälle, den Aufklärungsquoten sowie den betroffenen Gemeinden und den zeitlichen Umständen der Taten gefragt. Zudem wird die Staatsangehörigkeit und Vorstrafen der Tatverdächtigen ermittelt, inklusive der Frage, wie viele der Verdächtigen Zuwanderer waren oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss standen. Ebenso wird nach dem staatsbürgerlichen Hintergrund und dem Einfluss von Rauschmitteln bei den Opfern gefragt.

Die Staatsregierung liefert eine detaillierte Aufschlüsselung der Fälle, verweist aber auch auf die Grenzen der statistischen Erfassung und die notwendige Berücksichtigung rechtlicher Definitionen.

14. Juni 2024 | Anfrage

Projekt- und Thementage an bayerischen Schulen 2016 bis 2024

Anfrage vom 14. Juni 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

In dieser Anfrage wird nach der Anzahl der geplanten, durchgeführten und ausgefallenen Projekttage in bayerischen Schulen von 2016 bis 2024 gefragt. Sie erfasst auch Informationsveranstaltungen zu Studiengängen, Ausbildungsberufen und Schullaufbahnentscheidungen. Zudem geht es um die Rolle der Schüler bei der Themenauswahl und um die Teilnahme externer Partner.

Die Staatsregierung verweist darauf, dass umfassende Erhebungen aufgrund des hohen Aufwands nicht durchgeführt werden können.

11. Juni 2024 | Anfrage

Meinungsdelikte in Bayern seit 2019

Anfrage vom 11. Juni 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Diese Anfrage bezieht sich auf sogenannte Meinungsdelikte in Bayern, darunter Beleidigungen, Volksverhetzung und andere Formen von Äußerungen, die als strafrechtlich relevant eingestuft werden können. Sie fragt nach der Anzahl der Anzeigen, der eingeleiteten strafrechtlichen Verfolgungen und den resultierenden Verurteilungen von 2019 bis 2024. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Delikten, die auf Social-Media-Plattformen begangen wurden. Zudem wird nach der Rolle der Meldestelle REspect! gefragt, einschließlich der Zahl der gemeldeten Vorfälle, der Zusammenarbeit mit der Polizei und den finanziellen Mitteln, die vom Freistaat Bayern für diese und ähnliche Plattformen bereitgestellt wurden.

Die Staatsregierung weist darauf hin, dass umfassende Daten aufgrund der Komplexität und des hohen Aufwands nicht immer vollständig erhoben werden können.

11. Juni 2024 | Anfrage

Berufs- und Studienorientierungsangebote in Bayern seit 2019

Anfrage vom 11. Juni 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Diese Anfrage befasst sich mit den von der Staatsregierung seit 2019 geförderten Berufs- und Studienorientierungsprogrammen. Der Fokus liegt auf den Programmen zur Studienberatung, Förderung des Handwerks, beruflicher Bildungswege sowie der Unterstützung von Schülern mit Migrationshintergrund. Weiter wird nach finanziellen Mitteln, digitalem Einsatz und der Einbindung von Universitäten und Unternehmen gefragt. Die Staatsregierung nennt als Beispiele den „Tag des Handwerks“, die Initiative „Ausbildung macht Elternstolz“ und Maßnahmen zur beruflichen Integration von jungen Menschen. Zudem werden Maßnahmen zur Förderung von dualen Studiengängen und die Fortbildung von Lehrkräften thematisiert.

17. Mai 2024 | Anfrage

Staatsbürgerlicher Hintergrund von Mehrfachtätern sowie deren Opfern in Bayern II

Anfrage vom 17. Mai 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage dient als Ergänzung zu einer vorherigen Anfrage und untersucht erneut den staatsbürgerlichen Hintergrund von Mehrfachtätern und deren Opfern in Bayern für die Jahre 2019 bis 2023. Sie fragt nach der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mit maximal einer Straftat und von Mehrfachtätern, ohne ausländerrechtlichen Hintergrund. Es wird nach der Anzahl der Tatverdächtigen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und den spezifischen Straftaten gefragt.

Die Staatsregierung verweist auf statistische Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und liefert detaillierte Aufschlüsselungen zu den Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen und den begangenen Straftaten. Die Daten zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Tatverdächtigen eine ausländische Staatsangehörigkeit aufweist, und sie umfassen Straftaten in verschiedenen Kategorien, wie Diebstahl, Körperverletzung und Rauschgiftkriminalität.

13. Mai 2024 | Anfrage

Bildungs- und Leistungsunterschiede in Bayern im Vergleich zwischen städtischem und ländlichem Raum II

Anfrage vom 13. Mai 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Differenzierung der Bildungs- und Leistungsunterschiede in Bayern zwischen städtischen und ländlichen Regionen in den Jahren 2015/2016 bis 2022/2023. Es werden detaillierte Daten zu den Klassengrößen, Unterrichtsausfällen, Fehltagen sowie den Betreuungsangeboten an bayerischen Schulen angefordert. Darüber hinaus wird nach der Ausbildung von Lehrkräften, den Prüfungsbedingungen sowie dem Migrationsanteil in den Schulen gefragt. Die Fragen beinhalten eine Aufschlüsselung der Daten nach Schultypen und Gemeinden unterschiedlicher Größenordnungen, um spezifische Unterschiede und Herausforderungen auf regionaler Ebene herauszustellen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Vergleich zwischen städtischen Schulorten und ländlichen Schulorten sowie den daraus resultierenden Konsequenzen für die Bildungspolitik.

13. Mai 2024 | Anfrage

Ausfälle, Verspätungen und Störungen im bayerischen Bahnnetz, insbesondere der Metropolregion München und der S-Bahn München II

Anfrage vom 13. Mai 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht Ausfälle, Verspätungen und Störungen im bayerischen Bahnnetz mit einem besonderen Fokus auf die Metropolregion München und die S-Bahn München für die Jahre 2021 bis 2023. Die Fragen richten sich auf die bestellten Verkehrsleistungen, deren Kosten und Einnahmen, sowie auf Infrastrukturdefizite und externe Einflüsse, die zu Betriebsstörungen führten. Insbesondere wird nach den häufigsten Ursachen für Ausfälle und Verspätungen aufgrund von Infrastrukturmängeln, externen Einflüssen wie Streiks und Witterung, sowie Bauarbeiten an der 2. Stammstrecke gefragt.

Die Staatsregierung verweist auf die Zuständigkeit des Bundes für die Schieneninfrastruktur und nennt spezifische Probleme wie Defizite in der Leit- und Sicherungstechnik, Weichenstörungen und Fremdeinwirkungen als häufige Ursachen für Störungen im S-Bahn-Betrieb.

22. April 2024 | Anfrage

„Aktionstag für das Leben“ an weiterführenden Schulen in Bayern

Anfrage vom 22. April 2024, gestellt von den Abgeordneten Oskar Atzinger, Ramona Storm, Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage behandelt die Durchführung des „Aktionstags für das Leben“ an weiterführenden Schulen in Bayern, der auf den Schutz des ungeborenen Lebens aufmerksam machen soll. Es wird gefragt, an wie vielen Schulen dieser Aktionstag in den letzten fünf Jahren stattfand, ob es Schulen gab, die ihn nicht durchführten, und wie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Durchführung überprüft. Weitere Fragen betreffen die Vorgaben zur Ausgestaltung des Aktionstags und die Zulässigkeit, diesen im Rahmen einer Projektwoche abzuhalten.

Die Staatsregierung verweist auf bestehende Richtlinien, die den Schulen pädagogische Eigenverantwortung zugestehen, sowie auf unterstützende Handreichungen. Außerschulische Partner, insbesondere staatlich anerkannte oder kirchliche Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen, können nach Entscheidung der Schulen einbezogen werden.

19. März 2024 | Anfrage

Staatsbürgerlicher Hintergrund von Mehrfachtätern sowie deren Opfern in Bayern 2022 und 2023

Anfrage vom 19. März 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert den staatsbürgerlichen Hintergrund von Mehrfachtätern und deren Opfern in Bayern in den Jahren 2022 und 2023. Sie richtet sich insbesondere auf Straftaten, die von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit begangen wurden, sowie auf die Staatsangehörigkeit der Opfer dieser Straftaten.

Die Staatsregierung liefert in ihrer Antwort statistische Daten basierend auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), wobei verschiedene Deliktsgruppen und die Anzahl der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselt werden. Die Daten zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten von Personen mit mehr als einer Straftat begangen wurde. Eine spezifische Aufschlüsselung der Straftaten und der betroffenen Staatsangehörigkeiten wurde vorgenommen, wobei auch die Opfer der Straftaten betrachtet wurden.

19. März 2024 | Anfrage

Straftaten an bayerischen Schulen 2014 bis 2023

Anfrage vom 19. März 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Anzahl und Art der Straftaten an bayerischen Schulen von 2014 bis 2023, einschließlich Körperverletzung, Diebstahl, Rauschgiftkriminalität, und Cybercrime. Es wird detailliert nach der Häufigkeit der Delikte, den betroffenen Schulen, und den Maßnahmen der Staatsregierung bei einer Häufung von Straftaten gefragt. Zusätzlich werden Informationen zu den Tatverdächtigen, einschließlich Alter, Staatsangehörigkeit und beruflichem Hintergrund, sowie den Opfern der Straftaten erfragt.

Die Staatsregierung verweist auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und betont die Notwendigkeit von Gewaltprävention und prosozialem Verhalten an Schulen. Es werden spezifische Präventions- und Interventionsprogramme genannt, wie z.B. „Mit Mut gegen Mobbing“ und das Programm „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ (KIBBS).

26. Februar 2024 | Anfrage

Bildungs- und Leistungsunterschiede in Bayern im Vergleich zwischen städtischem und ländlichem Raum

Anfrage vom 26. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Bildungs- und Leistungsunterschiede in Bayern, insbesondere in Bezug auf die Notendurchschnitte beim Mittelschulabschluss, dem qualifizierten Mittelschulabschluss, der mittleren Reife und dem Abitur. Dabei wird zwischen städtischen und ländlichen Schulorten differenziert. Die Anfrage zielt darauf ab, die Disparitäten in den Leistungen von Schülern in verschiedenen Regionen Bayerns aufzudecken und die Unterschiede in den schulischen Ergebnissen zu quantifizieren. Die Staatsregierung liefert detaillierte Notendurchschnitte für verschiedene Abschlussarten, aufgeschlüsselt nach Schuljahren und Einwohnerzahlen der Schulorte, und diskutiert die Herausforderungen bei der Erfassung und Vergleichbarkeit dieser Daten. Ein zentrales Anliegen der Anfrage ist es, die Auswirkungen der regionalen Unterschiede auf die Bildungschancen der Schüler zu beleuchten.

23. Februar 2024 | Anfrage

Unbesetzte Lehrerplanstellen an staatlichen Schulen in Bayern im Schuljahr 2021/2022 und 2022/2023

Anfrage vom 23. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit der Situation unbesetzter Lehrerplanstellen an staatlichen Schulen in Bayern in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023. Es wird nach der Anzahl der unbesetzten Stellen, den betroffenen Schularten und Unterrichtsfächern sowie den Maßnahmen zur Sicherung des Lehrernachwuchses gefragt. Die Staatsregierung gibt an, dass die Unterrichtsversorgung insgesamt sichergestellt werden konnte, jedoch regional Unterschiede bestehen. Maßnahmen zur Lehrernachwuchssicherung, wie Zweitqualifikationen und Quereinstieg, wurden genutzt, um Personalengpässe zu überbrücken. Daten zu spezifischen Schularten und Unterrichtsfächern sind teilweise aufgrund des Datenschutzes oder fehlender Erfassung nicht vollständig verfügbar.

Die Anzahl der Bewerber aus anderen Bundesländern sowie EU- und Drittstaaten, die sich für den Schuldienst in Bayern beworben haben, wird ebenfalls thematisiert. Es wird angegeben, dass für die Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 entsprechende Bewerber vorhanden waren, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllten.

23. Februar 2024 | Anfrage

Ausfälle, Verspätungen und Störungen des S-Bahn-Betriebs im Zuständigkeitsbereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds

Anfrage vom 23. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit den Ausfällen, Verspätungen und Störungen des S-Bahn-Betriebs im Zuständigkeitsbereich des Münchner Verkehrs- und Tarifverbunds (MVV) in den Jahren 2021 bis 2023. Es wird nach der Anzahl der ausgefallenen S-Bahnen, den Gründen für die Ausfälle, den Verspätungen (über und unter sechs Minuten) und den Störungen im S-Bahn-Verkehr gefragt. Die Hauptgründe für die Ausfälle und Störungen werden mit Bauarbeiten und dem Zustand der Eisenbahninfrastruktur angegeben. Der Anteil der Züge mit einer Verspätung von mehr als sechs Minuten lag in diesen Jahren zwischen 5,2% und 16,3%, während Verspätungen unter sechs Minuten häufig auftraten.

Die Staatsregierung weist darauf hin, dass der Ausbau und die Erhaltung der Infrastruktur in der Zuständigkeit des Bundes liegen und fordert effizientere Strukturen und mehr Mittel. Der Freistaat Bayern engagiert sich zusätzlich durch das Programm „Bahnausbau Region München“, das 29 Maßnahmen in Planung und Umsetzung hat.

20. Februar 2024 | Anfrage

Sprachkenntnisse eingeschulter Kinder in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024

Anfrage vom 20. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Sprachkenntnisse von Kindern, die in den Schuljahren 2022/2023 und 2023/2024 in Bayern eingeschult wurden. Es wird nach der Anzahl der Kinder mit mindestens einer ausländischen Staatsbürgerschaft, den häufigsten Staatsangehörigkeiten und den nichtdeutschen Muttersprachen gefragt. Weiterhin wird der Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache sowie die Empfehlungen für Förderkurse und Zurückstellungen vor der Einschulung beleuchtet.

Die Staatsregierung gibt an, dass 14,2% der Kinder im Schuljahr 2022/2023 und 14,7% im Schuljahr 2023/2024 eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit hatten. In München lag dieser Anteil bei 19,7% und 19,8%. Zudem wurden 30,1% der Kinder im Schuljahr 2022/2023 und 30,7% im Schuljahr 2023/2024 mit nichtdeutscher Muttersprache eingeschult. Die am häufigsten vertretenen Staatsangehörigkeiten und Muttersprachen wurden in tabellarischen Anlagen aufgeführt.

5. Februar 2024 | Anfrage

Staatliche Mittel für den Kampf für die Demokratie und gegen Extremismus

Anfrage vom 5. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die finanzielle Unterstützung, die der Freistaat Bayern seit 2019 an verschiedene Organisationen und Programme zur Bekämpfung von Extremismus, zur Förderung demokratischer Werte und zur Unterstützung einer pluralen Gesellschaft vergeben hat. Die detaillierten Fragen betreffen die Aufschlüsselung der finanziellen Zuwendungen nach Jahren, Organisationen, Rechtsformen und den spezifischen Extremismusformen, gegen die sich die Maßnahmen richten. Weiterhin wird nach den Maßnahmen und Programmen gefragt, die bayerische Kommunen in den genannten Bereichen unterstützt haben.

Die Staatsregierung gibt an, dass eine umfassende statistische Erfassung der Daten nicht vorliegt und eine detaillierte manuelle Auswertung notwendig wäre. Es werden jedoch Beispiele für geförderte Projekte und Organisationen genannt, darunter auch Programme, die speziell gegen Formen des Islamismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus und Linksextremismus gerichtet sind. Es wird betont, dass der Freistaat Bayern Extremismus mit einem ganzheitlichen Ansatz bekämpft und die Stärkung demokratischer Werte eine dauerhafte Aufgabe bleibt.

1. Februar 2024 | Anfrage

Einbürgerungen in Bayern seit 2014 und die erwarteten Auswirkungen der
Staatsbürgerschaftsreform

Anfrage vom 1. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage untersucht die Einbürgerungszahlen im Freistaat Bayern von 2014 bis 2024 sowie die möglichen Auswirkungen der neuen Staatsbürgerschaftsreform. Die Fragen adressieren die Anzahl und Herkunft der Einbürgerungsanträge, die Bearbeitungsdauer, sowie die Gründe für Ablehnungen und erledigte Anträge. Zudem wird eine Prognose zu den Auswirkungen der Reform auf zukünftige Einbürgerungszahlen und die damit verbundenen administrativen und finanziellen Anforderungen an den Freistaat und die Kommunen abgefragt.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt Auskunft über die bisherige Datenlage, die teilweise unvollständig ist, und betont die Notwendigkeit zusätzlicher Personalressourcen zur Bewältigung steigender Antragszahlen.

1. Februar 2024 | Anfrage

Angriffe auf Parteibüros und Politiker in Bayern von 2019 bis 2023

Anfrage vom 1. Februar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage beleuchtet die Anzahl und Art der Angriffe auf Parteibüros und Politiker in Bayern im Zeitraum von Juli 2019 bis Ende 2023. Die Fragen thematisieren die Verteilung der Angriffe nach politischer Motivation (rechts, links, nicht zuzuordnen), die betroffenen Parteien und Mandatsträger sowie die strafrechtlichen Aspekte der Taten. Der Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung systematischer Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Politiker sowie auf der Erfassung struktureller oder personeller Zusammenhänge zwischen den Tätern und extremistischen Szenen.

Die Staatsregierung gibt in ihrer Antwort umfassende statistische Daten und verweist auf die Schwierigkeiten, detaillierte Täterprofile zu erstellen, da entsprechende Daten nicht vollständig erfasst werden. Die Antwort enthält tabellarische Darstellungen der Angriffe, aufgeschlüsselt nach Jahr, Partei und Art des Delikts.

22. Januar 2024 | Anfrage

Bedrohung von Schülern durch selbsternannte „Scharia-Polizisten“ in Bayern

Anfrage vom 22. Januar 2024, gestellt von den Abgeordneten Ramona Storm, Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm, Richard Graupner, Prof. Dr. Ingo Hahn, Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert Vorfälle, bei denen selbsternannte „Scharia-Polizisten“ an Schulen auftreten und versuchen, islamische Regeln gewaltsam durchzusetzen. Dabei werden Geschlechtertrennung, Verhüllung von Mädchen und Gebete gefordert, sowie Drohungen gegen Lehrkräfte ausgesprochen. Die Abgeordneten fragen nach ähnlichen Vorfällen in bayerischen Schulen, der Existenz von Meldestellen für solche Vorfälle, und Maßnahmen der Staatsregierung zur Prävention religiösen Extremismus und zum Schutz der Schülerinnen und Schüler.

Die Staatsregierung gibt an, dass solche Vorfälle in Bayern nicht bekannt sind und verweist auf bestehende schulrechtliche Regelungen und Präventionsmaßnahmen, einschließlich der Arbeit von Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz. Es wird betont, dass rechtsfreie Räume an bayerischen Schulen nicht existieren und dass politische Bildung integraler Bestandteil des Lehrplans ist, um extremistische Einflüsse zu verhindern.

22. Januar 2024 | Anfrage

Zulassung von Lernmitteln und disziplinarrechtliche Verstöße im Unterricht

Anfrage vom 22. Januar 2024, gestellt von Abgeordneten Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage befasst sich mit der Überprüfung und Zulassung von Lernmitteln an bayerischen Schulen, der politischen Neutralität in Lehrmaterialien und der Handhabung von Beschwerden und disziplinarischen Maßnahmen gegen Lehrpersonal. Hauptfragen betreffen die Sicherstellung der politischen Neutralität in Schulbüchern, die Beteiligung von Verlagen am Zulassungsverfahren, und die Art und Anzahl von Beschwerden über Unterrichtsinhalte und -methoden. Zudem wird nach der Anzahl und den Ergebnissen von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gegen Lehrpersonal gefragt.

Die Antworten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus betonen die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses und die strengen Kriterien im Zulassungsverfahren für Lernmittel.

19. Dezember 2023 | Anfrage

Lernmitteleinsatz an staatlichen Schulen in Bayern

Anfrage vom 19. Dezember 2023, gestellt von den Abgeordneten Oskar Atzinger, Ramona Storm, Markus Walbrunn, Gerd Mannes (AfD)

Die Anfrage beschäftigt sich mit der Auswahl und dem Einsatz von Lernmitteln an staatlichen Schulen in Bayern. Zentrale Themen umfassen die bevorzugten und vernachlässigten Materialien in Schulbüchern, die Berücksichtigung des Beutelsbacher Konsenses bei der Unterrichtsgestaltung, und die Möglichkeiten zur Binnendifferenzierung und Begabtenförderung durch vorhandene Lehrmittel. Weitere Fragen betreffen die spezifische Ausstattung von Förderschulen, die Herausforderungen durch Inklusion und die Berücksichtigung unterschiedlicher Sprachniveaus in Schulbüchern.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus antwortete am 5. Januar 2024 und erläuterte die Kriterien zur Zulassung von Lernmitteln sowie den aktuellen Stand in den genannten Bereichen.

12. Dezember 2023 | Anfrage

Sanierungsbedarf an Bayerns Schulen

Anfrage vom 12. Dezember 2023, gestellt von den Abgeordneten Ramona Storm, Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm, Richard Graupner, Prof. Dr. Ingo Hahn, Markus Walbrunn (AfD)

Die Anfrage thematisiert den dringenden Sanierungsbedarf an Schulgebäuden in Bayern, der sich durch gesundheitsschädliche Zustände wie Feuchtigkeit und Schimmel zeigt. Sie fragt nach der Anzahl sanierungsbedürftiger Schulen, den spezifischen Mängeln, der Anzahl der nicht mehr nutzbaren Schulen, dem finanziellen Gesamtbedarf für Sanierungen und den Plänen der Staatsregierung zur Behebung dieser Missstände. Weiterhin wird nach den Auswirkungen der Mängel auf Fehltage von Schülern und Lehrkräften und den Gründen für die bisherige Vernachlässigung der Schulsanierungen gefragt.

Die Staatsregierung verweist auf die Zuständigkeit der Schulträger und gibt an, keine detaillierten statistischen Daten zu besitzen. Sie betont jedoch die Unterstützung der Kommunen durch den Freistaat Bayern und kündigt geplante Mittel für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs an.