Zur Münchner Sicherheitskonferenz werden erstmals in größerem Umfang ausländische Polizeikräfte eingesetzt. Begründung: Personalmangel und außergewöhnliche Einsatzlage.
Die polizeiliche Hoheitsgewalt darf nur von Beamten ausgeübt werden, die dem deutschen Recht, deutscher parlamentarischer Kontrolle und deutscher Disziplinargewalt unterliegen. Wenn ausländische Kräfte – selbst im Rahmen bilateraler Abkommen – auf deutschen Straßen auftreten, verschwimmen Zuständigkeiten: Wer haftet im Ernstfall? Welche Befugnisse gelten konkret? Welches Disziplinarrecht greift?
Sicherheit ist Kernaufgabe des Staates. Wenn Deutschland internationale Konferenzen nur noch mit Hilfe fremder Polizeikräfte absichern kann, offenbart das strukturelle Defizite. Insbesondere der Personalmangel ist ein Problem, weil im Zuge der Massenmigration Faschingsumzüge in der ganzen Republik jetzt mit tausenden Polizisten gesichert werden müssen, wo ohne Bereicherung eine Handvoll ausgereicht hätte.
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Kontakt:
Markus Walbrunn
Abgeordneter des Bayerischen Landtags
Ehrenamtlicher Stadtrat der Landeshauptstadt München
Email: markus.walbrunn@afd-landtag.bayern
